Niederländisches Wirtschaftsrecht

Als zweisprachige Expertin berate ich Sie umfassend zu Themen auf dem Gebiet des niederländischen Wirtschaftsrechts. Aufgrund meiner zwanzigjährigen Tätigkeit als niederländische Rechtsanwältin (advocaat) in einer niederländischen Kanzlei, mit speziellem German Desk und mehr als sechsjährigen Tätigkeit als Juristin bei der DNHK, verfüge ich über ein weitreichendes Wissen bezüglich grenzüberschreitender Handelsgeschäfte.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Beratung zum niederländischen Vertragsrecht (u.a. Agentur und Vertriebsrecht)
  • Unterstützung bei der Erstellung bzw. Anpassung von AGBs nach niederländischem Recht
  • Beratung zum Gesellschaftsrecht
  • Unterstützung beim Versandhandel, Widerrufsrecht sowie bei der Einrichtung bzw. Anpassung eines Onlineshops
  • Beratung zum gewerblichen Mietrecht
  • Beratung zum Datenschutzrecht
  • Beratung zu Produkt- und Dienstleistungsanforderungen
  • Unterstützung bei der Erlangung von Aufenthaltstiteln für ausländische Fachkräfte
  • Unterstützung bei der Beantragung von Genehmigungen Bewachungsgewerbe

Vertragsrecht (u.a. Handelsvertreterrecht)

Möchte Ihr Unternehmen einen Handelsvertretervertrag oder Vertragshändlervertrag mit einem niederländischen Vertragspartner abschließen und fragen Sie sich, wie Sie die Verträge mit Ihren Vertragspartnern nach niederländischem Recht gestalten sollen? Oder haben Sie Fragen zur Erstellung von Kauf- und Lieferverträgen oder Lizenzverträgen mit niederländischen Vertragspartnern?

Was wir anbieten

Die DNHK berät Ihr Unternehmen gerne näher zu jeglichen Themen auf dem Gebiet des Vertragsrechts und den relevanten Unterschieden in der deutschen und niederländischen Gesetzgebung.

  • Vertragsgestaltung (zweisprachig, wenn gewünscht)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Zahlungssicherung in den Niederlanden
  • Niederländische Sicherungsrechte
  • Gewährleistung und Garantie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die DNHK unterstützt Unternehmen gerne bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht und/oder in niederländischer Sprache. Unternehmen können eine Beratung zu der Verwendung von AGB im deutsch-niederländischen Rechtsverkehr in ihrer eigenen Sprache und zu günstigen Honorarbedingungen erhalten.

Wichtige Themen sind dabei:

  • Verwendbarkeit von ABG nach deutschem Recht in den Niederlanden
  • Wahl der Sprache für AGB in den Niederlanden
  • Einbeziehung von AGB in einen Vertrag
  • Niederländisches AGB-Recht
  • AGB bei elektronischen Verträgen
  • Gewährleistungsvorschriften nach niederländischem Recht

Merkblatt

Weitere Informationen zum Thema "Allgemeine Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht" finden Sie in unserem kostenlosen Merkblatt.

E-Commerce in den Niederlanden

In den vergangenen Jahren hat sich der internationale Warenvertrieb über das Internet rasant ausgebreitet. Nach einer Schätzung der ING-Bank werden in den Niederlanden bis 2020 rund ein Viertel aller Verkäufe im Einzelhandel online erfolgen. Das bietet auch deutschen Anbietern hervorragende Chancen auf dem niederländischen Markt. Vor dem Start eines eigenen E-Commerce-Angebots sollten deutsche Unternehmen sich gut über die Marktsituation und rechtliche Bedingungen für den Online-Verkauf informieren.

Was wir anbieten

  • Anwendbares Recht auf Fernabsatzverträge mit niederländischen Unternehmen und Verbrauchern
  • AGB und anwendbares Recht
  • Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
  • Preisangaben im Onlineshop
  • Niederländischer Datenschutz
  • Online-Werbung in den Niederlanden
  • Anti-Spam-Gesetzgebung in den Niederlanden

Merkblatt

Weitere Informationen zum Thema "Onlineshops in den Niederlanden" finden Sie in unserem kostenlosen Merkblatt

Produkt- und Dienstleistungsanforderungen

Möchte Ihr Unternehmen Produkte in den Niederlanden verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, und fragen Sie sich, welche rechtlichen Vorschriften dabei zu beachten sind? Die DNHK berät Unternehmen bei den folgenden Fragen in Bezug auf Produkt- und Dienstleistungsrecht in den Niederlanden:

Was wir anbieten

Die DNHK berät Unternehmen bei den folgenden Fragen in Bezug auf Produkt- und Dienstleistungsrecht in den Niederlanden:

  • Produkt- und Dienstleistungsrecht
  • Produktkennzeichnung
  • Erlaubnispflichten nach niederländischem Recht
  • Besondere Vorschriften für bestimmte Warengruppen
  • Produkthaftung nach niederländischem Recht

Merkblatt

Weitere Informationen zum Thema "Produkt- und Dienstleistungsrecht in den Niederlanden" finden Sie in unserem kostenlosen Merkblatt

Niederländisches Mietrecht

Möchte Ihr Unternehmen in den Niederlanden Geschäftsräumlichkeiten anmieten und haben Sie Fragen zu dem Ihnen vom Vermieter vorgelegten Entwurf-Mietvertrag? 

