E-Book zur B.V.-Gründung
Umfassende Informationen zur Gründung und den rechtlichen Gegebenheiten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach...
Mehr ansehen
Gründung, Änderungen & Löschung. Wir helfen in jeder Situation.
Fachwissen zu einem angemessenen Preis.
Unser zweisprachiges Team kennt beide Märkte und Sprachen im Detail.
Maud Scharley, ist seit 2024 als Rechtsberaterin für Ihre Belange bei der DNHK im Einsatz. Sie unterstützt Unternehmen hauptsächlich in den Bereichen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Ihre Stärken liegen insbesondere bei Verhandlungen, bei der Begleitung von Vertragsauflösungen sowie in weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum deutschen Markt.
Durch ihre Erfahrung in leitender Position mit Personalverantwortung kennt Maud Scharley auch die Arbeitgebersicht aus der Praxis. Diese Verbindung aus juristischer Fachkenntnis und praktischem Verständnis ermöglicht eine zielgerichtete und lösungsorientierte Beratung, insbesondere in sensiblen personellen Angelegenheiten.
Wir beraten im Auftrag der deutschen Wirtschaft – transparent, effizient und mit spürbarem Preisvorteil. Unsere Mission: Ihr Erfolg beim Markteintritt und Wachstum in den Niederlanden. Dank schlanker Strukturen und praxisnaher Expertise erhalten Sie Beratung, die Wirkung zeigt.
Sie möchten in den Niederlanden ein Unternehmen gründen, Änderungen im Handelsregister vornehmen oder Ihr Unternehmen austragen lassen? Wir unterstützen Sie zuverlässig bei allen Gründungs- und Handelsregisterangelegenheiten und sorgen für eine korrekte und effiziente Umsetzung.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Gründung Ihres Unternehmens in den Niederlanden – von der Wahl der passenden Rechtsform bis zur notariellen Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister der Kamer van Koophandel. So stellen wir sicher, dass Ihre Gesellschaft rechtssicher und effizient gegründet wird.
Übersicht unserer Leistungen:
Wir unterstützen Sie auch nach der Gründung bei allen notwendigen Anpassungen und Aktualisierungen Ihrer Unternehmensdaten.
Übersicht unsere Leistungen:
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Geschäftsführung und Vertretung Ihres Unternehmens in den Niederlanden, damit alle Eintragungen korrekt und rechtssicher erfolgen.
Übersicht unserer Leistungen:
• Eintragung, Abberufung oder Wechsel von Geschäftsführern
Wir übernehmen die Anmeldung neuer Geschäftsführer, die Abberufung bestehender Geschäftsführer oder den Wechsel im Handelsregister (KvK) und sorgen dafür, dass alle Formalitäten rechtskonform erledigt werden.
• Eintragung von Bevollmächtigten
Wir tragen Bevollmächtigte in das Handelsregister ein und gewährleisten, dass diese offiziell und rechtlich korrekt für Ihr Unternehmen handeln können.
Wir begleiten Sie zuverlässig bei der Austragung von Unternehmen oder Niederlassungen aus dem niederländischen Handelsregister.
Übersicht unserer Leistungen:
• Austragungen von Zweigniederlassungen
Wir unterstützen Sie bei der offiziellen Austragung Ihrer Zweigniederlassung aus dem niederländischen Handelsregister.
• Auflösungen und Austragungen von B.V.s
Wir unterstützen Sie bei der Auflösung und Austragung der BV aus dem Handelsregister.
Wir unterstützen Sie bei allen Satzungsänderungen und bei Anteilsübertragungen, in Zusammenarbeit mit einem niederländischen Notar.
Übersicht unserer Leistungen:
• Satzungsänderungen einer B.V. (in Zusammenarbeit mit einem Notar)
Wir begleiten Sie bei Satzungsänderungen, bereiten die Unterlagen vor und koordinieren die notarielle Beurkundung, damit die Änderungen rechtskräftig werden.
