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Sie erfahren im Voraus, welche Pflichten für Sie gelten und welche Kosten entstehen
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Innerhalb von zwei Werktagen erhalten Sie eine Antwort von einem festen Ansprechpartner
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Auch wenn Sie nichts unternehmen müssen, teilen wir Ihnen das mit
Drei Situationen, in denen wir Ihnen die Arbeit abnehmen
Sie melden Verpackungen an und zahlen Lizenzentgelte.
Wir prüfen, ob dies weiterhin erforderlich ist.
Sie liefern sowohl an Großhändler als auch direkt an Konsumenten.
Wir klären für jeden Vertriebskanal, wer die Verpackungen registrieren und melden muss.
Sie haben sich eingelesen, doch die praktische Umsetzung wirft noch Fragen auf.
Wir übersetzen die Vorschriften in konkrete Anforderungen für Ihre Produkte.
Unabhängig davon, welche Situation auf Sie zutrifft: Wir prüfen Ihre Verpflichtungen.
Die Anfrage ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts.
Wer die Verpackung anmelden muss, hängt künftig davon ab, wer Ihr Kunde ist
Liefern Sie an einen niederländischen Einzel- oder Großhändler?
Dann muss Ihr Abnehmer die Verpackung möglicherweise selbst anmelden. Dennoch können Sie weiterhin als Erzeuger gelten und müssen für jedes Produkt eine Konformitätserklärung vorlegen können. Ohne dieses Dokument darf Ihr Produkt in den Niederlanden nicht verkauft werden.
Liefern Sie direkt an Konsumenten oder gewerbliche Endabnehmer?
Dann bleiben Sie selbst für die Registrierung und Meldung verantwortlich. Zusätzlich benötigen Sie in den Niederlanden einen Bevollmächtigten, der Sie gegenüber den zuständigen Stellen vertritt.
Lassen Sie uns prüfen, welche Regelungen für Sie gelten.
Sie stellen uns die erforderlichen Informationen zur Verfügung – wir kümmern uns um die Abwicklung. Jetzt und in Zukunft.
Was passiert, wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt werden?
Ihre Lieferung kann abgelehnt werden
Ohne Konformitätserklärung darf Ihr niederländischer Abnehmer das Produkt nicht weiterverkaufen. In der Praxis kann dies dazu führen, dass Bestellungen oder Lieferungen abgelehnt werden.
Bußgelder und Verkaufsverbote
In den Niederlanden entfällt künftig die bisherige Bagatellgrenze von 50.000 Kilogramm Verpackungsmaterial. Ab 2027 beziehungsweise 2028 greift die Meldepflicht bereits ab dem ersten Kilogramm. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden oder es kann ein Verbot ausgesprochen werden, Ihre Produkte auf dem niederländischen Markt anzubieten.
Sie zahlen möglicherweise unnötig
Auch der umgekehrte Fall kommt vor: Unternehmen melden Verpackungen an, obwohl dies nicht erforderlich ist, oder zahlen doppelt, weil der niederländische Abnehmer die Meldung bereits übernimmt.
Wir prüfen für Sie, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten.
Sie stellen uns Ihre Produktdaten zur Verfügung – wir erledigen den Rest. Auch in den kommenden Jahren.
Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen
Sie müssen kein Niederländisch sprechen, um die gesetzlichen Vorschriften zu verstehen. Unsere Experten unterstützen Sie persönlich.
- Unkomplizierte Registrierung von Verpackungen, Elektrogeräten, Batterien und Textilien
- Langjährige Erfahrung auf dem niederländischen Markt
- Unverbindliches und kostenloses Angebot
- Aktuelle Informationen über Gesetzesänderungen
- Gute Kontakte zu Herstellerorganisationen
- Persönliche und zuverlässige Betreuung
- Transparente Kosten
- Ein fester Ansprechpartner
- Kommunikation auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch
Häufig gestellte Fragen
Benötigen Sie Unterstützung bei Ihren Recyclingpflichten in den Niederlanden, möchten sich aber zunächst genauer informieren? Nachfolgend beantworten wir einige häufig gestellte Fragen.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen persönlich weiter.
Warum sollte ich meine Recyclingpflichten über die AHK Niederlande abwickeln?
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer unterstützt deutsche Unternehmen bereits seit 1991 bei allen Fragen rund um das Recycling. Dadurch verfügen wir über umfassende Fachkenntnisse und gute Kontakte zu Herstellerorganisationen, zuständigen Behörden und weiteren wichtigen Akteuren.
Auch der persönliche Kontakt zu unseren Kunden ist uns wichtig. Wir nehmen uns gerne die Zeit, Ihnen die erweiterte Herstellerverantwortung in den Niederlanden verständlich zu erklären.
Was kostet unsere Unterstützung?
Die Angebotserstellung ist kostenlos. Schließlich möchten Sie zunächst wissen, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten und ob Sie für Ihre Verpackungen oder Produkte überhaupt einen Vertrag benötigen.
Für weiterführende Unterstützung und Beratung berechnen wir einen Stundensatz. Wir informieren Sie im Voraus transparent über die Kosten, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Mitglieder der DNHK erhalten 20 Prozent Rabatt. Bestimmte Leistungen sind für Mitglieder sogar kostenlos. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Tarife zu erfahren.
Ich weiß nicht, ob meine Verpackung oder mein Produkt in den Niederlanden angemeldet werden muss. Können Sie mir helfen?
Selbstverständlich. Senden Sie uns möglichst umfassende Informationen über Ihr Produkt und die entsprechende Verpackung. Wir prüfen, ob eine Verpflichtung besteht, und nehmen im Zweifelsfall Kontakt mit den zuständigen Stellen auf.
Mein niederländischer Kunde hat mir ein Schreiben zur PPWR geschickt. Können Sie den Inhalt prüfen?
Ja. Wir erhalten regelmäßig Fragen zur PPWR und prüfen das Schreiben gerne gemeinsam mit Ihnen. Wir erläutern Ihnen den Inhalt und bestimmen anschließend die erforderlichen Schritte.
Können Sie mich auch bei anderen Fragen rund um den niederländischen Markt unterstützen?
Die DNHK bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen an. Dazu gehören beispielsweise Lohnbuchhaltung, Personalvermittlung, Rechtsberatung und Marktforschung.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten.
Möchten Sie mehr erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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