| Den Haag
 
 


18.07.10

Umsatzsteuer in NL: bis 30. September zurückfordern!

Den Haag. Deutsche Unternehmer haben nur noch bis zum 30. September 2010 Zeit, ihre in den Niederlanden gezahlte Umsatzsteuer für das vergangene Jahr zurückzufordern. Darauf weist die Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK) hin. Viele Unternehmen sind durch die seit Januar 2010 geltende Neuregelung noch überfordert. Die DNHK ist bei der Rückerstattung behilflich.

 

Wer in den Niederlanden an einer Fachmesse teilnimmt, bei Kundenbesuchen an der Tankstelle nachfüllt oder eine Geschäftsreise absolviert, kann die dabei anfallenden Umsatzsteuern zurückverlangen. „Die Deutsch-Niederländische Handelskammer verfügt über jahrelange Erfahrung und kann Unternehmen bei der Rückforderung niederländischer Steuern, der so genannten BTW, unterstützen“, sagt Carsten Estl, Leiter der Finanzabteilung der DNHK. 

 

Anträge sollten der Handelskammer bis spätestens zum 16. August 2010 zugehen und eine unterschriebene Vollmacht sowie einen ausgefüllten Fragebogen beinhalten.

 

Mehr Informationen zum Rückforderungsverfahren und die notwendigen Formulare für Ihre Anfrage bei der DNHK finden Sie hier.

 

Kontakt:

Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK)

Carsten Estl

Tel. 0031 (0)70 3114 154

E-Mail c.estl(at)dnhk.org







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