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Unternehmensgründung & Eintragung in den Niederlanden

Sie möchten in den Niederlanden ein Unternehmen gründen und benötigen eine kompetente Beratung? Ganz gleich, ob Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in den Niederlanden als Besloten Venootschap (B.V.) bezeichnet, gründen wollen oder eine Zweigniederlassung: Unsere Juristen bieten bei jedem Schritt fachkundige Beratung und Begleitung.

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Wir begleiten Ihre Gründung und Eintragung in den Niederlanden

  • Beratung vom A bis Z

    Gründung, Änderungen & Löschung. Wir helfen in jeder Situation.

  • Kompetenz ohne Kostenfalle

    Fachwissen zu einem angemessenen Preis.

  • Zweisprachig & Know-How

    Unser zweisprachiges Team kennt beide Märkte und Sprachen im Detail.

Sonja van Sloten ist seit vielen Jahren Teil des erfahrenen Teams der Deutsch-Niederländischen Handelskammer (DNHK) und unterstützt deutsche Unternehmen bei der Gründung und Eintragung in das niderländische Handelsregister
 

Als zweisprachige Ansprechpartnerin begleitet sie Unternehmende praxisnah durch alle Abläufe in den Niederlanden. Dank ihrer Erfahrung kennt sie die typischen Schritte und Anforderungen bei Gesellschaftsgründungen und Handelsregisterverfahren und sorgt dafür, dass diese effizient umgesetzt werden. Ihr Ziel ist es, die Prozesse und alle Formalitäten so unkompliziert wie möglich zu gestalten, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sonja van Sloten Personenbild

Beratungstarife Unternehmensgründung

Wir beraten im Auftrag der deutschen Wirtschaft – transparent, effizient und mit spürbarem Preisvorteil. Unsere Mission: Ihr Erfolg beim Markteintritt und Wachstum in den Niederlanden. Dank schlanker Strukturen und praxisnaher Expertise erhalten Sie Beratung, die Wirkung zeigt.

  • Unsere Beratung ist kostenpflichtig. Das Honorar für die Beratung setzt sich zusammen aus einem Stundensatz von 239,00 Euro zuzüglich Verwaltungskosten sowie ggf. Mehrwertsteuer. 
  • Mitglieder der DNHK profitieren von einer Preisermäßigung.

Welche Punkte bei der Unternehmensgründung und Anpassung decken wir ab? 

Sie möchten in den Niederlanden ein Unternehmen gründen, Änderungen im Handelsregister vornehmen oder Ihr Unternehmen austragen lassen? Wir unterstützen Sie zuverlässig bei allen Gründungs- und Handelsregisterangelegenheiten und sorgen für eine korrekte und effiziente Umsetzung.

Gründung und Eintragung

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Gründung Ihres Unternehmens in den Niederlanden – von der Wahl der passenden Rechtsform bis zur notariellen Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister der Kamer van Koophandel. So stellen wir sicher, dass Ihre Gesellschaft rechtssicher und effizient gegründet wird.

Übersicht unserer Leistungen:

  • Gründung einer B.V. (in Zusammenarbeit mit einem Notar)
    Wir unterstützen Sie bei der Gründung einer niederländischen Besloten Vennootschap (B.V.), inklusive Vorbereitung der Gründungsunterlagen, Abstimmung mit dem Notar und Eintragung ins niederländische Handelsregister.
  • Eintragung einer Zweigniederlassung in den Niederlanden
    Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Zweigniederlassung bei der Kamer van Koophandel (KvK), die das niederländische Handelsregister führt.
  •  Eintragung von Unternehmen, die in den Niederlanden Arbeitnehmer überlassen, aber keine NL-Zweigniederlassung haben
    Wir unterstützen bei der Handelsregistereintragung von Unternehmen, die in den Niederlanden Arbeitnehmerüberlassung betreiben.

Änderung nach der Gründung

Wir unterstützen Sie auch nach der Gründung bei allen notwendigen Anpassungen und Aktualisierungen Ihrer Unternehmensdaten.

