Allgemeine Geschäftsbedingungen der DNHK

 

Artikel 1. Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche der Deutsch-Niederländischen Handelskammer, einem rechtsfähigen Verein nach niederländischem Recht (im Folgenden: „die DNHK“), erteilten Aufträge, eventuelle Folgeaufträge sowie für sämtliche Tätigkeiten der DNHK.

Artikel 2. Auftragnehmer

Aufträge werden entgegen den Bestimmungen in den Artikeln 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches („Burgerlijk Wetboek“, im Folgenden: „BW“) und 7:407 Abs. 2 BW ausschließlich von der DNHK angenommen und durchgeführt. Dies gilt auch dann, wenn ein Auftrag unter der (stillschweigenden) Bedingung erteilt wird, dass eine bestimmte Person ihn bearbeitet. Vertragspartner ist daher stets die DNHK und nicht der betreffende Mitarbeiter.

Artikel 3. Haftung

3.1 Die DNHK verfügt über eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung. Die Haftung der DNHK ist begrenzt auf den Betrag, der im jeweiligen Fall durch die Berufshaftpflichtversicherung erstattet wird, zuzüglich des Betrags des Eigenrisikos der DNHK, das laut den Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung nicht zu Lasten des Versicherers geht.

3.2 Sofern – gleich aus welchem Grund – keine Auszahlung durch die im vorangehenden Absatz genannte Berufshaftpflichtversicherung erfolgt, ist die Haftung begrenzt auf den von dem Auftraggeber für den Auftrag geschuldeten und gezahlten Betrag, maximal jedoch auf € 25.000.

3.3 Die Haftung für Folgeschäden, Schäden infolge höherer Gewalt sowie für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Informationen des Auftraggebers verursacht werden, ist stets ausgeschlossen.

3.4 Die in den vorstehenden Absätzen bestimmte Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern seitens der DNHK – oder eines Angestellten in leitender Position – Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

3.5 Schadensansprüche verfallen, sofern sie nicht innerhalb eines Jahres nach Entdeckung des Schadens beim zuständigen Gericht geltend gemacht werden.

Artikel 4. Weitergeben von Daten

Die DNHK ist aufgrund geltender Gesetzgebung (z.B. Gesetz über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) unter Umständen verpflichtet, die Identität der Auftraggeber zu überprüfen und den zuständigen Behörden ungewöhnliche Transaktionen zu melden. Durch die Erteilung eines Auftrags bestätigen Sie, sich dieser Regelung bewusst zu sein.

Artikel 5. Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt werden unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, verstanden Cyberangriffe, Datenlecks infolge von Cyberangriffen und/oder Internet- bzw. Stromstörungen. Ein Fall der höheren Gewalt liegt auch vor, wenn ein Dritter, mit dem die DNHK zur Erbringung ihrer Dienstleistung zusammenarbeitet, sich hinsichtlich der Erbringung seiner Dienste auf höhere Gewalt beruft.

Artikel 6. Vertragspartner

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, sofern durch die DNHK Hilfspersonen zur Auftragsbearbeitung eingesetzt werden, worunter insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Mitarbeiter der DNHK zu verstehen sind.

Artikel 7. Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der DNHK unterliegt niederländischem Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen der DNHK und dem Auftraggeber ergeben, ist Den Haag.

Artikel 8. Auslegung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine Übersetzung des niederländischen Originals dar. Im Falle unterschiedlicher Auslegungen gilt die niederländische Sprachfassung.