Maud Scharley
Arbeitsrecht (D/NL) | Wirtschaftsrecht (D) *Ansprechpartner für Arbeitgeber*innen, deren Handelsname mit P bis Z anfängt.
0031 70 3114 168 m.scharley@dnhk.orgSeit über 100 Jahren erster Ansprechpartner für Unternehmen in den Niederlanden.
Fachwissen zum vorteilhaften Preis.
Unsere bilingualen Juristen kennen beide Märkte im Detail.
Maud Scharley, ist seit 2024 als Rechtsberaterin für Ihre Belange bei der DNHK im Einsatz.
Sie berät deutsche Unternehmen kontinuierlich bei ihren geschäftlichen Aktivitäten in den Niederlanden – praxisnah, zweisprachig und mit einem tiefen Verständnis für die rechtlichen und kulturellen Unterschiede zwischen beiden Ländern. Dank ihrer umfassenden Erfahrung in der rechtlichen Begleitung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit kennt sie die typischen Herausforderungen beim Markteintritt, bei Vertragsverhandlungen oder bei der Umsetzung niederländischer Rechtsvorschriften – und bietet pragmatische, rechtssichere Lösungen, die in der Praxis funktionieren.
Wir beraten im Auftrag der deutschen Wirtschaft – transparent, effizient und mit spürbarem Preisvorteil. Unsere Mission: Ihr Erfolg beim Markteintritt und Wachstum in den Niederlanden. Dank schlanker Strukturen und praxisnaher Expertise erhalten Sie Beratung, die Wirkung zeigt.
Sie möchten in den Niederlanden Produkte oder Dienstleistungen anbieten, einen Webshop betreiben oder mit einem Vertriebspartner zusammenarbeiten? Wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge rechtssicher sind, alle Genehmigungen vorliegen und Ihr Online-Auftritt den niederländischen Vorschriften entspricht. Auch beim Inkasso und Mahnverfahren unterstützen wir Sie zuverlässig.
Arbeitsrecht (D/NL) | Wirtschaftsrecht (D) *Ansprechpartner für Arbeitgeber*innen, deren Handelsname mit P bis Z anfängt.
0031 70 3114 168 m.scharley@dnhk.orgEine rechtssichere Vertragsgestaltung ist die Grundlage erfolgreicher grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Wir beraten deutsche und niederländische Unternehmen bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen – mit besonderem Fokus auf den deutsch-niederländischen Rechtsraum.
Unser Ziel ist es, Ihre geschäftlichen Beziehungen rechtlich belastbar, wirtschaftlich sinnvoll und praxisnah abzusichern. Mit unserer Expertise im Vertragsrecht Niederlande und deutsch-niederländischen Handelsrecht minimieren Sie Risiken und sichern Ihre Zusammenarbeit effektiv ab.
Wir erstellen, prüfen und überarbeiten Ihre AGB nach niederländischem Recht – rechtssicher, transparent und auf Ihre Branche abgestimmt.
Besonderes Augenmerk legen wir auf die wirksame Einbeziehung der AGB in Vertragsverhältnisse, sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich. Denn nur wenn Ihre AGB im konkreten Geschäftsfall korrekt einbezogen wurden, entfalten sie im Konfliktfall auch rechtliche Wirkung.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Aspekten:
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Kauf- und Lieferverträgen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland und den Niederlanden.
Besondere Bedeutung kommt dabei der sorgfältigen vertraglichen Regelung typischer Risikobereiche zu – etwa bei Lieferverzögerungen, Mängeln oder Haftung.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Aspekten:
Ziel ist es, Ihre Kauf- und Lieferverträge so zu strukturieren, dass rechtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden – und im Streitfall klare Regelungen greifen.
Wenn Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen über Vertriebspartner in den Niederlanden vertreiben, ist eine rechtssichere vertragliche Grundlage unerlässlich. Wir beraten Sie umfassend zur Ausgestaltung, Prüfung und Anpassung von Handelsvertreterverträgen und Vertriebsverträgen nach niederländischem Recht – immer mit Blick auf Ihre unternehmerischen Ziele und die Besonderheiten des niederländischen Marktes.
Handelsvertreterverträge, im niederländischen Recht als „Agentuurovereenkomst“ geregelt, betreffen die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern. Diese arbeiten selbstständig und vermitteln Produkte oder Dienstleistungen im Auftrag und auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Aspekten:
Vertriebsverträge sind im niederländischen Recht nicht speziell gesetzlich geregelt, weshalb die vertragliche Gestaltung besonders sorgfältig erfolgen muss. Bei Vertriebsverträgen kauft der Vertriebspartner die Produkte und vertreibt sie auf eigene Rechnung und Risiko weiter.