• Übertragung von Anteilen (in Zusammenarbeit mit einem Notar)
Wir sorgen für die rechtssichere Übertragung von Unternehmensanteilen, inklusive Vorbereitung der Dokumente und notarielle Beurkundung.
Für deutsche Unternehmen mit einer Niederlassung in den Niederlanden bieten wir einen umfassenden Handelsregistercheck, um die Unternehmensdaten zu prüfen und erforderliche Änderungen zu identifizieren.
Übersicht unserer Leistungen:
• KvK-Auszug
Wir beantragen einen aktuellen Auszug aus dem niederländischen Handelsregister, der als Nachweis Ihrer Unternehmensdaten dient.
• Überprüfung der Unternehmensdaten
Wir prüfen Ihre Unternehmensangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit und beraten Sie zu allen erforderlichen Anpassungen.
• Festpreis EUR 100,-
Alle Leistungen werden transparent und zu einem festen Preis angeboten, damit Sie volle Kostensicherheit haben.
Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Kreditwirtschaft und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) besteht nunmehr die Möglichkeit dieser Prüfungen durch uns vor Ort in den Niederlanden.
Umfassende Informationen zur Gründung und den rechtlichen Gegebenheiten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach...
Mehr ansehenDie Gründung einer niederländischen Gesellschaft erfolgt in den meisten Fällen in der Form einer Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (B.V.). Die Rechtsform der BV entspricht juristisch in etwa einer GmbH nach deutschem Recht, allerdings ist sie von ihrer formal-juristischen Konstruktion eher eine kleine Aktiengesellschaft. Seit Oktober 2012 kann eine Gesellschaft in den Niederlanden unter vereinfachten Voraussetzungen, insbesondere ohne Kapitaleinsatz, gegründet werden. Gerne informieren wir Sie auf Anfrage über die aktuellen Regelungen.
Umfassende Informationen zur Gründung und den rechtlichen Gegebenheiten bei der Führung einer B.V. erhalten Sie in unserer deutschsprachigen Broschüre „Die B.V. - Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid“, die Sie für 80,- Euro bestellen können.
Die BV wird wie die deutsche GmbH unter Mitwirkung eines Notars gegründet. Dieser erstellt zunächst einen Satzungsentwurf. Der Gründungsprozess dauert etwa vier bis 6 Wochen. Die BV kann allerdings bereits in der Gründungsphase als BV i.o. (Gesellschaft in Gründung) tätig sein.
Da das Gesetz für die BV umfangreiche Regelungen bezüglich der Übertragung von Anteilen enthält, die nach Auffassung des niederländischen Justizministeriums auch in den Gesellschaftsvertrag (Statuten) aufgenommen werden müssen, sind Gesellschaftsverträge in der Regel sehr umfangreich und erfordern eine umfassende Beratung.
Für deutsche Unternehmen kann die Registrierung einer unselbständigen Niederlassung in den Niederlanden („filiaal“), als Zwischenstufe zwischen Außendienst und selbständiger Tochtergesellschaft, Vorteile bieten. Die Registrierung ist unbürokratischer und weniger kostenintensiv als die Gründung einer eigenen Gesellschaft. Eine spätere Umgründung ist jederzeit möglich und kann von der Deutsch-Niederländischen Handelskammer begleitet werden.
Die Niederlassung hat juristisch keine Selbständigkeit. Dies bedeutet, dass das deutsche Unternehmen für Forderungen aus Geschäften der Niederlassung haftet. Das deutsche Unternehmen kann aus solchen Geschäften am Sitz der Niederlassung – also in den Niederlanden – auch verklagt werden.
Steuerlich ist die Niederlassung eine Betriebsstätte im Sinne des Deutsch-Niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens. Gewinne der Niederlassung sind daher in den Niederlanden steuerpflichtig. In Deutschland wird für den bereits in den Niederlanden besteuerten Gewinnanteil der Niederlassung eine Steuerfreistellung gewährt.
Eine unselbständige Niederlassung muss ins niederländische Handelsregister eingetragen werden. Die Handelsregister werden in den Niederlanden bei den örtlich zuständigen Handelskammern (Kamer van Koophandel = KvK) geführt. Zur Registrierung müssen Formulare ausgefüllt werden. Zudem müssen die relevanten Unterlagen hinsichtlich der deutschen Gesellschaft eingereicht werden.
