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Arbeitsrecht Niederlande

Wer in den Niederlanden Arbeitskräfte vorübergehend oder dauerhaft beschäftigt, hat es mit einem Rechtssystem zu tun, das in wesentlichen Punkten vom deutschen Rechtssystem abweicht. Dies kann unter anderem Auswirkungen auf Arbeitsverträge, Arbeitsbedingungen und Kündigungen haben. Gerne informieren wir Sie über die wichtigsten Unterschiede und darüber, wie die Rechtsberater der DNHK Sie dabei unterstützen können.

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Wir begleiten Sie bei rechtlichen Fragen zum niederländischen Arbeitsrecht

  • Beratung

    Von Beginn bis zum Ende des Arbeitsvertrags. Wir sind für Sie da.

  • Kompetenz ohne Kostenfalle

    Fachwissen zum vorteilhaften Preis.

  • Zweisprachig & Fachwissen

    Unsere zweisprachigen Rechtsberater sind erfahrene Berater im deutschen und niederländischen Recht.

Hier könnte ein kleiner Text zu Maud stehen ...

 

Maud Scharley | dnhk

Ulrike Tudyka, ass. iur. (D)/ LL.M. (NL), ist seit 2010 als Rechtsberaterin bei der DNHK  tätig. Sie berät deutsche und niederländische Unternehmen hauptsächlich in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und internationales Steuerrecht.
 

Ulrike Tudyka hat in Deutschland und den Niederlanden Rechtswissenschaften studiert und mehrere Jahre in Deutschland als Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht gearbeitet. Durch ihre Kenntnisse der niederländischen und deutschen Rechtskultur kann sie deutsche Unternehmen, die in den Niederlanden tätig sind, optimal beraten. Sprachen: Deutsch, Niederländisch, Englisch, Französisch. 

Ulrike | DNHK

Nehmen Sie direkt Kontakt mit unseren Rechtsberatern auf:

Arbeitsrecht in den Niederlanden

Beratungstarife Arbeitsrecht in den Niederlanden

Wir beraten im Auftrag der deutschen Wirtschaft – transparent, effizient und mit spürbarem Preisvorteil. Unsere Mission: Ihr Erfolg beim Markteintritt und Wachstum in den Niederlanden. Dank schlanker Strukturen und praxisnaher Expertise erhalten Sie Beratung, die Wirkung zeigt.

  • Unsere Beratung ist kostenpflichtig. Das Honorar für die Beratung setzt sich zusammen aus einem Stundensatz von 239,00 Euro zuzüglich 6 Prozent Verwaltungskosten sowie ggf. Mehrwertsteuer.
  • Mitglieder der DNHK profitieren von einer Preisermäßigung.

Arbeitsrecht in den Niederlanden

Möchten Sie als Arbeitgeber Personal in den Niederlanden einstellen oder arbeiten Ihre Mitarbeiter vorübergehend in den Niederlanden? Wir sorgen dafür, dass Sie das niederländische Arbeitsrecht einhalten, und begleiten Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Von der Erstellung von Arbeitsverträgen bis hin zur Beratung bei Krankheit, Kündigung und Wettbewerbsverboten: Sie stehen nicht allein da.

 

Unsere zweisprachigen Rechtsberater verfügen über umfangreiche Erfahrung im niederländischen und deutschen Arbeitsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung rechtsgültiger Arbeitsverträge, beraten zu Tarifverträgen, Arbeitsbedingungen und Gehalt und begleiten Sie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. So vermeiden Sie Risiken und sind als Arbeitgeber auch in den Niederlanden rechtssicher unterwegs.

Unsere Dienstleistungen im Bereich des niederländischen Arbeitsrechts

Arbeitsverträge

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen nach niederländischem Recht.
  • Arbeitsverträge können auf Niederländisch, Deutsch und/oder Englisch erstellt werden.

Laufende Arbeitsverhältnisse

  • Rechtsberatung bei Fragen während des Arbeitsverhältnisses, z. B. zu befristeten Verträgen, Probezeit oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Kundenschutzklauseln

  • Beratung zu nachvertraglichen Wettbewerbs- und Kundenschutzklauseln, einschließlich schriftlicher Begründung und Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

Arbeitsbedingungen

  • Beratung zu Arbeitsbedingungen, einschließlich gesetzlichen Mindestlohns, Urlaubsgeldes, Tarifverträgen und betrieblichen Pensionsfonds.

Arbeitsunfähigkeit

  • Unterstützung bei den gesetzlichen Pflichten während Arbeitsunfähigkeit, Lohnfortzahlung und Wiedereingliederungsverpflichtungen.

 

Informationspflicht zu wesentlichen Arbeitsbedingungen

  • Beratung bei der schriftlichen Mitteilung der wesentlichen Arbeitsbedingungen an Arbeitskräfte gemäß niederländischem Recht.

Entsendung in die Niederlande

Möchten Sie Ihre eigenen Arbeitskräfte in die Niederlande entsenden? Unsere zweisprachigen Rechtsberater beraten Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Entsendung und stellen sicher, dass Sie die niederländischen Vorschriften einhalten.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Entsendung in die Niederlande

Beratung und Vornahme der Meldungen

  • Rechtsberatung zur Entsendung von Arbeitskräften in die Niederlande
  • Information zu den einzuhaltenden niederländischen Mindestarbeitsbedingungen
  • Unterstützung bei der Durchführung der erforderlichen Meldungen

Soziale Sicherheit & A1-Bescheinigungen

  • Beratung zu den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen bei Entsendungen in die Niederlande.
  • Unterstützung bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen für Ihre Arbeitskräfte.

