Merkblätter zum niederländischen Arbeitsrecht
Die folgenden Merkblätter geben Ihnen einen ersten Überblick über das niederländische Arbeitsrecht.
Hier herunterladenSie wollen in den Niederlanden ein Unternehmen gründen, Personal in die Niederlande entsenden oder einen niederländischen Arbeitsvertrag aufstellen? Unsere deutsch- und niederländisch-sprachigen Juristen verfügen über jahrelange Expertise und beraten Sie kompetent in den Bereichen Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Unternehmensgründung.
Was müssen deutsche Unternehmen beim Aufstellen der Arbeitsverträge beachten, wenn sie Personal in den Niederlanden beschäftigen? Einiges! Denn auch wenn es theoretisch möglich ist, dass sich die Arbeitsvertragsparteien auf deutsches Arbeitsrecht einigen, so gelten die zwingenden Regelungen des niederländischen Arbeitsrechts zu Gunsten des Arbeitnehmers dennoch.
Die Wahl des deutschen Arbeitsrechts bei eigentlicher Anwendbarkeit des niederländischen Arbeitsrechts kann dazu führen, dass der Arbeitgeber beide Rechtssysteme berücksichtigen muss, wohingegen sich die jeweilige Arbeitskraft auf die für sie jeweils günstigeren Regelungen berufen kann.
Auch bei den Arbeitsverträgen gibt es in den Niederlanden einige Besonderheiten. Dazu zählen die Pensionsfonds, die von den Tarifvertragsparteien für manche Betriebszweige vereinbart wurden und die eine zusätzliche Altersvorsorge zur niederländischen gesetzlichen Rentenversicherung bedeuten. Bei Tarifverträgen ist außerdem zu beachten, dass nach niederländischem Recht nicht selbstverständlich zu Gunsten der Arbeitskraft von dem Tarifvertrag abgewichen werden darf.
Die Befristung eines Arbeitsvertrags nach niederländischem Recht ist bei einer Ersteinstellung nicht nur sehr üblich, sondern aus arbeitgeberseitiger Perspektive auch sehr ratsam. Ein wichtiger Hinweis: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist ein höherer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Die Probezeit ist nach niederländischem Recht die einzige Zeit, in der eine Arbeitskraft keinen Kündigungsschutz hat. Sie muss schriftlich vereinbart werden und darf abhängig von der Dauer des Arbeitsvertrags höchstens einen Monat oder zwei Monate betragen.
Es gibt auch in den Niederlanden einen gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn wird kalenderjährlich in der Regel zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt und gilt für alle Arbeitskräfte ab 21 Jahren. Für jüngere Arbeitskräfte gibt es geringere Mindestlohnsätze. Seit 2024 wird der Mindestlohn nicht mehr auf Monatsbasis festgesetzt, sondern es gibt einen gesetzlich festgelegten Stundenlohn – eine Regelung, die den unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten der Unternehmen Rechnung tragen soll. Denn die Wochenarbeitszeit variiert in den Niederlanden je nach Unternehmen zwischen 36 und 40 Stunden.
Die niederländischen Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit unterscheiden sich grundlegend von den deutschen Regelungen. Hervorzuheben sind das Fehlen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die Dauer der Entgeltfortzahlungsverpflichtung von 104 Wochen und die erheblichen Wiedereingliederungsverpflichtungen. Und auch der niederländische Kündigungsschutz unterscheidet sich sehr vom deutschen.
Nein, es wird keine Niederlassung in den Niederlanden benötigt. Der Arbeitsvertrag kann zwischen dem Unternehmen in Deutschland und der Arbeitskraft in den Niederlanden geschlossen werden.
Ja, das ist nach Artikel 8 der EG-VO 593/2008 zulässig. Die Rechtswahl für das deutsche Recht darf allerdings nicht dazu führen, dass die Arbeitskraft dadurch den Schutz der unabdingbaren gesetzlichen Bestimmungen nach dem Recht, das ohne Rechtswahl anwendbar wäre, verliert. Das Recht, das ohne Rechtswahl anwendbar wäre, ist in diesem Fall das Recht am gewöhnlichen Arbeitsort, sofern es keine engere Verbindung zu einem anderen Staat gibt.
