Lohnbuchhaltung in den Niederlanden

Wer in den Niederlanden Personal einstellt, muss eine Reihe von Pflichten in Bezug auf die korrekte Abwicklung der Lohnbuchhaltung erfüllen. Dazu müssen Unternehmen die niederländische Gesetzgebung kennen und über deren ständige Veränderungen immer informiert sein. Ganz zu schweigen vom administrativen Aufwand, der u.a. durch die Korrespondenz mit niederländischen Behörden entsteht.

Was wir bieten:

  • Die An- und evtl. Abmeldung des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft (UWV).
  • Die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen (Berechnung, Lohnstreifen für Arbeitnehmer, Überweisung des Gehaltes an den Arbeitnehmer).
  • Die Meldung und Abführung der Lohnsteuer (Loonheffing) zu Lasten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beim Finanzamt sowie Korrespondenz mit dieser Behörde.
  • Die Meldung und Abführung der sozialen Prämien zu Lasten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Berufsgenossenschaft (UWV) sowie Korrespondenz mit dieser Behörde. Ab 2006 erfolgt diese Korrespondenz auch über das Finanzamt.
  • Das Führen von Jahreslohnkonten per Arbeitnehmer für Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst.
  • Die Verwaltung der Lohnsteuererklärungen.
  • Die Verwaltung von Krankmeldungen sowie Begleitung in langwierigen Krankheitsfällen.

Für Arbeitnehmer, deren ständiger Arbeitsort die Niederlande ist, gilt grundsätzlich niederländisches Arbeitsrecht. Dies ist auch der Fall, wenn diese Arbeitnehmer bei einem deutschen Unternehmen, zum Beispiel im Außendienst, eingestellt werden. Die DNHK berät diesbezüglich ausführlich, prüft den bereits vorliegenden Arbeitsvertrag oder stellt einen Arbeitsvertrag auf.