eHerkenning

für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Bislang konnten deutsche Unternehmen, die in den Niederlanden verpflichtet sind Umsatzsteuerklärungen einzureichen, ein Portal des niederländischen Finanzamtes nutzen. Dieses Portal wird zum 01.07.2024 stillgelegt.

Zum 01.07.2024 geht ein neues Portal an den Start (Mijn Belastindienst Zakelijk). Um sich dort anzumelden ist eine eHerkenning Voraussetzung.

Seit dem 29.01.2024 können auch Unternehmen diese eHerkenning beantragen, die nicht bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel KvK) registriert sind. Dieser digitale Erkennungsprozess kann bei 6 lizensierten Händlern beantragt werden, die Abwicklung ist allerdings mit Kosten verbunden.

Wie helfen wir Ihnen beim Thema eHerkenning?

Die Fiskalvertretung der DNHK übernimmt gerne für Sie die Vertretung gegenüber dem niederländischen Finanzamt.
Durch die Vertretung ist das Beantragen einer eHerkenning nicht mehr notwendig.

Sollten Sie trotzdem eine eHerkenning beantragen wollen, hilft Ihnen unsere Abteilung für Rechtsberatung gerne weiter.Bei weiteren Fragen zur umsatzsteuerlichen Vertretung gegenüber dem niederländischen Finanzamt steht Ihnen die Fiskalvertretung der DNHK gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Ruud Vereecken
Umsatzsteuerliche Beratung

Kerstin van Leeuwen
Umsatzsteuerliche Beratung

Nina Houx
Umsatzsteuerliche Beratung

Vertretung gegenüber dem Finanzamt NL anstatt eHerkenning

Optimieren Sie Ihr deutsches Unternehmen in den Niederlanden durch unsere professionelle Vertretung gegenüber dem NL Finanzamt. Mit unserem Service ist die Notwendigkeit einer eHerkenning für deutsche Unternehmen überflüssig. Erleichtern Sie Ihren Umsatzsteuerprozess, ohne die Mühe einer Beantragung. Nutzen Sie unsere Expertise, um reibungslose Umsatzsteuererklärungen abzugeben und genießen Sie die Vorteile einer effizienten Zusammenarbeit mit dem Finanzamt. Vereinfachen Sie Ihren Geschäftsalltag und lassen Sie uns die Verantwortung für Ihre steuerlichen Angelegenheiten in den Niederlanden übernehmen.

Häufig gestellte Fragen (F&Q) zu eHerkenning für deutsche Unternehmer

1. Wie beantrage ich eHerkenning für mein Unternehmen?

Um eHerkenning zu beantragen, müssen Sie sich an einen von den niederländischen Behörden anerkannten Anbieter wenden. Nur solche Anbieter erfüllen die festgelegten Voraussetzungen der niederländischen Regierung (Rijksoverheid) und dürfen eHerkenning bereitstellen.

2. Wahl des Anbieters – worauf sollte ich achten?

Bei der Auswahl eines Anbieters sind folgende Punkte von Bedeutung:

  • Sicherheitsniveau: TWinternet erfordert mindestens Sicherheitsstufe EH3, die eine Identitätsüberprüfung erfordert.
  • Vollmacht für Mitarbeiter: Falls Ihre Mitarbeiter A1-Bescheinigungen für Ihr Unternehmen beantragen sollen, müssen Sie sie bei Ihrem Anbieter bevollmächtigen.

3. Wie beantrage ich eHerkenning unter meiner KvK-Nummer oder KvK-Niederlassungsnummer?

Sie können eHerkenning unter Angabe Ihrer KvK-Nummer beantragen und Vollmachten über die KvK-Niederlassungsnummer erteilen. Bei Bedarf für mehrere Niederlassungen müssen separate TWinternet-Benutzerkonten beantragt werden.

4. Was tun, wenn ich eine Stiftung oder ein Verein ohne KvK-Niederlassungsnummer bin?

Stiftungen oder Vereine ohne KvK-Niederlassungsnummer verwenden ihre RSIN-Nummer. Beachten Sie, dass Sie zuerst dreimal die Null und dann Ihre RSIN eingeben müssen. Die RSIN-Nummer besteht aus 9 Zahlen, z. B. 000123456789.

5. Wie kann ich einen externen Dienstleister bevollmächtigen?

Mit einer besonderen Vollmacht (ketenmachtiging) kann ein externer Dienstleister Angelegenheiten für Sie in TWinternet regeln. 

6. Was sind die Kosten für die Nutzung von eHerkenning?

Die Kosten für die Nutzung variieren je nach Anbieter. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über die entsprechenden Gebühren.

Quelle F&Q u.a.: SVB - Sozialversicherungsträger für die niederländischen Volksversicherungen

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  • Gratis Registrierung für die niederländische Umsatzsteuer
  • Weitere Gebührennachlässe

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