Für Arbeitnehmer, deren ständiger Arbeitsort die Niederlande ist, gilt grundsätzlich niederländisches Arbeitsrecht. Dies ist auch der Fall, wenn diese Arbeitnehmer bei einem deutschen Unternehmen, zum Beispiel im Außendienst, eingestellt werden. Die DNHK diesbezüglich ausführlich, prüft den bereits vorliegenden Arbeitsvertrag oder stellt einen Arbeitsvertrag auf.