In der Regel sind eine Registrierung sowie regelmäßige Meldungen der in den Umlauf gebrachten Mengen erforderlich. Die konkrete Ausgestaltung hängt unter anderem davon ab, welche Rolle Sie in der Lieferkette einnehmen und wie Ihre Produkte vertrieben werden.
Elektrogeräte und Batterien
Die erweiterte Herstellerverantwortung basiert auf europäischer Gesetzgebung, die in nationales Recht umgesetzt wurde. Für Elektrogeräte und Lampen gilt in den Niederlanden die Regeling afgedankte elektrische en elektronische apparatuur (WEEE, Verordnung über Elektro- und Elektronik-Altgeräte). Informationen zu Batterien und (Fahrrad-)Akkus finden Sie in der Batterieverordnung.
Wenn Sie als deutscher Hersteller oder Wiederverkäufer Elektrogeräte, Lampen, Batterien oder (Fahrrad-)Akkus erstmals auf dem niederländischen Markt bereitstellen und diese Produkte direkt an (gewerbliche) Endverbraucher verkaufen, dann gilt für Sie die gesetzliche erweiterte Herstellerverantwortung.
In diesem Fall ist eine Registrierung bei Stichting OPEN sowie die regelmäßige Meldung der in den Umlauf gebrachten Mengen erforderlich. Größere Teilnehmer reichen die Meldung vierteljährlich ein, die übrigen Teilnehmer tun dies jährlich. Ausschlaggebend für die Frequenz der Meldungen ist der erwartete Gesamtbeitrag zur Abfallentsorgung: Ab 12.000€ (für Geräte) oder 6.000€ (für Batterien) muss die Meldung vierteljährlich bei der Stichting OPEN eingereicht werden. Sie erhalten monatliche Abschlagsrechnungen, die anschließend mit der vierteljährlichen Meldung verrechnet werden. Auf Basis dieser Meldungen wird ein sogenannter Entsorgungsbeitrag erhoben, der für Sammlung und Recycling verwendet wird.
Vertreiben Sie Ihre Produkte hingegen über einen in den Niederlanden ansässigen Importeur, der die Produkte an Endverbraucher weiterverkauft, dann liegt die EPR-Verpflichtung beim Importeur.
Stichting OPEN tritt als Bevollmächtigte auf und organisiert die Abholung und das Recycling von Altgeräten über ein landesweites Rücknahmesystem, dessen Koordination auf den gemeldeten Mengen basiert. Bei der Stichting NWR registriert und meldet Stichting OPEN wiederum die Daten von Herstellern und Importeuren von Elektrogeräten und Lampen. Unternehmen können darüber hinaus einen Bevollmächtigten in den Niederlanden benennen, der die Verpflichtungen gegenüber den zuständigen Stellen übernimmt.
Nachfolgend finden Sie eine Liste aller Produktkategorien, die unter die WEEE-Richtlinie fallen.
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Verpackungen
Wenn Sie als deutscher Hersteller Verpackungen auf dem niederländischen Markt bereitstellen, können Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung bestehen. Mit Inkrafttreten der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026, ändern sich die gesetzlichen Anforderungen. Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, dass künftig auch kleinere Mengen erfasst werden und Verpackungen bereits ab dem ersten Kilogramm meldepflichtig sein können.
Derzeit (bis zum 12. August 2026) gilt in den Niederlanden ein Schwellenwert von 50.000 Kilogramm Verpackungsmaterial pro Kalenderjahr. Wird dieser überschritten, ist in der Regel eine Registrierung sowie die Teilnahme am System von Verpact erforderlich. Verpact ist die Zentralstelle für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Verpackungen in den Niederlanden. Unternehmen, die unter diese Regelung fallen, müssen ihre in den Umlauf gebrachten Verpackungsmengen melden und entsprechende Beiträge entrichten.
Der in den Niederlanden ansässige Importeur gilt in der Regel als verantwortlicher Hersteller für die Anmeldung der Verpackungen. Erfolgt der Vertrieb hingegen direkt aus dem Ausland an (gewerbliche) Endverbraucher in den Niederlanden, kann das ausländische Unternehmen selbst als Hersteller gelten. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, die Verpackungen eigenständig bei Verpact zu registrieren, sofern der Schwellenwert von 50.000 kg überschritten wird.
Auch unterhalb des Schwellenwerts können bestimmte Verpflichtungen bestehen, beispielsweise in Bezug auf Datenmeldungen oder Informationspflichten.
Einwegkunststoffprodukte
Bitte beachten Sie: Der derzeitige Schwellenwert gilt nicht für Verpackungen, die unter separate Regelungen fallen. Beispiele sind pfandpflichtige Getränkeverpackungen (Einweg-PET-Flaschen und Getränkedosen) sowie Einwegkunststoffprodukte im Sinne der Single Use Plastic (SUP)-Richtlinie. Diese müssen Sie als Hersteller/Importeur stets melden, sobald Sie sie in Umlauf gebracht haben.
