Unternehmensgründung in den Niederlanden

Sie möchten in den Niederlanden ein Unternehmen aufbauen und benötigen Beratung bei dem Gründungsprozess? Als Deutsch-Niederländische Handelskammer sind wir Ihr erster Ansprechpartner bei der Unternehmensgründung im Nachbarland und begleiten Sie in jeder Phase Ihres Vorhabens. Wir unterstützen deutsche Unternehmen bei der Gründung einer Gesellschaft in den Niederlanden und bei allen weiteren gesellschaftsrechtlichen Fragen. Profitieren Sie von unserer 115-jährigen Erfahrung!

Unser Beratungsangebot auf einen Blick

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Gründung einer Besloten Venootschap (B.V.)
  • Betreuung bei der Übertragung von Anteilen
  • Auflösung einer BV
  • Eintragung einer Zweigniederlassung
  • Handelsregistereintragung bei Arbeitnehmerüberlassung (Waadi)
  • Beratung und Unterstützung Handelsregistereintragung NL z.B. bei:
    • Geschäftsführerwechsel
    • Erteilung Vollmacht
    • Umfirmierung/Verschmelzung/Sitzverlegung der deutschen Gesellschaft
    • Adressänderung

Unsere Dienstleistungen

  • Kompetente Beratung zu geeigneten Rechtsformen in den Niederlanden
  • Übername aller Formalitäten
  • Abwicklung des gesamten Gründungsvorgangs einer niederländischen BV in Zusammenarbeit mit einem Notar
  • Vermeidung von Verständi­gungsschwierigkeiten und Fehler bei der Erstellung des niederländischen Gesellschaftsvertrags

Unsere Tarife

  • Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten können.
  • Die Beratung der DNHK steht ausschließlich Unternehmen zur Verfügung, die wir zu einem günstigen Tarif zum niederländischen Recht informieren.
  • Das Honorar für die Beratung (in deutscher Sprache) setzt sich zusammen aus einem Stundensatz von 222,00 Euro (in 2024) zuzüglich 6 Prozent Bürokosten sowie etwaiger Mehrwertsteuer.
  • Für Mitglieder der DNHK kann eine Mitgliederermäßigung zur Anwendung kommen. Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie hier.

Überblick: Die gängigsten Rechtsformen in den Niederlanden

Was ist eine Besloten Venootschap (B.V.)?

Die Gründung einer niederländischen Gesellschaft, die der deutschen GmbH entspricht, erfolgt in den meisten Fällen in Form einer so genannten Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV).

Die Rechtsform der BV entspricht juristisch in etwa einer GmbH nach deutschem Recht, allerdings ist sie von ihrer formal-juristischen Konstruktion eher eine kleine Aktiengesellschaft. Seit Oktober 2012 kann eine Gesellschaft in den Niederlanden unter vereinfachten Voraussetzungen, insbesondere ohne Kapitaleinsatz, gegründet werden (so genannte Flex-BV). Gerne informieren wir Sie auf Anfrage über die aktuellen Regelungen.

Umfassende Informationen zur Gründung und den rechtlichen Gegebenheiten bei der Führung einer B.V. erhalten Sie in unserer deutschsprachigen Broschüre "Die B.V. - Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid", die Sie für 80,- Euro bestellen können.

Wie gründe ich eine niederländische Gesellschaft (Besloten Venootschap, B.V.)?

Die BV wird wie die deutsche GmbH unter Mitwirkung eines Notars gegründet. Dieser erstellt zunächst einen Satzungsentwurf. Der Gründungsprozess dauert etwa sechs bis acht Wochen. Die BV kann allerdings bereits in der Gründungsphase als BV i.o. (Gesellschaft in Gründung) tätig sein.

Da das Gesetz für die BV umfangreiche Regelungen bezüglich der Übertragung von Anteilen enthält, die nach Auffassung des niederländischen Justizministeriums auch in den Gesellschaftsvertrag (Statuten) aufgenommen werden müssen, sind Gesellschaftsverträge in der Regel sehr umfangreich und erfordern eine umfassende Beratung.

Welche Vorteile hat eine Zweigniederlassung?

Für deutsche Unternehmen kann die Registrierung einer unselbständigen Niederlassung in den Niederlanden („filiaal“), als Zwischenstufe zwischen Außendienst und selbständiger Tochtergesellschaft, Vorteile bieten. Die Registrierung ist unbürokratischer und weniger kostenintensiv als die Gründung einer eigenen Gesellschaft. Eine spätere Umgründung ist jederzeit möglich und kann von der Deutsch-Niederländischen Handelskammer begleitet werden.

Die Niederlassung hat juristisch keine Selbständigkeit. Dies bedeutet, dass das deutsche Unternehmen für Forderungen aus Geschäften der Niederlassung haftet. Das deutsche Unternehmen kann aus solchen Geschäften am Sitz der Niederlassung – also in den Niederlanden – auch verklagt werden.

Steuerlich ist die Niederlassung eine Betriebsstätte im Sinne des Deutsch-Niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens. Gewinne der Niederlassung sind daher in den Niederlanden steuerpflichtig. In Deutschland wird für den bereits in den Niederlanden besteuerten Gewinnanteil der Niederlassung eine Steuerfreistellung gewährt.

Wie trage ich eine Zweigniederlassung ein?

Eine unselbständige Niederlassung muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Handelsregister werden in den Niederlanden bei den örtlich zuständigen Handelskammern (Kamer van Koophandel = KvK) geführt. Zur Registrierung müssen bei der niederländischen Handelskammer die relevanten Formulare ausgefüllt werden. Zudem müssen Unterlagen hinsichtlich der GmbH eingereicht werden.

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