Wirtschaftsrecht in den Niederlanden – mit Sicherheit gut beraten
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Erfahrung, die zählt
Seit über 100 Jahren erster Ansprechpartner für Unternehmen in den Niederlanden.
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Kompetenz ohne Kostenfalle
Fachwissen zum vorteilhaften Preis.
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Zweisprachig. Verständlich. Effektiv
Unsere bilingualen Juristen kennen beide Märkte im Detail.
Ihre Ansprechpartnerin, Donata Lex, verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als niederländische Rechtsanwältin und ist seit 10 Jahren als Juristin Teil unseres Erfahrenen Teams bei der DNHK.
Sie berät deutsche Unternehmen kontinuierlich bei ihren geschäftlichen Aktivitäten in den Niederlanden – praxisnah, zweisprachig und mit einem tiefen Verständnis für die rechtlichen und kulturellen Unterschiede zwischen beiden Ländern. Dank ihrer umfassenden Erfahrung in der rechtlichen Begleitung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit kennt sie die typischen Herausforderungen beim Markteintritt, bei Vertragsverhandlungen oder bei der Umsetzung niederländischer Rechtsvorschriften – und bietet pragmatische, rechtssichere Lösungen, die in der Praxis funktionieren.
Beratungstarife Wirtschaftsrecht
Wir beraten im Auftrag der deutschen Wirtschaft – transparent, effizient und mit spürbarem Preisvorteil. Unsere Mission: Ihr Erfolg beim Markteintritt und Wachstum in den Niederlanden. Dank schlanker Strukturen und praxisnaher Expertise erhalten Sie Beratung, die Wirkung zeigt.
- Unsere Beratung ist kostenpflichtig. Das Honorar für die Beratung setzt sich zusammen aus einem Stundensatz von 230,00 Euro zuzüglich 6 Prozent Verwaltungskosten sowie ggf. Mehrwertsteuer.
- Mitglieder der DNHK profitieren von einer Preisermäßigung.
Welche wirtschaftsrechtlichen Themen decken wir für Sie ab?
Sie möchten in den Niederlanden Produkte oder Dienstleistungen anbieten, einen Webshop betreiben oder mit einem Vertriebspartner zusammenarbeiten? Wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge rechtssicher sind, alle Genehmigungen vorliegen und Ihr Online-Auftritt den niederländischen Vorschriften entspricht. Auch beim Inkasso und Mahnverfahren unterstützen wir Sie zuverlässig.
Rechtssicherheit beginnt mit Ihrem ersten Gespräch. Nehmen Sie Kontakt auf.
Vertragsrecht im deutsch-niederländischen Geschäftsverkehr
Eine rechtssichere Vertragsgestaltung ist die Grundlage erfolgreicher grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Wir beraten deutsche und niederländische Unternehmen bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen – mit besonderem Fokus auf den deutsch-niederländischen Rechtsraum.
Unser Ziel ist es, Ihre geschäftlichen Beziehungen rechtlich belastbar, wirtschaftlich sinnvoll und praxisnah abzusichern. Mit unserer Expertise im Vertragsrecht Niederlande und deutsch-niederländischen Handelsrecht minimieren Sie Risiken und sichern Ihre Zusammenarbeit effektiv ab.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wir erstellen, prüfen und überarbeiten Ihre AGB nach niederländischem Recht – rechtssicher, transparent und auf Ihre Branche abgestimmt.
Besonderes Augenmerk legen wir auf die wirksame Einbeziehung der AGB in Vertragsverhältnisse, sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich. Denn nur wenn Ihre AGB im konkreten Geschäftsfall korrekt einbezogen wurden, entfalten sie im Konfliktfall auch rechtliche Wirkung.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Aspekten:
- rechtssicherer Gestaltung und Überarbeitung Ihrer AGB für den niederländischen Markt
- branchenspezifischen Besonderheiten und verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen nach niederländischem Recht
- Einbindung von AGB im E-Commerce und internationalen Geschäftsverkehr
Kauf- und Lieferverträge für den deutsch-niederländischen Handel
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Kauf- und Lieferverträgen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland und den Niederlanden.
Besondere Bedeutung kommt dabei der sorgfältigen vertraglichen Regelung typischer Risikobereiche zu – etwa bei Lieferverzögerungen, Mängeln oder Haftung.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Aspekten:
- Lieferbedingungen und Incoterms (z. B. EXW, DDP, CIF): Definition von Gefahrübergang und Verantwortung
- Eigentumsvorbehalt und seine Durchsetzbarkeit im niederländischen Recht
- Zahlungsbedingungen
- Haftungsregelungen bei Lieferverzug oder mangelhafter Lieferung
- Gewährleistung und Reklamationsfristen nach niederländischem Recht
- Vertragsgestaltung für den Einkauf oder Verkauf von Waren, auch bei Serienlieferungen
Ziel ist es, Ihre Kauf- und Lieferverträge so zu strukturieren, dass rechtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden – und im Streitfall klare Regelungen greifen.