Textilien
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien gilt für Hersteller, die erstmals Kleidung (für Endverbraucher und Unternehmen) sowie Haushaltstextilien auf dem niederländischen Markt bereitstellen. Wer gebrauchte Textilien in Umlauf bringt, unterliegt in der Regel nicht diesen Verpflichtungen.
Hersteller müssen sich bei der zuständigen Behörde (Rijkswaterstaat) registrieren und jährlich über das letzte Kalenderjahr berichten. Ab August 2026 sind zusätzlich Angaben zur Sammlung, Wiederverwendung und zum Recycling der Altprodukte erforderlich. Alternativ können sich Hersteller einer Herstellerorganisation anschließen. Diese übernimmt in der Regel die Registrierung sowie die Berichterstattung gegenüber den zuständigen Stellen im Namen der angeschlossenen Unternehmen.
Regeln für ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen, die Textilien direkt an niederländische Endverbraucher (sowohl private als auch gewerbliche Endverbraucher, z.B. die Gastronomie) vertreiben, unterliegen ebenfalls der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien.
In diesem Fall ist das ausländische Unternehmen (ohne Sitz in den Niederlanden) verpflichtet, eine in den Niederlanden ansässige (juristische) Person als Bevollmächtigte zu benennen. Diese erfüllt die EPR-Verpflichtungen im Namen des Unternehmens.
Alternativ kann sich das Unternehmen einer Herstellerorganisation anschließen; in diesem Fall muss es keinen Bevollmächtigten benennen. Die Herstellerorganisation erfüllt dann alle Pflichten. In den Niederlanden gibt es derzeit drei Herstellerorganisationen: Stichting UPV Textiel, European Recycling Platform Netherlands B.V. und Collectief Circulair Textiel.
Ausländische Unternehmen, die nicht direkt an Endverbraucher verkaufen, unterliegen nicht der Herstellerverantwortung für Textilien.
Welche Produkte sind betroffen?
Die folgenden Textilprodukte fallen unter die EPR für Textilien:
Bekleidung
- Kleidung für Konsumenten
- Arbeitskleidung
Heimtextilien
- Bettwäsche
- Tischwäsche
- Haushaltswäsche, zum Beispiel Handtücher und Geschirrtücher
Die folgenden Textilprodukte fallen nicht unter die EPR für Textilien (diese Liste ist nicht vollständig):
- Taschen und Gürtel
- Schuhe
- Kopfbedeckungen
- Decken
- Vorhänge
- Gardinen und Rollos
- Bettüberwurf
- Säcke
- Abdeckplanen
- Planen und Zelte
- Putz- und Reinigungstücher
Unsere Unterstützung
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung ihrer EPR-Pflichten in den Niederlanden. Wir begleiten Sie insbesondere bei:
- der Prüfung Ihrer Pflichten
- der Registrierung bei den zuständigen Behörden
- der Erfüllung laufender Meldepflichten
- der Abstimmung mit relevanten Organisationen
- der Übernahme der Funktion als Bevollmächtigter (sofern gewünscht oder erforderlich)
Dabei berücksichtigen wir sowohl die niederländischen als auch die deutschen Rahmenbedingungen.
Erfahrung im deutsch-niederländischen Kontext
Durch unsere Tätigkeit im Bereich der grenzüberschreitenden Markterschließung kennen wir die Unterschiede zwischen den nationalen Systemen und deren praktische Auswirkungen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verpflichtungen nachvollziehbar und strukturiert umzusetzen.
Kontakt
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen in den Niederlanden gelten. Nehmen Sie gerne für eine unverbindliche Erstberatung Kontakt mit uns auf.
FAQ Batterien und Elektrogeräte
Gibt es mehrere duale Systeme in den Niederlanden?
Nein. In den Niederlanden gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine konkurrierenden dualen Systeme. Für die jeweiligen Produktkategorien Elektrogeräte und Batterien ist Stichting OPEN die zuständige Anlaufstelle. Das niederländische System ist also zentral organisiert.
Benötige ich einen Bevollmächtigten in den Niederlanden?
Ob ein Bevollmächtigter erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Produktkategorie und Ihrer Unternehmensstruktur ab. Für Elektrogeräte und Batterien können wir für Sie als Bevollmächtigte auftreten, um Sie bei Ihren EPR-Verpflichtungen zu unterstützen. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert, um festzustellen, ob diese Anforderung auf Ihr Unternehmen zutrifft.
Wer kann mich bei Registrierung und Meldungen unterstützen?
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen in den Niederlanden. Dies umfasst unter anderem die Registrierung, die Erstellung und Einreichung von Mengenmeldungen und Planmengen sowie die laufende administrative Begleitung. Darüber hinaus informieren wir über gesetzliche Änderungen und aktuelle Entwicklungen.