Übersicht unsere Leistungen:

 

  • Anpassungen der Handelsregistereintragungen, z. B. der Anschrift, des Handelsnamens oder weiterer Änderungen relevanter Unternehmensangaben
    Wir übernehmen die rechtssichere Meldung von Änderungen beim niederländischen Handelsregister (KvK) und sorgen dafür, dass Ihre Unternehmensangaben stets aktuell und korrekt hinterlegt sind.

Geschäftsführung und Vertretung

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Geschäftsführung und Vertretung Ihres Unternehmens in den Niederlanden, damit alle Eintragungen korrekt und rechtssicher erfolgen.

Übersicht unserer Leistungen:

 

• Eintragung, Abberufung oder Wechsel von Geschäftsführern
Wir übernehmen die Anmeldung neuer Geschäftsführer, die Abberufung bestehender Geschäftsführer oder den Wechsel im Handelsregister (KvK) und sorgen dafür, dass alle Formalitäten rechtskonform erledigt werden.

• Eintragung von Bevollmächtigten
Wir tragen Bevollmächtigte in das Handelsregister ein und gewährleisten, dass diese offiziell und rechtlich korrekt für Ihr Unternehmen handeln können.

Austragung und Auflösung

Wir begleiten Sie zuverlässig bei der Austragung von Unternehmen oder Niederlassungen aus dem niederländischen Handelsregister.

Übersicht unserer Leistungen:

 

• Austragungen von Zweigniederlassungen
Wir unterstützen Sie bei der offiziellen Austragung Ihrer Zweigniederlassung aus dem niederländischen Handelsregister.

• Auflösungen und Austragungen von B.V.s
Wir unterstützen Sie bei der Auflösung und Austragung der BV aus dem Handelsregister.

Satzungsangelegenheiten/Anteilsübertragungen

Wir unterstützen Sie bei allen Satzungsänderungen und bei Anteilsübertragungen, in Zusammenarbeit mit einem niederländischen Notar.

Übersicht unserer Leistungen:

 

• Satzungsänderungen einer B.V. (in Zusammenarbeit mit einem Notar)
Wir begleiten Sie bei Satzungsänderungen, bereiten die Unterlagen vor und koordinieren die notarielle Beurkundung, damit die Änderungen rechtskräftig werden.

• Übertragung von Anteilen (in Zusammenarbeit mit einem Notar)
Wir sorgen für die rechtssichere Übertragung von Unternehmensanteilen, inklusive Vorbereitung der Dokumente und notarielle Beurkundung.

Handelregistercheck

Für deutsche Unternehmen mit einer Niederlassung in den Niederlanden bieten wir einen umfassenden Handelsregistercheck, um die Unternehmensdaten zu prüfen und erforderliche Änderungen zu identifizieren.

Übersicht unserer Leistungen:

• KvK-Auszug
Wir beantragen einen aktuellen Auszug aus dem niederländischen Handelsregister, der als Nachweis Ihrer Unternehmensdaten dient.

• Überprüfung der Unternehmensdaten
Wir prüfen Ihre Unternehmensangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit und beraten Sie zu allen erforderlichen Anpassungen.

• Festpreis EUR 100,-
Alle Leistungen werden transparent und zu einem festen Preis angeboten, damit Sie volle Kostensicherheit haben.

GwG-Identifikations- und Legitimationsprüfung

Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Kreditwirtschaft und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) besteht nunmehr die Möglichkeit dieser Prüfungen durch uns vor Ort in den Niederlanden.

  • GwG-Identifizierung Ihrer Person bzw. des/der Vertretungsberechtigten Ihres Unternehmens sowie Legitimation innerhalb eines Werktages
  • Übermittlung der Unterlagen und Versand von Kopien der benötigten Dokumente (Ausweisdokumente) an das betreffende Kreditinstitut in Deutschland

Ihre Unternehmensgründung beginnt mit unserem ersten Gespräch. Nehmen Sie Kontakt auf.