Lohnsteuer

  •  Unsere Lohnbuchhaltung unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung und Anmeldung niederländischer Lohnsteuer, wenn diese im Rahmen der Entsendung entsteht. 
Download

Merkblätter zum niederländischen Arbeitsrecht

Die folgenden Merkblätter geben Ihnen einen ersten Überblick über das niederländische Arbeitsrecht und über die Vorschriften...

Mehr ansehen
Header Download Arbeitsrecht: Zu sehen ist Justicia als Standbild an einer niederländischen Gracht

FAQ Arbeitsrecht & Entsendung in die Niederlande

FAQ Arbeitsrecht Niederlande

1. Ich möchte einen Arbeitskraft in den Niederlanden einstellen. Wie ist die Altersvorsorge dort geregelt?

Zunächst gibt es eine gesetzliche Rentenversicherung (AOW). Diese bietet eine Altersrente, die unabhängig von der Höhe des Gehalts ist.

Darüber hinaus kann für bestimmte Betriebszweige Beitragspflicht zu allgemeinverbindlichen Pensionsfonds bestehen. Diese Fonds bieten eine zusätzliche Altersvorsorge zur AOW. Ob Sie als Arbeitgeber beitragspflichtig zu einem solchen Pensionsfonds sind, prüfen wir gerne für Sie.

2. Wie viele aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge kann ich nach niederländischem Recht abschließen?

Die Antwort hängt von den Umständen ab. Im Regelfall sind höchstens drei Befristungen zulässig, die insgesamt eine Laufzeit von 36 Monaten nicht überschreiten dürfen.

3. Wie lange darf die Probezeit nach niederländischem Recht maximal dauern?

Die Probezeit darf abhängig von der Dauer des Arbeitsvertrags höchstens einen Monat oder zwei Monate betragen. Während einer wirksam vereinbarten Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag nach niederländischem Recht jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.

4. Was muss ich als Arbeitgeber in den Niederlanden beim Kündigungsschutz beachten?

Der niederländische Kündigungsschutz unterscheidet sich sehr vom deutschen Kündigungsschutz. Wesentliche Unterschiede sind:

  • Nur während der kurzen Probezeit besteht kein Kündigungsschutz.
  • Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungen ohne vorangehende schriftliche Zustimmung der Arbeitskraft sind unwirksam, es sei denn, die niederländische Arbeitsagentur (UWV) hat einen Zustimmungsbescheid erteilt.
  • Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungen sind während der Entgeltfortzahlungsverpflichtung bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel ausgeschlossen.
  • Ordentliche verhaltensbedingte Kündigungen sind faktisch ausgeschlossen.

Ein weiterer Unterschied zum deutschen Recht ist, dass Arbeitgeber*innen ihren Arbeitskräften eine Abfindung („transitievergoeding“) zahlen müssen, wenn der Arbeitsvertrag arbeitgeberseitig beendet wird.

5. Mein Mitarbeiter in den Niederlanden ist krank. Kann ich den Arbeitsvertrag kündigen?

Nein, während der Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitsvertrag nach niederländischem Recht in der Regel nicht gekündigt werden. Die niederländischen Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit unterscheiden sich auch im Übrigen wesentlich von den deutschen Vorschriften. Besonders hervorzuheben sind das Fehlen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die 104-wöchige Entgeltfortzahlung und die umfangreichen Wiedereingliederungsverpflichtungen.

FAQ Entsendung in die Niederlande

1. Welches Arbeitsrecht ist während der Entsendung anwendbar?

Wenn es sich um eine vorübergehende Entsendung in die Niederlande handelt, kann es zunächst bei der grundsätzlichen Anwendbarkeit des deutschen Arbeitsrechts bleiben. 

2. Welche Arbeitsbedingungen muss ich bei einer Entsendung in die Niederlande beachten?

Bei einer Entsendung müssen Sie die niederländischen Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten,
  • bezahlter Mindesturlaub,
  • Mindestlohn,
  • Bedingungen zur Überlassung von Arbeitskräften,
  • Gesundheit, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz,
  • schützende Maßnahmen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen 
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Bestimmungen zur Gleichbehandlung.

3. Was gilt im Hinblick auf Sozialversicherung und Lohnsteuer bei der Entsendung?

Eine Arbeitskraft kann unter bestimmten Voraussetzungen in dem Staat sozialversichert bleiben, aus dem sie entsandt wird. eine A1-Bescheinigung zu beantragen. Im Hinblick auf die Lohnsteuer ist das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Niederlande in seiner jeweils gültigen Fassung, einschließlich der sogenannten 183-Tage-Regelung mit Rückausnahmen, zu beachten.

4. Muss die Entsendung gemeldet werden?

In der Regel muss die Entsendung in der Tat über das Meldeportal gemeldet werden. Das entsendende Unternehmen gibt die Daten ein, die Meldung wird automatisch dem Auftraggeber übermittelt, der diese prüfen und gegebenenfalls korrigieren muss.

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