Umsatzsteuer-Vertretung
Generiert Ihr Unternehmen Umsätze in den Niederlanden? Dann muss sich Ihr Unternehmen in der Regel umsatzsteuerlich registrieren lassen, die Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und an das Finanzamt abführen. Zugleich können Unternehmer die in den Niederlanden gezahlte Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer (BTW) erstattet bekommen. Unsere zweisprachigen, erfahrenen Fachkräfte unterstützen Ihr Unternehmen bei umsatzsteuerrechtlichen Fragen. Wir übernehmen für Sie:
- Vertretung gegenüber dem niederländischen Finanzamt
- Prüfung der Umsatzsteuerpflicht
- Registrierung, Meldepflicht und Korrespondenz mit der niederländischen Finanzbehörde
- Reihengeschäfte, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, Bauleistungen & Anlagenbau, Konsignationslager, Montagelieferung etc.
- Erstellen und Einreichen der Umsatzsteuererklärungen, zusammenfassenden Meldungen und INTRASTAT-Meldungen
- Beratung zur Rechnungsstellung
- Mehrwertsteuerrückerstattung und Korrespondenz mit niederländischem Finanzamt
- Beratung zum niederländischen Umsatzsteuerrecht
- Unterstützung bei der Beantragung einer eHerkenning
eHerkenning – was ist das?
Bislang konnten deutsche Unternehmen, die in den Niederlanden Umsatzsteuerklärungen einreichen müssen, ein Portal des niederländischen Finanzamtes nutzen. Dieses Portal wurde allerdings zum 1.07.2024 von einem neuen Portal abgelöst, für das eine eHerkenning nötig ist.
FAQ zur eHerkenning
Wie beantrage ich eHerkenning für mein Unternehmen?
Um eHerkenning zu beantragen, müssen Sie sich an einen von den niederländischen Behörden anerkannten Anbieter wenden. Nur solche Anbieter erfüllen die festgelegten Voraussetzungen der niederländischen Regierung (Rijksoverheid). Dieser digitale Erkennungsprozess kann bei sechs lizensierten Händlern beantragt werden, darunter die Deutsch-Niederländische Handelskammer. Die Abwicklung ist allerdings mit Kosten verbunden.
Worauf sollte ich bei der Wahl des Anbieters achten?
Bei der Auswahl eines Anbieters sind folgende Punkte von Bedeutung:
- Sicherheitsniveau: TWinternet erfordert mindestens Sicherheitsstufe EH3, die eine Identitätsüberprüfung erfordert.
- Vollmacht für Mitarbeiter: Falls Ihre Mitarbeiter A1-Bescheinigungen für Ihr Unternehmen beantragen sollen, müssen Sie sie bei Ihrem Anbieter bevollmächtigen.
Wie beantrage ich eHerkenning unter meiner KvK-Nummer?
Sie können eHerkenning unter Angabe Ihrer KvK-Nummer beantragen und Vollmachten über die KvK-Niederlassungsnummer erteilen. Bei Bedarf für mehrere Niederlassungen müssen separate TWinternet-Benutzerkonten beantragt werden.
Was muss ich tun, wenn ich eine Stiftung oder ein Verein ohne KvK-Niederlassungsnummer bin?
Stiftungen oder Vereine ohne KvK-Niederlassungsnummer verwenden ihre RSIN-Nummer. Beachten Sie, dass Sie zuerst dreimal die Null und dann Ihre RSIN eingeben müssen. Die RSIN-Nummer besteht aus 9 Zahlen, z. B. 000123456789.
Wie kann ich einen externen Dienstleister bevollmächtigen?
Mit einer besonderen Vollmacht (ketenmachtiging) kann ein externer Dienstleister Angelegenheiten für Sie in TWinternet regeln.
Welche Alternative gibt es zum Beantragen einer eHerkenning?
Die Fiskalvertretung der DNHK übernimmt gerne für Sie die professionelle Vertretung gegenüber dem niederländischen Finanzamt. Durch die Vertretung ist das Beantragen einer eHerkenning überflüssig. Unser Service erleichtert Ihnen außerdem Ihren Geschäftsalltag, indem wir reibungslose Umsatzsteuererklärungen abgeben. So können Sie alle Vorteile einer effizienten Zusammenarbeit mit dem Finanzamt genießen.
Was sind die Kosten für die Nutzung von eHerkenning?
Die Kosten für die Nutzung variieren je nach Anbieter. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über die entsprechenden Gebühren.
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