E-Book zur B.V.-Gründung

Umfassende Informationen zur Gründung und den rechtlichen Gegebenheiten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach...

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Header BV Broschüre: Workstation mit Grachtenblick

FAQ zur Unternehmensgründung in den Niederlanden

Was ist eine Besloten Vennootschap (B.V.)?

Die Gründung einer niederländischen Gesellschaft erfolgt in den meisten Fällen in der Form einer Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (B.V.). Die Rechtsform der BV entspricht juristisch in etwa einer GmbH nach deutschem Recht, allerdings ist sie von ihrer formal-juristischen Konstruktion eher eine kleine Aktiengesellschaft. Seit Oktober 2012 kann eine Gesellschaft in den Niederlanden unter vereinfachten Voraussetzungen, insbesondere ohne Kapitaleinsatz, gegründet werden. Gerne informieren wir Sie auf Anfrage über die aktuellen Regelungen.

Umfassende Informationen zur Gründung und den rechtlichen Gegebenheiten bei der Führung einer B.V. erhalten Sie in unserer deutschsprachigen Broschüre „Die B.V. - Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid“, die Sie für 80,- Euro bestellen können.

Wie gründe ich eine B.V.?

Die BV wird wie die deutsche GmbH unter Mitwirkung eines Notars gegründet. Dieser erstellt zunächst einen Satzungsentwurf. Der Gründungsprozess dauert etwa vier bis 6 Wochen. Die BV kann allerdings bereits in der Gründungsphase als BV i.o. (Gesellschaft in Gründung) tätig sein.

Da das Gesetz für die BV umfangreiche Regelungen bezüglich der Übertragung von Anteilen enthält, die nach Auffassung des niederländischen Justizministeriums auch in den Gesellschaftsvertrag (Statuten) aufgenommen werden müssen, sind Gesellschaftsverträge in der Regel sehr umfangreich und erfordern eine umfassende Beratung.

Welche Vorteile hat eine Zweigniederlassung?

Für deutsche Unternehmen kann die Registrierung einer unselbständigen Niederlassung in den Niederlanden („filiaal“), als Zwischenstufe zwischen Außendienst und selbständiger Tochtergesellschaft, Vorteile bieten. Die Registrierung ist unbürokratischer und weniger kostenintensiv als die Gründung einer eigenen Gesellschaft. Eine spätere Umgründung ist jederzeit möglich und kann von der Deutsch-Niederländischen Handelskammer begleitet werden.

Die Niederlassung hat juristisch keine Selbständigkeit. Dies bedeutet, dass das deutsche Unternehmen für Forderungen aus Geschäften der Niederlassung haftet. Das deutsche Unternehmen kann aus solchen Geschäften am Sitz der Niederlassung – also in den Niederlanden – auch verklagt werden.

Steuerlich ist die Niederlassung eine Betriebsstätte im Sinne des Deutsch-Niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens. Gewinne der Niederlassung sind daher in den Niederlanden steuerpflichtig. In Deutschland wird für den bereits in den Niederlanden besteuerten Gewinnanteil der Niederlassung eine Steuerfreistellung gewährt.

Wie trage ich eine Zweigniederlassung ein?

Eine unselbständige Niederlassung muss ins niederländische Handelsregister eingetragen werden. Die Handelsregister werden in den Niederlanden bei den örtlich zuständigen Handelskammern (Kamer van Koophandel = KvK) geführt. Zur Registrierung müssen Formulare ausgefüllt werden. Zudem müssen die relevanten Unterlagen hinsichtlich der deutschen Gesellschaft eingereicht werden.

Was muss ich tun, wenn sich z.B. der Name, die Anschrift oder die Kontaktdaten meines Unternehmens ändern?

Wenn sich die Firmierung des Unternehmens, die Unternehmenstätigkeiten, die Anzahl der Mitarbeiter in den Niederlanden, die deutsche Adresse des Hauptsitzes, die Anschrift der niederländischen Zweigniederlassung oder andere Kontaktdaten ändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese zeitnah beim Handelsregister (KvK) zu aktualisieren.