Handelsvertreter- und Vertriebsverträge nach niederländischem Recht
Wenn Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen über Vertriebspartner in den Niederlanden vertreiben, ist eine rechtssichere vertragliche Grundlage unerlässlich. Wir beraten Sie umfassend zur Ausgestaltung, Prüfung und Anpassung von Handelsvertreterverträgen und Vertriebsverträgen nach niederländischem Recht – immer mit Blick auf Ihre unternehmerischen Ziele und die Besonderheiten des niederländischen Marktes.
Handelsvertreterverträge (Agentuur)
Handelsvertreterverträge, im niederländischen Recht als „Agentuurovereenkomst“ geregelt, betreffen die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern. Diese arbeiten selbstständig und vermitteln Produkte oder Dienstleistungen im Auftrag und auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Aspekten:
- Provisionsmodelle nach niederländischem Agenturrecht
- Exklusivität und Gebietsschutz
- Berichtspflichten und Mindestumsätze
- Beendigungsregelungen und Kündigungsfristen
- Ausgleichsanspruch („klantenvergoeding“) bei Vertragsende
- Haftung, Geheimhaltung, Datenschutz
Vertriebsverträge (Distributieovereenkomst)
Vertriebsverträge sind im niederländischen Recht nicht speziell gesetzlich geregelt, weshalb die vertragliche Gestaltung besonders sorgfältig erfolgen muss. Bei Vertriebsverträgen kauft der Vertriebspartner die Produkte und vertreibt sie auf eigene Rechnung und Risiko weiter.
Unsere Leistungen:
- Prüfung und Gestaltung individueller Vertriebsverträge
- Regelungen zu Lieferverpflichtungen, Abnahmemengen und Zahlungszielen
- Schutz Ihrer Marke und Kontrolle der Vertriebswege
- Umgang mit Online-Vertrieb und Plattformverboten
- Einhaltung des niederländischen und europäischen Kartellrechts
- Risikominimierung bei Vertragsbeendigung
Ob exklusiver, selektiver oder freier Vertrieb – wir helfen Ihnen, Ihre Position rechtlich klar und durchsetzbar zu gestalten.
E-Commerce Rechtliche Beratung für den niederländischen Markt
Wir beraten Sie umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung und Anpassung Ihres Online-Shops für den niederländischen Markt. Dabei stehen die spezifischen gesetzlichen Anforderungen der Niederlande und die Besonderheiten des niederländischen Verbraucherrechts.
Warum ist rechtliche E-Commerce Beratung für die Niederlande wichtig?
Der Online-Handel mit Verbrauchern in den Niederlanden unterliegt speziellen rechtlichen Vorgaben, die sich teils von anderen EU-Ländern unterscheiden. Eine professionelle und rechtskonforme Gestaltung Ihres Webshops schützt Sie vor kostspieligen Abmahnungen und verbessert das Vertrauen Ihrer Kunden im niederländischen Markt.
Unsere Leistungen im Bereich E-Commerce Recht Niederlande:
- Anpassung und rechtssichere Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den niederländischen Markt – insbesondere bei Online-Verkäufen an Verbraucher. Wir sorgen dafür, dass Ihre AGB rechtskonform und wirksam in Ihre Webshop-Prozesse integriert sind.
- Prüfung und Gestaltung von Plattformverträgen, z. B. mit Online-Marktplätzen, Zahlungsdienstleistern oder IT-Anbietern – unter besonderer Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Geschäftsmodelle und damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen.
- Unterstützung bei der Vermeidung von Abmahnungen, Haftungsrisiken und Bußgeldern durch eine rechtssichere E-Commerce-Gestaltung.
Mietrecht für gewerbliche Immobilien in den Niederlanden
Beratung für deutsche Unternehmen – rechtssicher mieten, kündigen und instand halten
Wer als deutsches Unternehmen in den Niederlanden Gewerbeflächen mietet – etwa Büroräume, Lagerhallen, Verkaufsflächen oder Werkstätten – muss die Besonderheiten des niederländischen Mietrechts kennen. Gerade bei gewerblicher Miete gelten andere Regeln als im Wohnraummietrecht. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Mietverhältnissen in den Niederlanden.
Verteilung und Instandhaltungs- und Wartungspflichten
Ein zentraler Punkt des niederländischen Gewerbemietrechts ist zudem die Verteilung von Instandhaltungs- und Wartungspflichten. Viele Vermieter versuchen, möglichst viele dieser Pflichten auf den Mieter zu übertragen – auch solche, die in Deutschland üblicherweise beim Vermieter liegen.
Wir prüfen oder erstellen für Sie maßgeschneiderte gewerbliche Mietverträge nach niederländischem Recht – mit einem klaren Fokus auf Ihre unternehmerischen Interessen.
