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Wirtschaftsrecht in den NL

Niederlande wollen Telemarketing stärker einschränken

03.10.2019

Mit einem neuen Gesetzentwurf will das niederländische Wirtschaftsministerium unerwünschten Telefonanrufen von Firmen ein Ende setzen.

Am 04. Juli 2019 hat das niederländische Wirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf, veröffentlicht, wodurch das Telemarketing in den Niederlanden weiter eingeschränkt werden soll. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen und Organisationen Verbraucher und selbstständige Unternehmer nur dann telefonisch kontaktieren dürfen, wenn diese ihre ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben haben.

Das Forschungsbüro „Kantar“ hat im Auftrag des Wirtschaftsministeriums die Meinung der Verbraucher zum Telemarketing untersucht. Diese Studie zeigt: Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher lehnt ungebetene Telefonverkäufe ab.

Selbstregulierung der Branche reicht nicht aus

In den Niederlanden gilt für Telefonreklame gegenüber Verbrauchern und Ein-Mann-Betrieben (die sogenannten „zzp’er“, „freelancer“, „vof“ oder „maatschap“) derzeit das so genannte „Opt-out-System“. Verbraucher (und die hiervor genannten Einmannbetriebe), die sich in dem sogenannten „bel me niet Register“ („Ruf mich nicht an-Register“) eintragen lassen, dürfen nicht für kommerzielle Zwecke telefonisch kontaktiert werden.

Unternehmen, die Verbraucher per Telefon kontaktieren möchten, müssen Ihre Telefonlisten alle vier Wochen mit diesem „bel me niet-Register“ abgleichen. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme, nämlich wenn die betreffende Person ein Kunde ist oder war und das Telemarketing sich auf die gleichen Produkte oder Dienste bezieht. Allerdings müssen Unternehmen bei diesen Kunden nachfragen, ob der betreffende (ehemalige) Kunde noch angerufen werden möchte. Lent dieser ab, darf kein telefonischer Kontakt mehr stattfinden.

Die Einführung des „Bel-me-niet-Registers“ im Jahre 2009 stellte bereits eine Verschärfung der Regeln für das Telemarketing dar und wurde auf Basis einer Selbstregulierung der Branche eingeführt.

Telemarketing nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung

Das „Bel-me-niet Register“ scheint allerdings nicht optimal zu sein und reicht daher nach Meinung des Wirtschaftsministeriums nicht aus. Noch immer würde das Ministerium viele Beschwerden von Verbrauchern erhalten. Der Gesetzentwurf schlägt daher ein Opt-in-System für Telemarketing vor – so wie es in Deutschland bereits die Regel ist. Das Grundprinzip lautet: Telemarketing ohne ausdrückliche Genehmigung darf nicht stattfinden.

Mit dieser beabsichtigten Gesetzesänderung wird auch die Frist, innerhalb derer noch Kontakt mit einem „bestehenden Kunden" aufgenommen werden kann, begrenzt. Es soll ein Zeitfenster festgelegt werden, innerhalb dessen noch Kontakt für ein neues Angebot aufgenommen werden darf. Ein Anrufverbot für ehemalige Kunden wurde (noch) nicht eingeführt.

Kritik von Unternehmerseite

Den (Telemarketing-)Unternehmern wird vom Staatssekretär die Möglichkeit geboten, dies durch Selbstregulierung zu regeln. Wenn dies nicht oder nur unzureichend funktioniert, wird der Staatssekretär dennoch eine gesetzliche Frist einführen. Nach dem Entwurf dürfen Telemarketing-Unternehmen zudem nicht mehr anonym anrufen: Die Telefonnummer des Anrufers muss immer übertragen und sichtbar sein.

Der Entwurf hat noch einige Hürden zu nehmen. Nach Abschluss der Internet-Konsultation wird der Vorschlag Ende 2019 dem Staatsrat und dann dem Parlament vorgelegt. Von Seiten der Telemarketingbranche gibt es viel Kritik. Das letzte Wort ist hier wohl noch nicht gesprochen. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

DNHK, Donata Lex

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