Unsere Leistungen:
Ob exklusiver, selektiver oder freier Vertrieb – wir helfen Ihnen, Ihre Position rechtlich klar und durchsetzbar zu gestalten.
Wir beraten Sie umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung und Anpassung Ihres Online-Shops für den niederländischen Markt. Dabei stehen die spezifischen gesetzlichen Anforderungen der Niederlande und die Besonderheiten des niederländischen Verbraucherrechts.
Der Online-Handel mit Verbrauchern in den Niederlanden unterliegt speziellen rechtlichen Vorgaben, die sich teils von anderen EU-Ländern unterscheiden. Eine professionelle und rechtskonforme Gestaltung Ihres Webshops schützt Sie vor kostspieligen Abmahnungen und verbessert das Vertrauen Ihrer Kunden im niederländischen Markt.
Wer als deutsches Unternehmen in den Niederlanden Gewerbeflächen mietet – etwa Büroräume, Lagerhallen, Verkaufsflächen oder Werkstätten – muss die Besonderheiten des niederländischen Mietrechts kennen. Gerade bei gewerblicher Miete gelten andere Regeln als im Wohnraummietrecht. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Mietverhältnissen in den Niederlanden.
Ein zentraler Punkt des niederländischen Gewerbemietrechts ist zudem die Verteilung von Instandhaltungs- und Wartungspflichten. Viele Vermieter versuchen, möglichst viele dieser Pflichten auf den Mieter zu übertragen – auch solche, die in Deutschland üblicherweise beim Vermieter liegen.
Wir prüfen oder erstellen für Sie maßgeschneiderte gewerbliche Mietverträge nach niederländischem Recht – mit einem klaren Fokus auf Ihre unternehmerischen Interessen.
In niederländischen Mietverträgen wird in der Praxis häufig auf den Muster-Mietvertrag des ROZ (Raad voor Onroerende Zaken – Rat für Immobilienangelegenheiten) zurückgegriffen, der umfangreiche Allgemeine Bestimmungen (Algemene Bepalingen) enthält. Da diese ROZ-Modelle in der Regel vermieterfreundlich ausgestaltet sind und verschiedene Versionen mit abweichenden Regelungen im Umlauf sind, ist es wichtig, sich hierzu rechtlich beraten zu lassen und sich der möglichen Implikationen und Auswirkungen der jeweiligen Bestimmungen bewusst zu sein.
Wer Produkte oder Dienstleistungen auf dem niederländischen Markt anbietet, muss eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen beachten. Neben allgemeinen EU-Vorgaben gelten in den Niederlanden zusätzlich nationale Vorschriften – insbesondere im Bereich Produktkennzeichnung, Produktsicherheit und Produkthaftung. Fehler in diesen Bereichen können zu Vertriebsverboten, Abmahnungen oder Haftungsrisiken führen. Deshalb ist es wichtig, das niederländische Produktrecht genau zu kennen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Produkte und Dienstleistungen rechtskonform in den Niederlanden zu vertreiben.
Je nach Produktart gelten in den Niederlanden spezifische Anforderungen an die Etikettierung, CE-Kennzeichnung, Sicherheits- und Warnhinweise sowie an die Sprache der Verbraucherinformationen. Die Produktkennzeichnung muss klar, vollständig und für den Endnutzer verständlich sein. Dies betrifft u. a.:
Wir prüfen Ihre Produktunterlagen und begleiten Sie bei der rechtssicheren Markteinführung in den Niederlanden.
Hersteller, Importeure und teilweise auch Händler haften für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Die Produkthaftung ist verschuldensunabhängig und kann zu erheblichen finanziellen Risiken führen – etwa bei Personenschäden, Sachschäden oder Rückrufaktionen.
Wichtige Aspekte im Überblick:
Wir helfen Ihnen, die Produkthaftungsrisiken frühzeitig zu erkennen, Ihre Haftung zu minimieren und Ihre internen Prozesse (z. B. Dokumentation, Qualitätskontrolle, Rückverfolgbarkeit) entsprechend abzusichern.