Mietvertrag für Gewerberäume in den Niederlanden
In niederländischen Mietverträgen wird in der Praxis häufig auf den Muster-Mietvertrag des ROZ (Raad voor Onroerende Zaken – Rat für Immobilienangelegenheiten) zurückgegriffen, der umfangreiche Allgemeine Bestimmungen (Algemene Bepalingen) enthält. Da diese ROZ-Modelle in der Regel vermieterfreundlich ausgestaltet sind und verschiedene Versionen mit abweichenden Regelungen im Umlauf sind, ist es wichtig, sich hierzu rechtlich beraten zu lassen und sich der möglichen Implikationen und Auswirkungen der jeweiligen Bestimmungen bewusst zu sein.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Aspekten
- Prüfung, Erstellung und Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen
- Beratung zu Kündigungsfristen und Vertragsbeendigung
- Unterstützung bei Instandhaltungsfragen und Rückgabestreitigkeiten
- Zusammenarbeit mit niederländischen Maklern, Gutachtern und Fachanwälten
- Rechtssichere Kommunikation mit Vermietern oder Mietern in beiden Sprachen (Deutsch/Niederländisch)
Produkt- und Dienstleistungsrecht in den Niederlanden
Wer Produkte oder Dienstleistungen auf dem niederländischen Markt anbietet, muss eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen beachten. Neben allgemeinen EU-Vorgaben gelten in den Niederlanden zusätzlich nationale Vorschriften – insbesondere im Bereich Produktkennzeichnung, Produktsicherheit und Produkthaftung. Fehler in diesen Bereichen können zu Vertriebsverboten, Abmahnungen oder Haftungsrisiken führen. Deshalb ist es wichtig, das niederländische Produktrecht genau zu kennen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Produkte und Dienstleistungen rechtskonform in den Niederlanden zu vertreiben.
Produktkennzeichnung in den Niederlanden
Je nach Produktart gelten in den Niederlanden spezifische Anforderungen an die Etikettierung, CE-Kennzeichnung, Sicherheits- und Warnhinweise sowie an die Sprache der Verbraucherinformationen. Die Produktkennzeichnung muss klar, vollständig und für den Endnutzer verständlich sein. Dies betrifft u. a.:
- Lebensmittelkennzeichnung gemäß EU-Verordnung (LMIV) und niederländischen Zusatzregelungen
- Technische Produkte mit CE-Kennzeichnung, Bedienungsanleitung und Konformitätserklärung
- Kosmetika, Reinigungsmittel und Verpackungen, die besonderen Umwelt- oder Inhaltsstoffkennzeichnungen unterliegen
- Sprache der Produktkennzeichnung: In vielen Fällen ist eine niederländische Version zwingend erforderlich
Wir prüfen Ihre Produktunterlagen und begleiten Sie bei der rechtssicheren Markteinführung in den Niederlanden.
Produkthaftung in den Niederlanden
Hersteller, Importeure und teilweise auch Händler haften für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Die Produkthaftung ist verschuldensunabhängig und kann zu erheblichen finanziellen Risiken führen – etwa bei Personenschäden, Sachschäden oder Rückrufaktionen.
Wichtige Aspekte im Überblick:
- Haftung nach EU-Produkthaftungsrichtlinie, umgesetzt im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek)
- Gilt für bewegliche Sachen, auch für fehlerhafte Komponenten oder Vorprodukte
- Importeure und Händler gelten unter bestimmten Umständen als Hersteller
- Erhöhte Anforderungen bei Produkten mit Sicherheitsfunktion oder hoher Verbrauchergefahr
Wir helfen Ihnen, die Produkthaftungsrisiken frühzeitig zu erkennen, Ihre Haftung zu minimieren und Ihre internen Prozesse (z. B. Dokumentation, Qualitätskontrolle, Rückverfolgbarkeit) entsprechend abzusichern.
Datenschutzrecht / AVG – Rechtssichere Beratung für den niederländischen Markt
Wir unterstützen Sie umfassend bei der rechtssicheren Umsetzung der niederländischen Datenschutz-Grundverordnung (AVG). Unsere spezialisierte Datenschutzberatung richtet sich an Unternehmen, die in den Niederlanden tätig sind und die komplexen Anforderungen des Datenschutzrechts vor Ort erfüllen möchten.
Unsere Leistungen im Bereich Datenschutzrecht & AVG:
- Erstellung und Prüfung von Datenschutzerklärungen für Websites, Webshops und Kundenkommunikation – individuell auf die Anforderungen der AVG und den niederländischen Markt zugeschnitten.
- Entwicklung und Implementierung von Datenschutzrichtlinien zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und zum Schutz personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen.
- Erstellung und Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen nach Artikel 30 AVG, um alle Datenverarbeitungsprozesse transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Beratung zur Umsetzung der Rechte der Betroffenen, wie Auskunft, Löschung, Berichtigung und Widerspruch nach niederländischem Datenschutzrecht.
