G-Konto

Grundsätzlich haftet in den Niederlanden ein General-unternehmer für die Zahlung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge durch seine Nach-unternehmer (sog. Kettenhaftung). Er kann sich in den Niederlanden mit Hilfe einer so genannten G-rekening (geblokkeerde rekening) von der persönlichen Haftung für Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge befreien. Bei dieser besonderen Kontoform handelt es sich um ein blockiertes Konto, das durch den Subunternehmer lediglich für die Zahlung der Lohnsteuern und Sozialversicherungsprämien sowie für Einbehalte bezüglich eigener Nachunternehmer in Anspruch genommen werden darf. Vom G-Konto können Überweisungen nur an das niederländische Finanzamt getätigt werden.

Beratung zur Einrichtung eines G-Kontos oder des neuen, so genannten Depotstelsel, erhalten Sie bei der Deutsch-Niederländischen Handelskammer. Die DNHK kann Ihnen bei der Ausfüllung der erforderlichen Formulare helfen und das Verfahren für Sie betreuen, so dass Ihnen der Aufwand der G-Konto-Prozedur erspart bleibt. Die wichtigsten Erstinformationen finden Sie außerdem in unserem FAQ:

FAQ zum G-Konto

Wann wird ein G-Konto geöffnet?

Wenn Sie als Unternehmer dem niederländischen Arbeitsmarkt Personal zur Verfügung stellen, kann ein Entleiher von Ihnen verlangen, dass Sie ein so genanntes G-Konto eröffnen. Der Entleiher kann dadurch davon ausgehen, dass die Lohnabgaben entrichtet werden. Er kann für den Betrag, den er auf das G-Konto überwiesen hat, nicht mehr haftbar gemacht werden, falls Sie der Abführungspflicht nicht nachkommen.

Wie wird die G-rekening eröffnet?

Zur Eröffnung der G-Rekening muss der Subunternehmer ein entsprechendes Konto eröffnen. Der Generalunternehmer überweist den Teil der Auftragssumme auf die G-Rekening, der für die Zahlung der Lohnsteuern und der Sozialversicherungsbeiträge bestimmt ist. Üblicherweise sind das etwa 30 Prozent der in der Auftragssumme enthaltenen Lohnsumme. Wichtig: Das für die Eröffnung erforderliche Formular ist bei den niederländischen Finanzbehörden (Belastingdienst) als Download auf www.belastingdienst.nl erhältlich, aber nur auf Niederländisch verfügbar.

Wie wird das G-Konto aufgelöst?

Das G-Konto wird grundsätzlich durch den Generalunternehmer aufgelöst, sobald das Risiko der Haftung weggefallen ist. Das ist der Fall, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. Das Geld auf der G-rekening wird dann in der Regel auf laufende Konten des Generalunternehmers übertragen.