Firmenwageneinfuhr in die Niederlande

Sie möchten einen Firmenwagen in die Niederlande einführen und benötigen hierbei Unterstützung?

Als Deutsch-Niederländische Handelskammer sind wir Ihr erster Ansprechpartner beim Import Ihres Firmenwagens in das Nachbarland. Wir unterstützen deutsche Unternehmen bei allen Fragen rundum die Einfuhrbestimmungen sowie den Steuerpflichten und begleiten den Prozess mit den zuständigen Behörden.

Die Niederlande erheben auf Personenwagen, die in die Niederlande eingeführt werden und dort die öffentlichen Verkehrswege benutzen, eine besondere Steuer: die sogenannte Luxussteuer für Personenwagen und Kraftfahrzeuge (BPM belasting op personenauto’s en motorrijwielen). Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob diese BPM gezahlt wurde. Haben Sie die BPM nicht gezahlt oder zu Unrecht zurückerhalten? Dann müssen Sie diese dennoch zahlen und mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Benutzen Sie Ihr Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zum Beispiel nur kurzzeitig – das bedeutet höchstens zwei aufeinander folgende Wochen - in den Niederlanden und wohnen Sie in den Niederlanden? Dann haben Sie Anspruch auf eine Befreiung von der BPM und der Kraftfahrzeugsteuer für die kurzfristige Nutzung in den Niederlanden.

 Bei Fragen können Sie sich gerne freibleibend mit uns in Kontakt setzen.

Unser Angebot für die Einfuhr Ihres Firmenwagens in die Niederlande

Beratungsangebot auf einen Blick

  • Beratung zu den Einfuhrbestimmungen
  • Unterstützung zur Steuerpflicht
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Behörden

Dienstleistungen

  • Begleitung bei der Einfuhr eines Firmenwagens
  • Begleitung bei der Freistellung der BPM
  • Unterstützung beim Export eines Firmeswagens (Rückerstattung einer gezahlten BPM)
  • Übernahme aller Formalitäten

Tarife

  • Bearbeitungshonorar: 750,00 Euro (exklusiv Umsatzsteuer) pro Firmenwagen zuzüglich Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 Euro
  • Als besondere Vergünstigung bieten wir unseren Mitgliedern einen Rabatt in Höhe von 20 % auf alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen an (Maximum von 550 Euro/Jahr).
  • Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 Euro wird bei Mitgliedern nicht in Rechnung gebracht
  • Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie hier