Die meisten Änderungen können über das KvK-Onlineportal oder durch die Einreichung von standardisierten Formularen beantragt werden. Änderungen müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden. Für die Verarbeitung der Änderungen fallen keine Bearbeitungsgebühren an.

Was muss ich bei einem Geschäftsführerwechsel beachten?

Änderungen der Geschäftsführung müssen dem Handelsregister innerhalb einer Woche gemeldet werden. Dritte müssen darauf vertrauen können, dass die Angaben im Handelsregister stets korrekt und aktuell sind.

Wenn nach der Abberufung des Geschäftsführers keine Unterschriftsberechtigten mehr im niederländischen Handelsregister eingetragen sind, sollte die Eintragung des neuen Geschäftsführers gleichzeitig stattfinden. Der amtierende Geschäftsführer kann die benötigten Formulare dann noch vor seiner Abberufung unterschreiben. Ist im Handelsregister kein Unterschriftsbefugter mehr eingetragen, dann kann nur noch ein Notar die Änderungsformulare unterschreiben.

Wenn die Zahl der eingetragenen Geschäftsführer sich ändert, muss überprüft werden, ob sich dadurch die Vertretungsbefugnisse ändern. Wenn das der Falls ist, muss diese Änderung ebenfalls bei der KvK gemeldet werden.

Muss ein Bevollmächtigter in das niederländische Handelsregister eingetragen werden?

Nein, ein Bevollmächtigter muss grundsätzlich nicht in das niederländische Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung kann allerdings sinnvoll sein, zum Beispiel, damit Dritte erkennen können, wer entscheidungsbefugt ist.

Welche Schritte sind nötig, wenn ich eine BV auflösen möchte?

Die Auflösung der BV muss bei der KvK angemeldet werden. Wenn keine Vermögenswerte vorhanden sind, kann die Gesellschaft sofort gelöscht werden.

Wenn noch Vermögenswerte vorhanden sind, besteht die Gesellschaft „in Liquidation“ fort. Die Liquidatoren verwerten das Vermögen der BV, zahlen Schulden und erstellen eine Abrechnung. Wenn zu wenig Vermögen vorhanden ist, muss die Insolvenz beantragt werden.

Nach Veröffentlichung der geplanten Auflösung und nach Ablauf einer Einspruchsfrist kann das verbleibende Vermögen verteilt werden. Die Gesellschaft wird aus dem Handelsregister gelöscht und existiert ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Wie trage ich ein Unternehmen ein, das in den Niederlanden Arbeitnehmer überlässt, aber keine Zweigniederlassung hat?

Die Anmeldung eines Unternehmens, das in den Niederlanden Arbeitnehmer überlässt, aber keine Zweigniederlassung hat, erfolgt grundsätzlich wie die Registrierung einer Niederlassung. Lediglich eine niederländische Adresse muss nicht angegeben werden; das Unternehmen kann sich mit der Anschrift der deutschen Hauptniederlassung eintragen lassen.

Welche Fristen und Formalitäten muss ich bei Handelsregisteränderungen beachten?

-Jede Änderung muss innerhalb einer Woche bei der KvK gemeldet werden.

-Für die Anmeldung der Änderungen müssen die richtigen Formulare eingereicht werden. In der Regel müssen relevante Nachweise oder Dokumente beigefügt werden.

-Adressen müssen mit dem Basisregistratie Adressen en Gebouwen (BAG) übereinstimmen, sonst ist eine Registrierung nicht möglich.

Anfrage-Formular Unternehmensgründung

Wenn Sie noch Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, unser Kontaktformular auszufüllen. Unser Team wird Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu dürfen!

Beratungstarife Unternehmensgründung
  • Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten können.
  • Das Honorar für die Beratung setzt sich zusammen aus einem Stundensatz von 239,00 Euro zuzüglich 6 Prozent Bürokosten sowie etwaiger Mehrwertsteuer.
  • Für Mitglieder der DNHK kann eine Mitgliederermäßigung zur Anwendung kommen. 

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