Warum Datenschutzberatung nach AVG in den Niederlanden wichtig ist
Die Einhaltung der niederländischen Datenschutz-Grundverordnung (AVG) ist essenziell, um Bußgelder, Abmahnungen und Reputationsschäden zu vermeiden. Mit unserer spezialisierten Beratung gewährleisten wir, dass Ihre Datenschutzmaßnahmen in den Niederlanden rechtskonform, praxisnah nach AVG umgesetzt werden.
Forderungsmanagement & Inkasso in den Niederlanden – Für deutsche Unternehmen
Sie haben offene Forderungen gegenüber niederländischen Geschäftspartnern oder Kunden? Wir unterstützen deutsche Unternehmen außergerichtlich beim Forderungsmanagement in den Niederlanden – im B2B- und B2C-Bereich gerichtlich.
Unsere Leistungen im Forderungsmanagement & Inkasso Niederlande:
- Grenzüberschreitendes Forderungsmanagement zwischen Deutschland und den Niederlanden
- Erstellung und Versand rechtssicherer Mahnschreiben auf Niederländisch oder Deutsch
- Verhandlung und Umsetzung von Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleichen
- Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren und Inkassoverfahren
- Zwangsvollstreckung deutscher Titel in den Niederlanden gemäß EU-Recht
Mit fundierter Kenntnis des niederländischen Rechts begleiten wir Sie vom ersten Mahnschreiben bis zur Vollstreckung. Unsere spezialisierten Juristen sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche konsequent und rechtlich einwandfrei durchgesetzt werden – damit Liquiditätsverluste minimiert und Forderungsausfälle vermieden werden.
Aufenthaltstitel für qualifizierte Mitarbeiter aus Drittländern in den Niederlanden
Praxisnahe Rechtsberatung für deutsche Unternehmen
Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter aus Drittstaaten in den Niederlanden beschäftigen oder dorthin entsenden möchten, müssen verschiedene aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Wir beraten Sie umfassend zu den passenden Aufenthaltstiteln und begleiten Sie bei der Beantragung und Kommunikation mit den niederländischen Behörden – schnell, rechtssicher und lösungsorientiert.
Unser Beratungsangebot Aufenthaltstitel für qualifizierte Mitarbeiter aus Drittländern in den Niederlanden
Wir begleiten Ihr Unternehmen bei der Auswahl des passenden Aufenthaltstitels, der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie während des gesamten Antragsprozesses – einschließlich der Kommunikation mit der IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst) und/oder dem niederländischen Pendant zur deutschen Bundesagentur für Arbeit, dem UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen). Dabei legen wir Wert auf eine effiziente und rechtssichere Umsetzung, damit Ihre internationalen Mitarbeiter schnell und legal einsatzbereit sind.
Kennismigrant (Highly Skilled Migrant)
Der Aufenthaltstitel für kennismigranten richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte mit einem konkreten Jobangebot bei einem niederländischen Arbeitgeber, der als „erkend referent“ (anerkannter Sponsor) zugelassen ist. Voraussetzung ist ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt oberhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenze. Dieses Modell ist besonders relevant für Unternehmen mit langfristigem Personalbedarf in spezialisierten Positionen.
EU Blue Card
Die EU Blue Card ist für akademisch ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten vorgesehen, die bei einem niederländischen Arbeitgeber eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen. Neben einem anerkannten Hochschulabschluss ist ein überdurchschnittliches Bruttojahresgehalt erforderlich. Die Blue Card ermöglicht nicht nur einen Aufenthaltstitel in den Niederlanden, sondern bietet auch Mobilitätsrechte innerhalb der EU – etwa für projektbezogene Einsätze oder einen späteren Standortwechsel. Sie eignet sich besonders für Unternehmen, die international rekrutieren und Flexibilität innerhalb Europas benötigen.
Intra-Corporate Transfer (ICT)
Der ICT-Aufenthaltstitel erlaubt die konzerninterne Entsendung von Mitarbeitern aus außereuropäischen Niederlassungen in eine Betriebsstätte in den Niederlanden. Er kommt insbesondere bei befristeten Einsätzen im Rahmen von Projekten, Schulungen oder Führungsaufgaben zum Einsatz. Erforderlich sind ein bestehendes Arbeitsverhältnis im Herkunftsland sowie Nachweise zur Unternehmensstruktur und zum geplanten Aufenthalt. Dieses Modell bietet eine rechtlich geregelte Möglichkeit, konzernintern Know-how grenzüberschreitend zu nutzen.
Aufenthaltstitel für Start-ups und Selbstständige
Für innovative Unternehmer und Selbstständige aus Drittstaaten besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die niederländischen Behörden prüfen dabei insbesondere den Innovationsgrad des Geschäftsmodells, den wirtschaftlichen Nutzen sowie die Tragfähigkeit des Vorhabens. Besonders interessant ist der Aufenthaltstitel für technologieorientierte Start-ups oder hochqualifizierte Freiberufler mit internationaler Ausrichtung.
