Die DNHK ist spezialisiert auf die Beratung zum Arbeitsrecht in den Niederlanden. Sie informiert deutsche und niederländische Unternehmen umfassend bei Fragen zur Personaleinstellung, -betreuung und zu arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Dies umfasst insbesondere die Punkte
Neueinstellungen
Handelsvertreter in den Niederlanden
Übernahme von Personal bei Unternehmenskauf
Umgang mit Personal bei Joint Ventures
Grenzüberschreitender Personaleinsatz (Entsendeproblematik)
Grenzüberschreitende Ausbildung / Anerkennung von Abschlüssen
Die Rechtsabteilung der Handelskammer kann Sie auch langfristig bei Arbeits- und Personalfragen betreuuen und in den Niederlanden vertreten.