Wenn sich die Firmierung des Unternehmens, die Unternehmenstätigkeiten, die Anzahl der Mitarbeiter in den Niederlanden, die deutsche Adresse des Hauptsitzes, die Anschrift der niederländischen Zweigniederlassung oder andere Kontaktdaten ändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese zeitnah beim Handelsregister (KvK) zu aktualisieren.
Die meisten Änderungen können über das KvK-Onlineportal oder durch die Einreichung von standardisierten Formularen beantragt werden. Änderungen müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden. Für die Verarbeitung der Änderungen fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
Änderungen der Geschäftsführung müssen dem Handelsregister innerhalb einer Woche gemeldet werden. Dritte müssen darauf vertrauen können, dass die Angaben im Handelsregister stets korrekt und aktuell sind.
Wenn nach der Abberufung des Geschäftsführers keine Unterschriftsberechtigten mehr im niederländischen Handelsregister eingetragen sind, sollte die Eintragung des neuen Geschäftsführers gleichzeitig stattfinden. Der amtierende Geschäftsführer kann die benötigten Formulare dann noch vor seiner Abberufung unterschreiben. Ist im Handelsregister kein Unterschriftsbefugter mehr eingetragen, dann kann nur noch ein Notar die Änderungsformulare unterschreiben.
Wenn die Zahl der eingetragenen Geschäftsführer sich ändert, muss überprüft werden, ob sich dadurch die Vertretungsbefugnisse ändern. Wenn das der Falls ist, muss diese Änderung ebenfalls bei der KvK gemeldet werden.
Nein, ein Bevollmächtigter muss grundsätzlich nicht in das niederländische Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung kann allerdings sinnvoll sein, zum Beispiel, damit Dritte erkennen können, wer entscheidungsbefugt ist.
Die Auflösung der BV muss bei der KvK angemeldet werden. Wenn keine Vermögenswerte vorhanden sind, kann die Gesellschaft sofort gelöscht werden.
Wenn noch Vermögenswerte vorhanden sind, besteht die Gesellschaft „in Liquidation“ fort. Die Liquidatoren verwerten das Vermögen der BV, zahlen Schulden und erstellen eine Abrechnung. Wenn zu wenig Vermögen vorhanden ist, muss die Insolvenz beantragt werden.
Nach Veröffentlichung der geplanten Auflösung und nach Ablauf einer Einspruchsfrist kann das verbleibende Vermögen verteilt werden. Die Gesellschaft wird aus dem Handelsregister gelöscht und existiert ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Die Anmeldung eines Unternehmens, das in den Niederlanden Arbeitnehmer überlässt, aber keine Zweigniederlassung hat, erfolgt grundsätzlich wie die Registrierung einer Niederlassung. Lediglich eine niederländische Adresse muss nicht angegeben werden; das Unternehmen kann sich mit der Anschrift der deutschen Hauptniederlassung eintragen lassen.
-Jede Änderung muss innerhalb einer Woche bei der KvK gemeldet werden.
-Für die Anmeldung der Änderungen müssen die richtigen Formulare eingereicht werden. In der Regel müssen relevante Nachweise oder Dokumente beigefügt werden.
-Adressen müssen mit dem Basisregistratie Adressen en Gebouwen (BAG) übereinstimmen, sonst ist eine Registrierung nicht möglich.
Wenn Sie noch Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, unser Kontaktformular auszufüllen. Unser Team wird Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu dürfen!
Arbeitsrecht (D/NL) | Wirtschaftsrecht (D) *Ansprechpartner für Arbeitgeber*innen, deren Handelsname mit P bis Z anfängt.
0031 70 3114 168 m.scharley@dnhk.orgWerden Sie wie mehr als 1600 Unternehmen Mitglied und somit Teil des größten deutsch-niederländischen Netzwerks. Als Mitglied...
Mehr ansehen