Regelung Internationaler Handelsverkehr (Regeling Internationaal Handelsverkeer)
Im Rahmen der Regelung Internationaler Handelsverkehr können Mitarbeiter aus Drittstaaten vorübergehend in den Niederlanden tätig sein, wenn der Einsatz im Zusammenhang mit internationalen Handels- oder Dienstleistungsprojekten steht. In solchen Fällen ist keine reguläre niederländische Arbeitserlaubnis (TWV) erforderlich. Die Regelung eignet sich insbesondere für projektbezogene Kurzzeiteinsätze und erleichtert den schnellen Personaleinsatz ohne aufwendige Genehmigungsverfahren. Wir tätigen die Gespräche mit der zuständigen Behörde für Sie.
Anerkennung als Sponsor („Erkend Referent“) bei der IND
Unternehmen, die regelmäßig hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen möchten, profitieren erheblich von einer Anerkennung als „erkend referent“ (anerkannter Sponsor) bei der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND). Als anerkannter Sponsor können Sie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für sogenannte kennismigranten (Highly Skilled Migrants) deutlich schneller und mit reduziertem Verwaltungsaufwand beantragen.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Anerkennungsprozess – von der Vorbereitung der Unterlagen über die Antragstellung bis hin zur Kommunikation mit der IND. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den laufenden Pflichten eines anerkannten Sponsors und unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der IND dauerhaft zu erfüllen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen qualifizierte internationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter effizient und rechtssicher in den Niederlanden beschäftigen kann.
Branchen mit Zulassungs- oder Registrierungspflichten in den Niederlanden
Pflichten erkennen – Risiken vermeiden
Obwohl das niederländische Wirtschaftsrecht in vielen Bereichen liberal gestaltet ist, gelten für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsfelder besondere Zulassungs-, Registrierungs- oder Zertifizierungspflichten. Diese Vorschriften dienen der Qualitätssicherung, dem Verbraucherschutz und der öffentlichen Sicherheit – und können eine Geschäftstätigkeit ohne behördliche Genehmigung unzulässig machen.
Wir prüfen für Sie, ob Ihre geplante Tätigkeit in den Niederlanden genehmigungs- oder registrierungspflichtig ist, und begleiten Sie bei allen erforderlichen Verfahren – rechtssicher, effizient und mit fundierter Branchenkenntnis. Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und unterstützen Sie bei der vollständigen Antragsvorbereitung.
Sprechen Sie uns an – damit Ihr Unternehmen von Anfang an regelkonform und professionell am niederländischen Markt agiert.
Sicherheitsgewerbe / Bewachung
Unternehmen, die gewerblich Sicherheitsdienstleistungen, Objekt- oder Personenschutz anbieten möchten, benötigen eine behördliche Genehmigung. Voraussetzung sind unter anderem die persönliche und unternehmerische Zuverlässigkeit, spezifische Qualifikationsnachweise sowie organisatorische Vorgaben im Bereich Personalführung und Einsatzplanung. Wir koordinieren die Anfrage und die Kommunikation mit der zuständigen Behörde. In diesem Bereich verfügen wir über umfangreiche Erfahrung.
Gesundheitswesen
Für viele Berufe im medizinischen und pflegerischen Bereich ist eine formale Registrierung im niederländischen Gesundheitsregister (BIG-Register) erforderlich. Dies betrifft u. a. Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und weitere Gesundheitsfachberufe. Ohne entsprechende Anerkennung ist eine Berufsausübung im Gesundheitswesen in den Niederlanden unzulässig.
Bau- und Installationsgewerbe
In bestimmten technischen Gewerken – insbesondere im Bereich der Elektro-, Gas- oder Heizungsinstallation – gelten hohe fachliche Anforderungen und branchenspezifische Qualitätsstandards. Eine anerkannte Registrierung bei einer niederländischen Fachstelle oder Zertifizierungsorganisation ist oft Voraussetzung, um in der Bau- und Installationsgewerbe tätig werden zu dürfen.
Lebensmittelverarbeitung & Gastronomie
Unternehmen, die mit Lebensmitteln arbeiten – etwa Restaurants, Bäckereien oder Produktionsbetriebe – unterliegen strengen Hygienevorschriften sowie Anforderungen an Eigenkontrollsysteme (HACCP). Darüber hinaus ist eine Meldung bei der niederländischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (NVWA) sowie eine betriebliche Registrierung vorgeschrieben.
Transport besonderer oder regulierter Güter
Für den gewerblichen Transport gefährlicher Stoffe, medizinischer Abfälle oder anderer sensibler Güter sind spezielle Genehmigungen erforderlich. Zusätzlich gelten branchenspezifische Dokumentations- und Sicherheitsvorschriften, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird.