Wir unterstützen Sie umfassend bei der rechtssicheren Umsetzung der niederländischen Datenschutz-Grundverordnung (AVG). Unsere spezialisierte Datenschutzberatung richtet sich an Unternehmen, die in den Niederlanden tätig sind und die komplexen Anforderungen des Datenschutzrechts vor Ort erfüllen möchten.
Die Einhaltung der niederländischen Datenschutz-Grundverordnung (AVG) ist essenziell, um Bußgelder, Abmahnungen und Reputationsschäden zu vermeiden. Mit unserer spezialisierten Beratung gewährleisten wir, dass Ihre Datenschutzmaßnahmen in den Niederlanden rechtskonform, praxisnah nach AVG umgesetzt werden.
Sie haben offene Forderungen gegenüber niederländischen Geschäftspartnern oder Kunden? Wir unterstützen deutsche Unternehmen außergerichtlich beim Forderungsmanagement in den Niederlanden – im B2B- und B2C-Bereich gerichtlich.
Mit fundierter Kenntnis des niederländischen Rechts begleiten wir Sie vom ersten Mahnschreiben bis zur Vollstreckung. Unsere spezialisierten Juristen sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche konsequent und rechtlich einwandfrei durchgesetzt werden – damit Liquiditätsverluste minimiert und Forderungsausfälle vermieden werden.
Obwohl das niederländische Wirtschaftsrecht in vielen Bereichen liberal gestaltet ist, gelten für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsfelder besondere Zulassungs-, Registrierungs- oder Zertifizierungspflichten. Diese Vorschriften dienen der Qualitätssicherung, dem Verbraucherschutz und der öffentlichen Sicherheit – und können eine Geschäftstätigkeit ohne behördliche Genehmigung unzulässig machen.
Wir prüfen für Sie, ob Ihre geplante Tätigkeit in den Niederlanden genehmigungs- oder registrierungspflichtig ist, und begleiten Sie bei allen erforderlichen Verfahren – rechtssicher, effizient und mit fundierter Branchenkenntnis. Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und unterstützen Sie bei der vollständigen Antragsvorbereitung.
Sprechen Sie uns an – damit Ihr Unternehmen von Anfang an regelkonform und professionell am niederländischen Markt agiert.
Unternehmen, die gewerblich Sicherheitsdienstleistungen, Objekt- oder Personenschutz anbieten möchten, benötigen eine behördliche Genehmigung. Voraussetzung sind unter anderem die persönliche und unternehmerische Zuverlässigkeit, spezifische Qualifikationsnachweise sowie organisatorische Vorgaben im Bereich Personalführung und Einsatzplanung. Wir koordinieren die Anfrage und die Kommunikation mit der zuständigen Behörde. In diesem Bereich verfügen wir über umfangreiche Erfahrung.
Für viele Berufe im medizinischen und pflegerischen Bereich ist eine formale Registrierung im niederländischen Gesundheitsregister (BIG-Register) erforderlich. Dies betrifft u. a. Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und weitere Gesundheitsfachberufe. Ohne entsprechende Anerkennung ist eine Berufsausübung im Gesundheitswesen in den Niederlanden unzulässig.
In bestimmten technischen Gewerken – insbesondere im Bereich der Elektro-, Gas- oder Heizungsinstallation – gelten hohe fachliche Anforderungen und branchenspezifische Qualitätsstandards. Eine anerkannte Registrierung bei einer niederländischen Fachstelle oder Zertifizierungsorganisation ist oft Voraussetzung, um in der Bau- und Installationsgewerbe tätig werden zu dürfen.
Unternehmen, die mit Lebensmitteln arbeiten – etwa Restaurants, Bäckereien oder Produktionsbetriebe – unterliegen strengen Hygienevorschriften sowie Anforderungen an Eigenkontrollsysteme (HACCP). Darüber hinaus ist eine Meldung bei der niederländischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (NVWA) sowie eine betriebliche Registrierung vorgeschrieben.
Für den gewerblichen Transport gefährlicher Stoffe, medizinischer Abfälle oder anderer sensibler Güter sind spezielle Genehmigungen erforderlich. Zusätzlich gelten branchenspezifische Dokumentations- und Sicherheitsvorschriften, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird.
Mit der Wtta (Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten) führen die Niederlande ab 2027 ein verpflichtendes Zulassungssystem für alle Unternehmen ein, die Arbeitskräfte in den Niederlanden einsetzen oder verleihen – auch deutsche Unternehmen.
