Beratungstarife Arbeitsrecht
Wenn Sie Arbeitgeber*in sind und Fragen zum niederländischen Arbeitsrecht oder zur Entsendung von Arbeitskräften in die Niederlande haben, beraten wir Sie gerne.
Die arbeitsrechtliche Beratung ist zurzeit aus Kapazitätsgründen den Mitgliedern unserer Handelskammer vorbehalten.
Die arbeitsrechtliche Beratung wird dabei auf der Grundlage eines Stundensatzes, der EUR 222,00 (in 2024) zuzüglich 6% Bürokosten sowie -soweit anwendbar- Mehrwertsteuer beträgt, geleistet.
Sie haben Fragen zum niederländischen Arbeitsrecht? Wir helfen weiter!
Merkblätter zum niederländischen Arbeitsrecht
Die folgenden Merkblätter geben Ihnen einen ersten Überblick über das niederländische Arbeitsrecht.
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