Neue Gesetzgebung Niederlande: strategische Vorbereitung WTTA
Mit der Wtta (Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten) führen die Niederlande ab 2027 ein verpflichtendes Zulassungssystem für alle Unternehmen ein, die Arbeitskräfte in den Niederlanden einsetzen oder verleihen – auch deutsche Unternehmen.
Die neuen Vorgaben umfassen strenge Anforderungen an Integrität, Dokumentation, Lohn- und Steuerkonformität sowie ein formelles Zulassungsverfahren. Ab 2028 dürfen nur noch zugelassene Verleiher tätig sein – anderen drohen Auftragsverluste, Bußgelder und Kooperationsrisiken mit niederländischen Geschäftspartnern.
SNA-Zertifizierung als strategische Vorbereitung
Die SNA-Zertifizierung (basierend auf der niederländischen Norm NEN 4400) ist ein anerkanntes Qualitätssiegel für Zeitarbeits- und Entsendeunternehmen. Sie ersetzt die Wtta-Zulassung zwar nicht, kann jedoch bereits im Vorfeld ein entscheidender strategischer Vorteil sein:
Unternehmen, die SNA-zertifiziert sind oder die Zertifizierung vorbereiten, erfüllen bereits viele Wtta-Anforderungen (korrekte Lohnabrechnung, Dokumentation, Compliance-Strukturen).
Die spätere Wtta-Zulassung wird dadurch einfacher, schneller und weniger risikobehaftet. Gleichzeitig positionieren sich diese Unternehmen als zuverlässige, regelkonforme Partner bei niederländischen Auftraggebern – ein klarer Wettbewerbsvorteil.
Zusätzlich sieht das Gesetz für SNA-zertifizierte Unternehmen eine wichtige Übergangsregelung vor:
Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf kann ein Verleiher, der am 30. Juni 2027 über ein gültiges SNA-Zertifikat verfügt, einmalig eine Zulassung auf Grundlage dieses Zertifikats beantragen. Die Anmeldung muss vor dem 31. Dezember 2026 erfolgen und der Antrag muss spätestens am 30. Juni 2027 eingereicht werden. Das SNA-Zertifikat muss zu diesem Zeitpunkt gültig sein. Wird der Antrag fristgerecht gestellt und sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Zulassung allein auf Basis des SNA-Zertifikats erteilt werden – ohne dass sofort ein vollständiger Prüfbericht aller Wtta-Normen vorgelegt werden muss.
Dies eröffnet klare Chancen für Unternehmen, die bereits zertifiziert sind oder die SNA-Zertifizierung rechtzeitig in Angriff nehmen möchten. Allerdings erfordert die SNA-Zertifizierung mehrere Monate Vorlauf. Daher ist es ratsam, die Beantragung frühzeitig – im Laufe von 2026 - zu starten, da ab der ersten Hälfte 2027 mit einem hohen Antragsaufkommen zu rechnen ist.
Gerne unterstützen wir Sie dabei umfassend – sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Antragstellung.
Unsere Leistungen zur Wtta:
Unsere Rolle
Als juristische Experten unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Fragen, Risikobewertungen und der Vorbereitung der für die Zulassung erforderlichen Dokumentation.
Für steuerliche, lohn- oder compliance-relevante Anforderungen arbeiten wir eng mit erfahrenen SNA- und Steuerpartnern zusammen. So erhalten Sie eine interdisziplinäre Unterstützung, ohne dass wir Leistungen außerhalb unseres Kernbereichs anbieten.
Unser Angebot
- Rechtliche Analyse Ihrer aktuellen Entsende- oder Verleihsituation
- Prüfung von Verträgen, Einsatzmodellen und Verantwortlichkeiten
- Identifikation von Wtta-Risiken und konkrete Handlungsempfehlungen
- Vorbereitung und Begleitung des Zulassungsantrags
- Koordination mit SNA- und Steuerexperten, falls erforderlich
Merkblätter zum niederländischen Wirtschaftsrecht
Die folgenden Merkblätter geben Ihnen einen ersten Überblick über das niederländische Wirtschaftsrecht.
Hier herunterladen
FAQ zum Wirtschafsrecht in den Niederlanden
Allgemeines & Vertragsrecht / AGB
1. Was gilt, wenn deutsche und niederländische AGB gleichzeitig auf einen Vertrag angewendet werden sollen?
Im niederländischen Recht kommt häufig die First-Shot-Regel zur Anwendung: Wer zuerst wirksam seine AGB zur Anwendung bringt, hat Vorrang — sofern keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt.
Es ist ratsam, bereits im Vertragssatz klar zu regeln, welche AGB gelten sollen, und eine ausdrückliche Ablehnung oder Bestätigung in Schriftform zu sichern.