Die neuen Vorgaben umfassen strenge Anforderungen an Integrität, Dokumentation, Lohn- und Steuerkonformität sowie ein formelles Zulassungsverfahren. Ab 2028 dürfen nur noch zugelassene Verleiher tätig sein – anderen drohen Auftragsverluste, Bußgelder und Kooperationsrisiken mit niederländischen Geschäftspartnern.
Die SNA-Zertifizierung (basierend auf der niederländischen Norm NEN 4400) ist ein anerkanntes Qualitätssiegel für Zeitarbeits- und Entsendeunternehmen. Sie ersetzt die Wtta-Zulassung zwar nicht, kann jedoch bereits im Vorfeld ein entscheidender strategischer Vorteil sein:
Unternehmen, die SNA-zertifiziert sind oder die Zertifizierung vorbereiten, erfüllen bereits viele Wtta-Anforderungen (korrekte Lohnabrechnung, Dokumentation, Compliance-Strukturen).
Die spätere Wtta-Zulassung wird dadurch einfacher, schneller und weniger risikobehaftet. Gleichzeitig positionieren sich diese Unternehmen als zuverlässige, regelkonforme Partner bei niederländischen Auftraggebern – ein klarer Wettbewerbsvorteil.
Zusätzlich sieht das Gesetz für SNA-zertifizierte Unternehmen eine wichtige Übergangsregelung vor:
Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf kann ein Verleiher, der am 30. Juni 2027 über ein gültiges SNA-Zertifikat verfügt, einmalig eine Zulassung auf Grundlage dieses Zertifikats beantragen. Die Anmeldung muss vor dem 31. Dezember 2026 erfolgen und der Antrag muss spätestens am 30. Juni 2027 eingereicht werden. Das SNA-Zertifikat muss zu diesem Zeitpunkt gültig sein. Wird der Antrag fristgerecht gestellt und sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Zulassung allein auf Basis des SNA-Zertifikats erteilt werden – ohne dass sofort ein vollständiger Prüfbericht aller Wtta-Normen vorgelegt werden muss.
Dies eröffnet klare Chancen für Unternehmen, die bereits zertifiziert sind oder die SNA-Zertifizierung rechtzeitig in Angriff nehmen möchten. Allerdings erfordert die SNA-Zertifizierung mehrere Monate Vorlauf. Daher ist es ratsam, die Beantragung frühzeitig – im Laufe von 2026 - zu starten, da ab der ersten Hälfte 2027 mit einem hohen Antragsaufkommen zu rechnen ist.
Gerne unterstützen wir Sie dabei umfassend – sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Antragstellung.
Unsere Rolle
Als juristische Experten unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Fragen, Risikobewertungen und der Vorbereitung der für die Zulassung erforderlichen Dokumentation.
Für steuerliche, lohn- oder compliance-relevante Anforderungen arbeiten wir eng mit erfahrenen SNA- und Steuerpartnern zusammen. So erhalten Sie eine interdisziplinäre Unterstützung, ohne dass wir Leistungen außerhalb unseres Kernbereichs anbieten.
Unser Angebot
Die folgenden Merkblätter geben Ihnen einen ersten Überblick über das niederländische Wirtschaftsrecht.
Hier herunterladenIm niederländischen Recht kommt häufig die First-Shot-Regel zur Anwendung: Wer zuerst wirksam seine AGB zur Anwendung bringt, hat Vorrang — sofern keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt.
Es ist ratsam, bereits im Vertragssatz klar zu regeln, welche AGB gelten sollen, und eine ausdrückliche Ablehnung oder Bestätigung in Schriftform zu sichern.
Der Verwender der AGB muss sicherstellen, dass der Vertragspartner Kenntnis von ihnen erlangt und sie ihnen zugänglich sind.
Unfaire oder unangemessene Klauseln (z. B. Ausschluss wesentlicher Rechte) können nach niederländischem Recht unwirksam sein — manche Klauseln stehen auf sogenannten „grauen“ oder „schwarzen“ Listen.
Ja, das Widerrufsrecht ist im niederländischen Verbraucherrecht verankert und entspricht weitgehend europäischen Vorgaben (Richtlinie 2011/83/EU umgesetzt).
Jedoch gilt das Widerrufsrecht nicht uneingeschränkt: etwa bei maßgefertigten Waren oder dringlichen Dienstleistungen kann es Ausnahmen geben.
Er muss vor Vertragsabschluss deutliche Informationen bereitstellen, z. B. zu Identität, wesentlichen Eigenschaften der Ware/Dienstleistung, Preis, Zahlungs-, Liefer-, Widerrufsmodalitäten.