Wenn die Krankheit nicht nur wenige Tage dauert, muss der Arbeitgeber seinen Arbodienst informieren. Arbodienste sind Unternehmen, die Arbeitgeber in den Niederlanden bei Arbeitsunfähigkeit einer Arbeitskraft unterstützen. Arbeitgeber in den Niederlanden sind verpflichtet, einen Vertrag mit einem Arbodienst zu unterhalten. Der Arbodienst wird Kontakt mit der kranken Arbeitskraft aufnehmen und diese gegebenenfalls zu einem Termin bei einem Betriebsarzt/einer Betriebsärztin, mit dem/der Arbodienst zusammenarbeitet, einladen. Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin wird dann Empfehlungen, die der Arbeitgeber und die Arbeitskraft folgen müssen, zur Wiedereingliederung der Arbeitskraft geben.
Es gibt in den Niederlanden keine Berufsgenossenschaften und auch keine andere Form der gesetzlichen Unfallversicherung. Vielmehr haftet der Arbeitgeber, wenn er den Arbeitsunfall zu vertreten hat. Die Haftung kann aufgrund der niederländischen Rechtsprechung zum Teil sehr weit gehen. Für Arbeitgeber kann daher der Abschluss einer Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft erwägenswert sein.
Eine ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrags ist nach niederländischem Recht nur möglich, wenn die Arbeitskraft dem vorangehend zugestimmt hat oder die niederländische Arbeitsagentur (UWV) vorangehend eine Kündigungserlaubnis erteilt hat. Die niederländische Arbeitsagentur erteilt nur eine Kündigungserlaubnis, wenn betriebsbedingte Gründe glaubhaft gemacht worden sind oder wenn die Arbeitskraft langfristig arbeitsunfähig ist, ohne dass noch Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ist damit faktisch ausgeschlossen. Für solche Fälle gibt es ein gerichtliches Auflösungsverfahren oder die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags.
Nein. Die Juristen der DNHK bearbeiten ausschließlich Anfragen von Unternehmen und nicht von Privatpersonen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die folgenden Merkblätter geben Ihnen einen ersten Überblick über das niederländische Arbeitsrecht.
Hier herunterladenHaben Sie einen niederländischen Vertriebspartner? Sind Ihre Produkte auf dem niederländischen Markt? Oder verkaufen Sie über Ihren deutschen Online-Shop an niederländische Kunden?
Wir stellen sicher, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vertraglich abgesichert ist. Wir informieren Sie über die Genehmigungen, die Sie für Ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Niederlanden benötigen. Und wir sorgen dafür, dass Ihr Webshop alle Vorschriften erfüllt. Und wenn ein deutscher Kunde B2B oder B2C nicht zahlt? Dann beraten wir Sie zum Thema Inkasso und Mahnverfahren.
Unsere zweisprachigen Juristen mit jahrzehntelanger Expertise in beiden Ländern helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das niederländische Wirtschaftsrecht. Wir prüfen, ob Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem niederländischen Recht entsprechen und passen sie gegebenenfalls an. Wir erstellen auch neue Geschäftsbedingungen für Sie und halten sie auf dem neuesten Stand. Außerdem beraten und unterstützen wir Sie hierbei:
Haben Sie einen deutschen Vertriebspartner? Wir stellen sicher, dass die Zusammenarbeit vertraglich abgesichert ist. Verkaufen Sie über Ihren niederländischen Webshop an deutsche Kunden? Dann sorgen wir dafür, dass Sie die richtigen Bedingungen haben und dass Ihr Webshop alle Vorschriften erfüllt. Und wenn ein deutscher Kunde nicht zahlt, beraten wir Sie über das Inkasso und das Mahnverfahren. Wir informieren Sie auch über die Genehmigungen, die Sie für Ihre Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland benötigen.
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Hier herunterladenSie möchten in den Niederlanden ein Unternehmen gründen und benötigen eine kompetente Beratung? Ganz gleich, ob Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in den Niederlanden als Besloten Venootschap (B.V.) entspricht, gründen wollen oder eine Zweigniederlassung: Wir bieten bei jedem Schritt fachkundige Beratung und Begleitung.
Außerdem übernehmen wir Anpassungen der Handelsregistereintragung, etwa bei Adressänderung und Sitzverlegung oder Verschmelzung der deutschen Gesellschaft, und in Zusammenarbeit mit einem Notar neben Gründung und Auflösung einer B.V. auch eine Satzungsänderung und Anteilsübertragung.
