Umsatzsteuer-Vertretung
Generiert Ihr Unternehmen Umsätze in den Niederlanden? Dann muss sich Ihr Unternehmen in der Regel umsatzsteuerlich registrieren lassen, die Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und an das Finanzamt abführen. Zugleich können Unternehmer die in den Niederlanden gezahlte Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer (BTW) erstattet bekommen. Unsere zweisprachigen, erfahrenen Fachkräfte unterstützen Ihr Unternehmen bei umsatzsteuerrechtlichen Fragen. Wir übernehmen für Sie:
- Vertretung gegenüber dem niederländischen Finanzamt
- Prüfung der Umsatzsteuerpflicht
- Registrierung, Meldepflicht und Korrespondenz mit der niederländischen Finanzbehörde
- Reihengeschäfte, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, Bauleistungen & Anlagenbau, Konsignationslager, Montagelieferung etc.
- Erstellen und Einreichen der Umsatzsteuererklärungen, zusammenfassenden Meldungen und INTRASTAT-Meldungen
- Beratung zur Rechnungsstellung
- Mehrwertsteuerrückerstattung und Korrespondenz mit niederländischem Finanzamt
- Beratung zum niederländischen Umsatzsteuerrecht
- Unterstützung bei der Beantragung einer eHerkenning
eHerkenning – was ist das?
Bislang konnten deutsche Unternehmen, die in den Niederlanden Umsatzsteuerklärungen einreichen müssen, ein Portal des niederländischen Finanzamtes nutzen. Dieses Portal wurde allerdings zum 1.07.2024 von einem neuen Portal abgelöst (Mijn Belastindienst Zakelijk), für das eine eHerkenning nötig ist.
FAQ zur eHerkenning
Wie beantrage ich eHerkenning für mein Unternehmen?
Um eHerkenning zu beantragen, müssen Sie sich an einen von den niederländischen Behörden anerkannten Anbieter wenden. Nur solche Anbieter erfüllen die festgelegten Voraussetzungen der niederländischen Regierung (Rijksoverheid). Dieser digitale Erkennungsprozess kann bei sechs lizensierten Händlern beantragt werden, darunter die Deutsch-Niederländische Handelskammer. Die Abwicklung ist allerdings mit Kosten verbunden.
Worauf sollte ich bei der Wahl des Anbieters achten?
Bei der Auswahl eines Anbieters sind folgende Punkte von Bedeutung:
- Sicherheitsniveau: TWinternet erfordert mindestens Sicherheitsstufe EH3, die eine Identitätsüberprüfung erfordert.
- Vollmacht für Mitarbeiter: Falls Ihre Mitarbeiter A1-Bescheinigungen für Ihr Unternehmen beantragen sollen, müssen Sie sie bei Ihrem Anbieter bevollmächtigen.
Wie beantrage ich eHerkenning unter meiner KvK-Nummer?
Sie können eHerkenning unter Angabe Ihrer KvK-Nummer beantragen und Vollmachten über die KvK-Niederlassungsnummer erteilen. Bei Bedarf für mehrere Niederlassungen müssen separate TWinternet-Benutzerkonten beantragt werden.
Was muss ich tun, wenn ich eine Stiftung oder ein Verein ohne KvK-Niederlassungsnummer bin?
Stiftungen oder Vereine ohne KvK-Niederlassungsnummer verwenden ihre RSIN-Nummer. Beachten Sie, dass Sie zuerst dreimal die Null und dann Ihre RSIN eingeben müssen. Die RSIN-Nummer besteht aus 9 Zahlen, z. B. 000123456789.
Wie kann ich einen externen Dienstleister bevollmächtigen?
Mit einer besonderen Vollmacht (ketenmachtiging) kann ein externer Dienstleister Angelegenheiten für Sie in TWinternet regeln.
Welche Alternative gibt es zum Beantragen einer eHerkenning?
Die Fiskalvertretung der DNHK übernimmt gerne für Sie die professionelle Vertretung gegenüber dem niederländischen Finanzamt. Durch die Vertretung ist das Beantragen einer eHerkenning überflüssig. Unser Service erleichtert Ihnen außerdem Ihren Geschäftsalltag, indem wir reibungslose Umsatzsteuererklärungen abgeben. So können Sie alle Vorteile einer effizienten Zusammenarbeit mit dem Finanzamt genießen.
Was sind die Kosten für die Nutzung von eHerkenning?
Die Kosten für die Nutzung variieren je nach Anbieter. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über die entsprechenden Gebühren.
Haben Sie Fragen zur Steuerberatung? Wir helfen gern!
Alle Dienstleistungen im Überblick
In unserem Dienstleistungs-Flyer erhalten Sie eine Übersicht über alle Services der Deutsch-Niederländischen Handelskammer...
Hier herunterladenFirmenwageneinfuhr
Sie möchten einen Firmenwagen in die Niederlande einführen und benötigen hierbei Unterstützung? Unsere zweisprachigen und kompetenten Fachkräfte kennen die Einfuhrbestimmungen und Steuerpflichten und begleiten den gesamten Prozess Ihres Firmenwagen-Imports in das Nachbarland.
Was ist eine BPM?
Die Niederlande erheben auf Personenwagen, die in die Niederlande eingeführt werden und dort die öffentlichen Verkehrswege benutzen, eine besondere Steuer: die sogenannte Luxussteuer für Personenwagen und Kraftfahrzeuge (BPM belasting op personenauto’s en motorrijwielen).
Muss ich als Deutscher die BPM bezahlen?
Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob diese BPM gezahlt wurde. Haben Sie die BPM nicht gezahlt oder zu Unrecht zurückerhalten? Dann müssen Sie diese dennoch zahlen, um kein hohes Bußgeld zu riskieren.
Wann muss ich die BPM nicht bezahlen?
Benutzen Sie Ihr Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zum Beispiel nur kurzzeitig - das bedeutet höchstens zwei aufeinander folgende Wochen - in den Niederlanden und wohnen Sie in den Niederlanden? Dann haben Sie Anspruch auf eine Befreiung von der BPM und der Kraftfahrzeugsteuer für die kurzfristige Nutzung in den Niederlanden.
Haben Sie Fragen zum Import Ihres Firmenwagens? Ich helfe gern!
Lohnbuchhaltung
Haben Sie Personal in den Niederlanden? Dann müssen Sie bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung einiges beachten.
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