2. Wann gelten AGB im niederländischen Vertrag?
- AGB können wirksam einbezogen werden, wenn sie vor oder bei Vertragsschluss ausgehändigt werden oder der Vertragspartner deutlich darauf hingewiesen wird, wo sie einsehbar sind (z. B. Handelsregister, Gericht, Webseite).
Bei elektronischen Verträgen ist es wichtig, dass die AGB so zur Verfügung gestellt werden, dass sie gespeichert und reproduziert werden können.
3. Welche Pflicht, Informationspflichten & Transparenzanforderungen gelten für AGB?
Der Verwender der AGB muss sicherstellen, dass der Vertragspartner Kenntnis von ihnen erlangt und sie ihnen zugänglich sind.
Unfaire oder unangemessene Klauseln (z. B. Ausschluss wesentlicher Rechte) können nach niederländischem Recht unwirksam sein — manche Klauseln stehen auf sogenannten „grauen“ oder „schwarzen“ Listen.
4. Sind Haftungsbeschränkungen in AGB in den Niederlanden zulässig?
- Ja, grundsätzlich sind Haftungsbeschränkungen möglich; jedoch dürfen sie nicht gegen den Schutz des Vertragspartners (insbesondere Verbraucher) verstoßen.
In B2C-Verhältnissen sind strengere Grenzen gesetzt: Klauseln, die typische Verbraucherrechte ausschließen, werden oft als unangemessen angesehen und können für nichtig erklärt werden.
5. Welche Besonderheiten gelten beim Vertragsrecht (z. B. Gerichtsstand, Leistungsort, Sprache)?
- Es sollte klar sein, welches Recht anwendbar ist (Niederlande oder Deutschland).
- Gerichtsstand und Erfüllungsort sollten vertraglich festgelegt werden.
- Sprache des Vertrags und Übersetzungen: Es empfiehlt sich oft eine deutsch-niederländische Fassung mit verbindlicher Klarheit über die jeweils gültige Version.
- Bei grenzüberschreitenden Geschäften ist zu prüfen, ob das UN-Kaufrecht (CISG) anwendbar ist und ob dies Teile der AGB verdrängt.
E-Commerce / Widerrufsrecht / Onlinehandel
1. Gibt es in den Niederlanden ein Widerrufsrecht bei Onlineverträgen?
Ja, das Widerrufsrecht ist im niederländischen Verbraucherrecht verankert und entspricht weitgehend europäischen Vorgaben (Richtlinie 2011/83/EU umgesetzt).
Jedoch gilt das Widerrufsrecht nicht uneingeschränkt: etwa bei maßgefertigten Waren oder dringlichen Dienstleistungen kann es Ausnahmen geben.
2. Welche Informationspflichten hat ein Onlinehändler gegenüber niederländischen Kunden?
Er muss vor Vertragsabschluss deutliche Informationen bereitstellen, z. B. zu Identität, wesentlichen Eigenschaften der Ware/Dienstleistung, Preis, Zahlungs-, Liefer-, Widerrufsmodalitäten.
Auch nach Vertragsschluss müssen diese Informationen in dauerhafter Form (z. B. E-Mail oder Download) bestätigt werden.
3. Darf ich für Verträge mit niederländischen Kunden deutsches Recht wählen?
Ja, grundsätzlich können die Parteien eine Rechtswahl treffen — solange dadurch nicht zwingende Verbraucherrechte beschnitten werden.
Allerdings darf der Verbraucher dadurch nicht schlechter gestellt werden, als nach zwingendem niederländischem Verbraucherrecht.
4. Was ist bei mehrsprachigen Webseiten / AGB zu beachten?
Es ist ratsam, AGB und Vertragsbedingungen zumindest in Deutsch und Niederländisch anzubieten.
Die verbindliche Fassung (z. B. die niederländische Version) sollte klar benannt werden, und eine Übersetzung kann ergänzend genutzt werden.
5. Was ist ein „Battle of Forms“ und wie verhält es sich in den NL?
Wenn beide Parteien eigene AGB einbringen, kann ein sogenannter Battle of Forms auftreten. In den Niederlanden gilt oft die Regel des „First Shot“ (wer zuerst wirksam AGB erklärt), sofern keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt.
Es ist wichtig, solche Situationen im Vertrag vorher klar zu regeln, um Unklarheiten zu vermeiden.
Inkasso / Forderungseinzug / Mahnverfahren
1. Wie funktioniert das Inkassoverfahren in den Niederlanden?
Der Prozess beginnt typischerweise mit einer Mahnung oder Zahlungsaufforderung (außergerichtlich). Wenn der Schuldner nicht reagiert, können gerichtliche Schritte folgen (z. B. Mahnverfahren, Eilverfahren, Zwangsvollstreckung).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein summarisches (Eilverfahren) möglich, insbesondere bei klarer, unbestrittener Forderung.
Es ist entscheidend, die niederländischen Verfahrensregeln zu kennen, um Prozessrisiken zu minimieren.
