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Kontakt

Arbeitsrecht
Ulrike Tudyka
T 0031 (0)70 3114 137
E u.tudyka(at)dnhk.org


Arbeitsrecht in den Niederlanden



Schwerpunkte im Überblick

Die DNHK ist spezialisiert auf die Beratung zum Arbeitsrecht in den Niederlanden. Sie informiert deutsche und niederländische Unternehmen umfassend bei Fragen zur Personaleinstellung, -betreuung und zu arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Dies umfasst insbesondere die Punkte

 

  • Neueinstellungen
  • Handelsvertreter in den Niederlanden
  • Übernahme von Personal bei Unternehmenskauf
  • Umgang mit Personal bei Joint Ventures
  • Grenzüberschreitender Personaleinsatz (Entsendeproblematik)
  • Grenzüberschreitende Ausbildung / Anerkennung von Abschlüssen

 

Die Rechtsabteilung der Handelskammer kann Sie auch langfristig bei Arbeits- und Personalfragen betreuuen und in den Niederlanden vertreten.


Arbeitsverträge

Im Bereich des arbeitsrechtlichen Vertragsrechts befassen wir uns schwerpunktmäßig mit:

 

  • Erstellung (individueller) Arbeitsverträge (Schwerpunkt Sales und Marketing, aber auch Geschäftsführerverträge)
  • Kollektive und betriebliche Regelungen
  • Tarifverträge, branchenspezifische Beratung
  • Errichtung von und Verhandlungen mit Personalvertretungen / Tarifparteien
  • Erstellung von Entsendevereinbarungen, Beratung bei grenzüberschreitendem Personaleinsatz
  • Sekundäre Arbeitsbedingungen (Firmenwagen, Versicherungen, Krankheit, Pension, Spesen-abrechnungen etc.)
  • Betreuung und Information zu Zusatzversicher-ungen und Steuervorteile (z.B. Expatregelung)


Arbeitskonflikte und Kündigungen

Neben der Erstellung von Verträgen kann die Rechtsabteilung der DNHK Sie auch bei Arbeitskonflikten und Trennungsverfahren unterstützen.


Kurzarbeit (deeltijd-ww)

Eine Zusammenfassung zur aktuellen Kurzarbeiter-Regelung in den Niederlanden (deeltijd-ww) finden Sie unter dem Link deeltijd-ww


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