Auch nach Vertragsschluss müssen diese Informationen in dauerhafter Form (z. B. E-Mail oder Download) bestätigt werden.
Ja, grundsätzlich können die Parteien eine Rechtswahl treffen — solange dadurch nicht zwingende Verbraucherrechte beschnitten werden.
Allerdings darf der Verbraucher dadurch nicht schlechter gestellt werden, als nach zwingendem niederländischem Verbraucherrecht.
Es ist ratsam, AGB und Vertragsbedingungen zumindest in Deutsch und Niederländisch anzubieten.
Die verbindliche Fassung (z. B. die niederländische Version) sollte klar benannt werden, und eine Übersetzung kann ergänzend genutzt werden.
Wenn beide Parteien eigene AGB einbringen, kann ein sogenannter Battle of Forms auftreten. In den Niederlanden gilt oft die Regel des „First Shot“ (wer zuerst wirksam AGB erklärt), sofern keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt.
Es ist wichtig, solche Situationen im Vertrag vorher klar zu regeln, um Unklarheiten zu vermeiden.
Der Prozess beginnt typischerweise mit einer Mahnung oder Zahlungsaufforderung (außergerichtlich). Wenn der Schuldner nicht reagiert, können gerichtliche Schritte folgen (z. B. Mahnverfahren, Eilverfahren, Zwangsvollstreckung).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein summarisches (Eilverfahren) möglich, insbesondere bei klarer, unbestrittener Forderung.
Es ist entscheidend, die niederländischen Verfahrensregeln zu kennen, um Prozessrisiken zu minimieren.
Seit dem 1. April 2024 gilt in den Niederlanden das Gesetz zur Qualität von Inkassodienstleistungen („Wet kwaliteit incassodienstverlening“.
Inkassodienstleister müssen sich registrieren lassen und bestimmte Qualitäts- und Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllen.
Verstöße gegen diese Anforderungen können Sanktionen durch die Aufsichtsbehörde nach sich ziehen.
Verzugszinsen: Bei Geschäftskunden (B2B) sind z. B. 8 % Verzugszinsen üblich (sofern vertraglich oder gesetzlich vorgesehen).
Inkassokosten: Sie dürfen angemessen sein und müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen; überhöhte Gebühren können zurückgewiesen werden.
Weitere Kosten wie Adressermittlung oder gerichtliche Gebühren müssen transparent aufgeführt werden.
Ja, in bestimmten Fällen ist eine vorläufige Pfändung möglich, z. B. von Bankkonten, Immobilien oder Forderungen, um sicherzustellen, dass die Forderung später vollstreckbar bleibt.
Dies sollte frühzeitig beantragt werden (oft im Rahmen eines Eilverfahrens).
Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren, das bei klaren, unbestrittenen Forderungen eingesetzt wird, um zeitnah ein Urteil zu erhalten.
Voraussetzungen: klare Forderung, keine oder wenig Streitigkeiten, dringender Zahlungsbedarf.
Wird der Schuldner nicht angehört, kann ein Versäumnisurteil erlassen werden.
Ein ausländisches Urteil kann in den Niederlanden vollstreckt werden, wenn es die formalen Anforderungen erfüllt. Dazu ist in der Regel ein Exequatur oder eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung notwendig, abhängig vom EuGV-Verfahren.
Die niederländischen Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbehörden übernehmen dann die Ausführung der Maßnahme im NL-Recht.
Wenn das Mietobjekt in den Niederlanden liegt, findet grundsätzlich niederländisches Mietrecht Anwendung. Man kann aber im Vertrag abweichende Bestimmungen (z. B. Kündigungsfristen) aufnehmen, sofern sie zulässig sind.
Ja, sofern vertraglich zuvor vereinbart und in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben bezüglich Transparenz und Angemessenheit.
Produkte müssen klar gekennzeichnet sein (z. B. CE-Kennzeichnung, Hersteller- & Importeurangaben).
Bei mangelhaften Produkten greift Produkthaftung — Hersteller, Importeure oder Händler können haften.
Eingeschränkte Garantien sind zulässig, sofern sie rechtlich zulässig und nicht irreführend sind.
Allerdings dürfen gesetzliche Verbrauchergarantien nicht unterlaufen werden.
Wenn Sie noch Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, unser Kontaktformular auszufüllen. Unser Team wird Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu dürfen!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten können
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