2. Was hat sich seit dem Inkassogesetz (Wki) geändert?
Seit dem 1. April 2024 gilt in den Niederlanden das Gesetz zur Qualität von Inkassodienstleistungen („Wet kwaliteit incassodienstverlening“.
Inkassodienstleister müssen sich registrieren lassen und bestimmte Qualitäts- und Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllen.
Verstöße gegen diese Anforderungen können Sanktionen durch die Aufsichtsbehörde nach sich ziehen.
3. Welche Kosten und Zinsen können in einem Inkassoverfahren geltend gemacht werden?
Verzugszinsen: Bei Geschäftskunden (B2B) sind z. B. 8 % Verzugszinsen üblich (sofern vertraglich oder gesetzlich vorgesehen).
Inkassokosten: Sie dürfen angemessen sein und müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen; überhöhte Gebühren können zurückgewiesen werden.
Weitere Kosten wie Adressermittlung oder gerichtliche Gebühren müssen transparent aufgeführt werden.
4. Kann ich eine vorläufige Pfändung (Sicherungsmaßnahme) beantragen?
Ja, in bestimmten Fällen ist eine vorläufige Pfändung möglich, z. B. von Bankkonten, Immobilien oder Forderungen, um sicherzustellen, dass die Forderung später vollstreckbar bleibt.
Dies sollte frühzeitig beantragt werden (oft im Rahmen eines Eilverfahrens).
5. Was ist ein Eilverfahren im niederländischen Inkasso?
Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren, das bei klaren, unbestrittenen Forderungen eingesetzt wird, um zeitnah ein Urteil zu erhalten.
Voraussetzungen: klare Forderung, keine oder wenig Streitigkeiten, dringender Zahlungsbedarf.
Wird der Schuldner nicht angehört, kann ein Versäumnisurteil erlassen werden.
6. Wie vollstrecke ich ein deutsches Urteil in den Niederlanden?
Ein ausländisches Urteil kann in den Niederlanden vollstreckt werden, wenn es die formalen Anforderungen erfüllt. Dazu ist in der Regel ein Exequatur oder eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung notwendig, abhängig vom EuGV-Verfahren.
Die niederländischen Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbehörden übernehmen dann die Ausführung der Maßnahme im NL-Recht.
Gewerbliches Mietrecht / Mietverträge
1. Wann greift das niederländische Mietrecht für gewerbliche Objekte?
Wenn das Mietobjekt in den Niederlanden liegt, findet grundsätzlich niederländisches Mietrecht Anwendung. Man kann aber im Vertrag abweichende Bestimmungen (z. B. Kündigungsfristen) aufnehmen, sofern sie zulässig sind.
2. Welche Pflichten hat der Vermieter bzw. Mieter im niederländischen Gewerbemietrecht?
- Instandhaltung & Reparaturen: Es sollte klar geregelt sein, wer für welchen Teil verantwortlich ist.
- Kündigung / Vertragsende: Wirksame Kündigung, Übergabe, Renovierungsaufwand – häufig vertraglich geregelt.
- Mietzins / Nebenkosten: Anpassung, Zahlungsmodalitäten, Abrechnungen.
3. Kann eine Mieterhöhung in NL vertraglich festgelegt werden?
Ja, sofern vertraglich zuvor vereinbart und in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben bezüglich Transparenz und Angemessenheit.
Produkt- / Dienstleistungsrecht & Kennzeichnung
1. Welche Anforderungen gelten für Produktkennzeichnung & Haftung in den Niederlanden?
Produkte müssen klar gekennzeichnet sein (z. B. CE-Kennzeichnung, Hersteller- & Importeurangaben).
Bei mangelhaften Produkten greift Produkthaftung — Hersteller, Importeure oder Händler können haften.
2. Kann ich Garantien oder Gewährleistungen in AGB einschränken?
Eingeschränkte Garantien sind zulässig, sofern sie rechtlich zulässig und nicht irreführend sind.
Allerdings dürfen gesetzliche Verbrauchergarantien nicht unterlaufen werden.
3. Was muss ich bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsangebot in NL beachten?
- Dienstleistungspflichten unterliegen oft niederländischem Dienstleistungsrecht, besonders wenn die Leistung in NL erbracht wird.
- Es ist ratsam, die jeweiligen Anforderungen von Berufsrecht, Lizenz- oder Genehmigungsrecht zu prüfen.
Anfrage-Formular Wirtschaftsrecht
Wenn Sie noch Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, unser Kontaktformular auszufüllen. Unser Team wird Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu dürfen!
Beratungstarife Wirtschaftsrecht
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten können
- Die Beratung der DNHK steht ausschließlich Unternehmen zur Verfügung, die wir zu einem günstigen Tarif zum niederländischen Recht informieren
- Für Mitglieder der DNHK kann eine Mitgliederermäßigung zur Anwendung kommen
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