Was wir anbieten

  • Erläuterung, Überprüfung und / oder Übersetzung eines Mietvertrages
  • Erstellung eines zweisprachigen Mietvertrages
  • Überprüfung eines Geschäftsraummietvertrags
  • Unterstützung bei der Kündigung von Mietverträgen
  • Beratungen zu Kündigungsfristen, Mieterhöhungen und Reparaturpflichten

Aufenthaltstitel ausländische Fachkräfte

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Unternehmen Arbeitnehmer aus dem Ausland beschäftigen. Das Unternehmen fungiert dann als Vermittler für den Arbeitnehmer und kümmert sich in diesem Rahmen um das Visum, die Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis. Wenn der Arbeitnehmer aus der Europäischen Union (oder aus Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz) kommt, braucht er weder ein Visum noch eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Wenn der Arbeitnehmer von außerhalb der EU oder der oben genannten Länder kommt, kann er unter bestimmten Bedingungen in den Niederlanden arbeiten. Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern aus dem Ausland können leichter in den Niederlanden arbeiten; für sie gelten besondere Regelungen. Dies betrifft zum Beispiel hochqualifizierte Migranten oder Arbeitnehmer, die innerhalb eines Unternehmens in die Niederlande versetzt werden. Wir beraten Ihr Unternehmen gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Beschäftigung eines Mitarbeiters aus einem Nicht-EU-Staat und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Beantragung der Genehmigungen und bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.  

Einige, für Unternehmen in den Niederlanden relevante Aufenthaltstitel für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten im Überblick:

Hochqualifiziertes Migranten-Programm - Das Hochqualifizierte Migranten-Programm (Kennismigrant) ist ein Verfahren für die Einstellung hochqualifizierter Nicht-EU-Mitarbeiter. Dieses spezielle Verfahren bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen, die regelmäßig internationale Mitarbeiter einstellen möchten. Allerdings muss ein Unternehmen, das von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, zuvor bei der IND (Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde) als Sponsor von Hochqualifizierten Migranten – über ein spezielles Verfahren - anerkannt werden; des Weiteren müssen die Qualifikationen des Migranten und das vereinbarte Gehalt den Vorgaben entsprechen.

ICT-Karten - Die “Intra-Company Transfer”-Aufenthaltsgenehmigungen (auf der Grundlage der ICT-Richtlinie 2014/66/EU) ermöglichen es Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, Mitarbeiter in Niederländische Niederlassungen zu entsenden. Auf der Grundlage dieser Richtlinie können Führungskräfte, Fachkräfte und Auszubildende innerhalb des Konzerns zu einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmen versetzt werden.

Blaue Karte EU - Die Blaue Karte EU (EU-Blue-Card)ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Migranten aus Drittstaaten. Die wichtigsten Kriterien sind ein Mindestgehalt und eine akademische oder vergleichbare Qualifikation.

Regelung internationaler Handelsverkehr - Diese Regelung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ausländische Arbeitnehmer in den Niederlanden flexibel zu beschäftigen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine befristete Beschäftigung handelt und die Arbeit nicht von niederländischen Arbeitnehmern ausgeführt werden kann. (Es geht dabei also z.B. um ausländische Arbeitnehmer, die in den Niederlanden einen Trainingskurs im Umgang mit neuen Maschinen geben.)

Genehmigungen Bewachungsgewerbe

Für die Durchführung von Dienstleistung im Bereich der Überwachung sind in den Niederlanden die besonderen Vorschriften des "Wet particuliere beveiligingsorganisaties en recherchebureaus" zu beachten. Danach ist vor allem eine Genehmigungspflicht vorgesehen, die vor Aufnahme der Tätigkeiten erteilt sein muss. Die Genehmigung wird vom niederländischen Justizministerium erteilt. Auch deutsche Sicherheitsunternehmen können eine solche Genehmigung beantragen.  Da sich die Anforderungen an die Formalitäten für ausländische Unternehmen, von denen für niederländische Unternehmen unterscheiden, ist es ratsam, sich bei solchen Anträgen von jemandem unterstützen zu lassen, der mit dieser Thematik vertraut ist. Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei gerne.

Unsere Tarife

  • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten können
  • Die Beratung der DNHK steht ausschließlich Unternehmen zur Verfügung, die wir zu einem günstigen Tarif zum niederländischen Recht informieren
  • Für Mitglieder der DNHK kann eine Mitgliederermäßigung zur Anwendung kommen