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Niederlande: Neue Zulassungspflicht für Arbeitnehmerüberlassung – Übergangsregelung nutzen

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Am 1. Januar 2027 tritt in den Niederlanden die Wet Toelating Terbeschikkingstelling van Arbeidskrachten (Wtta) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität in der Zeitarbeitsbranche zu verbessern und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Ab diesem Datum benötigen alle Unternehmen, die Arbeitnehmer in den Niederlanden überlassen, eine behördliche Zulassung – einschließlich deutscher Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2028 ist das Überlassen ohne Zulassung verboten. Verleiher ohne Zulassung dürfen dann keine Arbeitnehmer mehr einsetzen, und auch Auftraggeber, die nicht zugelassene Verleiher beauftragen, machen sich strafbar.

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Die Übergangsregelung

Das Gesetz sieht eine Übergangsregelung vor, um bestehenden Verleihern Zeit zu geben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und ihre Zulassung zu beantragen. Der wesentliche Vorteil dieser Regelung liegt darin, dass Unternehmen ihre Verleihaktivitäten fortsetzen dürfen, während ihr Zulassungsantrag bearbeitet wird – selbst wenn am 1. Januar 2028 noch keine Entscheidung vorliegt. Während dieser Zeit liegt kein Verstoß gegen die Wtta vor, die Geschäftstätigkeit wird nicht unterbrochen und weder das Unternehmen noch seine Auftraggeber machen sich strafbar.

 

Dies ist besonders wichtig, weil aufgrund der erwarteten hohen Anzahl an Anträgen und der begrenzten Kapazitäten der Prüfstellen mit Bearbeitungszeiten bis möglicherweise 2031 gerechnet wird.

Voraussetzungen für die Übergangsregelung

Um die Übergangsregelung nutzen zu können, müssen Unternehmen zwei kurze Fristen einhalten. Zunächst muss sich das Unternehmen zwischen dem 1. November und 31. Dezember 2026 für die Übergangsregelung anmelden. Wer diese kurze Frist verpasst, kann die Übergangsregelung nicht nutzen und wird ab 1. Januar 2028 faktisch nicht mehr tätig sein dürfen, da aufgrund der zu erwartenden langen Bearbeitungszeiten ohne Übergangsregelung nach derzeitigem Stand keine rechtzeitige Zulassung zu erreichen ist.

 

Nach der Anmeldung zur Übergangsregelung folgt die zweite Frist: Zwischen dem 1. Mai und 30. Juni 2027 muss der Zulassungsantrag bei der Nederlandse Autoriteit Uitleenmarkt (NAU) eingereicht werden. Dem Antrag muss entweder ein SNA-Zertifikat, das am 30. Juni 2027 gültig ist, oder ein Prüfbericht (Inspectierapport) einer zugelassenen Prüfstelle beigefügt werden.

Zwei Wege zur Zulassung

Das Gesetz unterscheidet zwischen Verleihern mit und ohne SNA-Zertifikat. Verleiher mit einem gültigen SNA-Zertifikat haben einen erheblichen Vorteil: Sie müssen einmalig keinen Prüfbericht vorlegen, sondern erhalten die Zulassung direkt auf Grundlage ihres SNA-Zertifikats. Allerdings müssen auch sie weitere Anforderungen erfüllen, nämlich eine Kaution hinterlegen und ein Führungszeugnis (VOG) vorlegen. Entscheidend ist, dass das SNA-Zertifikat am 30. Juni 2027 gültig sein muss.

 

Verleiher ohne SNA-Zertifikat müssen einen Prüfbericht vorlegen. Wer sich jedoch rechtzeitig für die Übergangsregelung angemeldet und den Zulassungsantrag bei der NAU fristgerecht eingereicht hat, darf weiter Arbeitnehmer überlassen, während auf den Prüfbericht und die Zulassungsentscheidung gewartet wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass nachgewiesen werden kann, dass aktiv an der Erlangung des Prüfberichts gearbeitet wird.

Die SNA-Zertifizierung als strategischer Vorteil

Die SNA-Zertifizierung nach der niederländischen Norm NEN 4400 ist ein anerkanntes Qualitätssiegel für Verleih- und Entsendeunternehmen. Sie ersetzt zwar nicht die Wtta-Zulassung, bietet aber erhebliche Vorteile. Unternehmen, die SNA-zertifiziert sind, erfüllen bereits viele der Wtta-Anforderungen, etwa in Bezug auf korrekte Lohnabrechnung, Dokumentation und Compliance. Dadurch wird der Zulassungsprozess schneller und einfacher. Zudem entfällt einmalig die Pflicht zur Vorlage eines Prüfberichts, was Zeit und Kosten spart. Darüber hinaus positionieren sich diese Unternehmen als zuverlässige, regelkonforme Partner bei niederländischen Auftraggebern und verschaffen sich damit einen klaren Wettbewerbsvorteil.

 

Allerdings erfordert die SNA-Zertifizierung mehrere Monate Vorlauf. Da ab Anfang 2027 mit einem hohen Antragsaufkommen zu rechnen ist, sollten Unternehmen, die von dieser Möglichkeit profitieren möchten, spätestens im ersten Halbjahr 2026 mit der Beantragung beginnen.

Rechtzeitige Vorbereitung unerlässlich

Die kurzen Fristen und die zu erwartenden langen Bearbeitungszeiten machen frühzeitiges Handeln unerlässlich. Unternehmen sollten bereits jetzt prüfen, ob eine SNA-Zertifizierung sinnvoll ist, und spätestens im ersten Halbjahr 2026 mit den Vorbereitungen beginnen. Nur wer die gesetzlichen Fristen einhält, sichert die Kontinuität seiner Geschäftstätigkeit und vermeidet rechtliche Risiken.

 

Gerne beraten wir Sie zu den rechtlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Schritte.

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