Die Gründung einer niederländischen Gesellschaft erfolgt in den meisten Fällen in der Form einer Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (B.V.). Die Rechtsform der BV entspricht juristisch in etwa einer GmbH nach deutschem Recht, allerdings ist sie von ihrer formal-juristischen Konstruktion eher eine kleine Aktiengesellschaft. Seit Oktober 2012 kann eine Gesellschaft in den Niederlanden unter vereinfachten Voraussetzungen, insbesondere ohne Kapitaleinsatz, gegründet werden. Gerne informieren wir Sie auf Anfrage über die aktuellen Regelungen.
Umfassende Informationen zur Gründung und den rechtlichen Gegebenheiten bei der Führung einer B.V. erhalten Sie in unserer deutschsprachigen Broschüre „Die B.V. - Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid“, die Sie für 80,- Euro bestellen können.
Die BV wird wie die deutsche GmbH unter Mitwirkung eines Notars gegründet. Dieser erstellt zunächst einen Satzungsentwurf. Der Gründungsprozess dauert etwa vier bis 6 Wochen. Die BV kann allerdings bereits in der Gründungsphase als BV i.o. (Gesellschaft in Gründung) tätig sein.
Da das Gesetz für die BV umfangreiche Regelungen bezüglich der Übertragung von Anteilen enthält, die nach Auffassung des niederländischen Justizministeriums auch in den Gesellschaftsvertrag (Statuten) aufgenommen werden müssen, sind Gesellschaftsverträge in der Regel sehr umfangreich und erfordern eine umfassende Beratung.
Für deutsche Unternehmen kann die Registrierung einer unselbständigen Niederlassung in den Niederlanden („filiaal“), als Zwischenstufe zwischen Außendienst und selbständiger Tochtergesellschaft, Vorteile bieten. Die Registrierung ist unbürokratischer und weniger kostenintensiv als die Gründung einer eigenen Gesellschaft. Eine spätere Umgründung ist jederzeit möglich und kann von der Deutsch-Niederländischen Handelskammer begleitet werden.
Die Niederlassung hat juristisch keine Selbständigkeit. Dies bedeutet, dass das deutsche Unternehmen für Forderungen aus Geschäften der Niederlassung haftet. Das deutsche Unternehmen kann aus solchen Geschäften am Sitz der Niederlassung – also in den Niederlanden – auch verklagt werden.
Steuerlich ist die Niederlassung eine Betriebsstätte im Sinne des Deutsch-Niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens. Gewinne der Niederlassung sind daher in den Niederlanden steuerpflichtig. In Deutschland wird für den bereits in den Niederlanden besteuerten Gewinnanteil der Niederlassung eine Steuerfreistellung gewährt.
Eine unselbständige Niederlassung muss ins niederländische Handelsregister eingetragen werden. Die Handelsregister werden in den Niederlanden bei den örtlich zuständigen Handelskammern (Kamer van Koophandel = KvK) geführt. Zur Registrierung müssen Formulare ausgefüllt werden. Zudem müssen die relevanten Unterlagen hinsichtlich der deutschen Gesellschaft eingereicht werden.
Umfassende Informationen zur Gründung und den rechtlichen Gegebenheiten einer niederländischen GmbH (B.V.) erhalten Sie...
Mehr ansehenDie Schiedsgerichtsbarkeit bietet Unternehmern eine effiziente und vertrauliche Möglichkeit zur Beilegung von binationalen Streitigkeiten. Anstelle eines langwierigen und teuren Gerichtsverfahrens können sich die Parteien durch eine Schiedsklausel in ihrem Vertrag für ein schnelles und flexibles Verfahren entscheiden.
Die Vorteile des Schiedsgerichts liegen auf der Hand: geringere und vor allem vorhersehbarere Kosten, Schnelligkeit und die Möglichkeit, die Schiedsrichter und die Verfahrenssprache selbst zu wählen. Außerdem bleibt das gesamte Verfahren vertraulich, wodurch Geschäftsgeheimnisse und der gute Ruf geschützt werden.
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer bietet seit Jahren Schiedsverfahren an, die es Unternehmen ermöglichen, internationale Streitigkeiten schnell und effektiv beizulegen und ihren Geschäftsbetrieb ungestört fortzusetzen.
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