Was ist eine WEEE-Registrierungsnummer?
In einigen europäischen Ländern wird eine WEEE-Registrierungsnummer vergeben. In den Niederlanden existiert eine solche Nummer in dieser Form nicht. Als Nachweis der Registrierung können Sie auf das nationale (W)EEE-Register sowie auf die Übersicht der Importeure und Hersteller von Stichting OPEN verweisen.
Was ist myOPEN?
myOpen ist das Online-Portal von Stichting OPEN. Über dieses Portal werden unter anderem Registrierungen verwaltet, Mengenmeldungen eingereicht und administrative Vorgänge abgewickelt.
FAQ Verpackungen
Gibt es mehrere duale Systeme in den Niederlanden?
Nein. In den Niederlanden gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine konkurrierenden dualen Systeme. Für die Produktkategorien Verkaufs- und Transportverpackungen ist Verpact die zuständige Anlaufstelle. Das niederländische System ist also zentral organisiert.
Benötige ich einen Bevollmächtigten in den Niederlanden?
Ob ein Bevollmächtigter erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Produktkategorie und Ihrer Unternehmensstruktur ab. Für Verpackungen müssen Sie einen Bevollmächtigen benennen, wenn Sie nicht in den Niederlanden ansässig sind und als Hersteller gelten. Es gibt mehrere Organisationen, die für Sie als Bevollmächtigte auftreten können. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert, um festzustellen, ob diese Anforderung auf Ihr Unternehmen zutrifft.
Wer kann mich bei Registrierung und Meldungen unterstützen?
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen in den Niederlanden. Dies umfasst unter anderem die Registrierung, die Erstellung und Einreichung von Mengenmeldungen und Planmengen sowie die laufende administrative Begleitung. Darüber hinaus informieren wir über gesetzliche Änderungen und aktuelle Entwicklungen.
Was sind die aktuellen Tarife in den Niederlanden?
Verpact legt die Höhe des sogenannten Abfallentsorgungsbeitrags jährlich fest. Die Tarife unterscheiden sich je nach Materialart und Verpackungstyp. Für Kunststoffverpackungen gilt dabei: Je schwieriger eine Verpackung zu recyceln ist, desto höher fällt der Beitrag aus. Die Tarife finden Sie hier.
Muss ich alle Verpackungen anmelden?
Für bestimmte Verpackungen müssen Hersteller keinen Abfallentsorgungsbeitrag entrichten. Dabei handelt es sich vor allem um Logistikhilfsmittel, also Verpackungen, die als Hilfsmittel für den Transport dienen. Beispiele hierfür sind: Fässer, Paletten, Rollcontainer und Big Bags. Eine vollständige Übersicht finden Sie in der Liste der Logistikhilfsmittel von Verpact. Der Hersteller muss Verpact jedoch mitteilen, wie viele dieser Logistikhilfsmittel er pro Jahr verwendet.
FAQ Textilien
Gibt es mehrere duale Systeme in den Niederlanden?
Im Bereich Textilien ist das System in den Niederlanden anders organisiert als beispielsweise bei Verpackungen oder Elektrogeräten. Es gibt mehrere Systeme (sog. Herstellerorganisationen), denen sich Unternehmen anschließen können, um ihre Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zu erfüllen. Es gibt insgesamt drei zuständige Herstellerorganisationen: Stichting UPV Textiel, European Recycling Platform Netherlands B.V. und Collectief Circulair Textiel.
Benötige ich einen Bevollmächtigten in den Niederlanden?
Lieferanten von neu hergestellter Bekleidung und Heimtextilien mit Sitz außerhalb der Niederlande, die ihre Produkte direkt an niederländische Endverbraucher liefern (auch über Online-Kanäle), sind verpflichtet, eine in den Niederlanden ansässige natürliche oder juristische Person als ihre Bevollmächtigte zu benennen. Diese erfüllt die Verpflichtungen im Rahmen der Herstellerverantwortung, wie beispielsweise die Registrierung des oder der vertretenen Hersteller. Alternativ kann sich ein Unternehmen einer Herstellerorganisation anschließen; in diesem Fall muss es keinen Bevollmächtigten benennen.
Welche Verpflichtungen hat mein Unternehmen?
Zu den zentralen Verpflichtungen gehören eine einmalige Registrierung bei den zuständigen Behörden, die Teilnahme an einem geeigneten Sammelsystem sowie eine jährliche Meldung der in Umlauf gebrachten Mengen.
Wer kann mich bei Registrierung und Meldungen unterstützen?
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen in den Niederlanden. Dies umfasst unter anderem die Registrierung, die Erstellung und Einreichung von Mengenmeldungen und Planmengen sowie die laufende administrative Begleitung. Darüber hinaus informieren wir über gesetzliche Änderungen und aktuelle Entwicklungen.