Rückerstattung Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer (BTW) in den Niederlanden

Unternehmer können die in den Niederlanden gezahlte Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer (BTW) erstattet bekommen. Die DNHK bietet Ihnen Unterstützung bei der Beantragung der BTW-Rückerstattung und kümmert sich um die Zuordnung der Rechnungen zu den im neuen Verfahren vorgeschriebenen Kennziffern. Auf Wunsch übernimmt die Handelskammer die Beantwortung von Fragen des niederländischen Finanzamtes und berät zum niederländischen Umsatzsteuerrecht.

Die Berater der DNHK können für Sie das Antragsverfahren bei der niederländischen Finanzbehörde in Heerlen übernehmen. Bitte wenden Sie sich an einen der DNHK-Kollegen in der rechten Spalte auf dieser Seite. 

Das Verfahren und die Antragsfristen

Der Antrag auf die Rückerstattung der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer (BTW) muss elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht werden. Dabei ist die Nutzung eines Onlineportals verpflichtend. Um das Onlineportal des Bundeszentralamtes für Steuern nutzen zu können, müssen Sie sich dort registrieren. Der Zugang ist dabei an eine natürliche Person gebunden. Wenn Sie sich im Antragsverfahren durch die DNHK vertreten lassen, ist Ihre Registrierung nicht notwendig.

Der Vergütungsantrag ist bis zum 30. September (bisher 30. Juni) des auf das Jahr der Ausstellung der Rechnung folgenden Kalenderjahres zu stellen und kann maximal einen Zeitraum von einem Kalenderjahr umfassen.

Bearbeitungszeit

Obwohl das Antragsverfahren europaweit harmonisiert wurde, gelten nach wie vor die individuellen Umsatzsteuergesetze der Mitgliedstaaten. Das BZSt übermittelt den Antrag an die niederländische Steuerbehörde, wo dieser geprüft wird und Rückfragen an Sie gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt dauert zirka vier bis acht Monate.