Wirtschaftsrecht in den Niederlanden – mit Sicherheit gut beraten
-
Erfahrung, die zählt
Seit über 100 Jahren erster Ansprechpartner für Unternehmen in den Niederlanden
-
Kompetenz ohne Kostenfalle
Fachwissen zum vorteilhaften Preis
-
Zweisprachig. Verständlich. Effektiv
Unsere bilingualen Juristen kennen beide Märkte im Detail
Rechtssicherheit beginnt mit Ihrem ersten Gespräch. Nehmen Sie Kontakt auf.
Wirtschaftsrecht Niederlande
Beratungstarife Wirtschaftsrecht
Wir beraten im Auftrag der deutschen Wirtschaft – transparent, effizient und mit spürbarem Preisvorteil. Unsere Mission: Ihr Erfolg beim Markteintritt und Wachstum in den Niederlanden. Dank schlanker Strukturen und praxisnaher Expertise erhalten Sie Beratung, die Wirkung zeigt.
- Unsere Beratung ist kostenpflichtig. Das Honorar für die Beratung setzt sich zusammen aus einem Stundensatz von 222,00 Euro zuzüglich Verwaltungskosten sowie ggf. Mehrwertsteuer.
- Mitglieder der DNHK profitieren von einer Preisermäßigung.
Sie möchten in den Niederlanden Produkte oder Dienstleistungen anbieten, einen Webshop betreiben oder mit einem Vertriebspartner zusammenarbeiten? Wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge rechtssicher sind, alle Genehmigungen vorliegen und Ihr Online-Auftritt den niederländischen Vorschriften entspricht. Auch beim Inkasso und Mahnverfahren unterstützen wir Sie zuverlässig.
Unsere zweisprachigen Juristen verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im deutschen und niederländischen Wirtschaftsrecht. Ob AGB, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht oder E-Commerce: wir prüfen, gestalten und aktualisieren Ihre Unterlagen und begleiten Sie bei allen rechtlichen Fragen – damit Ihre grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit sicher und erfolgreich verläuft.
Unser Dienstleistungen zu Ihren wirtschaftsrechtlichen Herausforderungen
Vertragsrecht
- AGB
- Agentur/Vertrieb/Handelsvertreter
- Kauf- & Lieferverträge
- Lizenzverträge
E-Commerce & Online-Shop
- Preisangaben
- Widerruf
- Datenschutz/Anti-Spam/AVG
- Impressumspflichten
Produkt- & Dienstleistungsrecht
- Kennzeichnung
- Produkthaftung
Gewerbliches Mietrecht
- Mietvertrag
- Kündigung
- Instandhaltung
Inkasso & Mahnverfahren
- B2B/B2C & grenzüberschreitend
Genehmigungen (z. B. Sicherheits-/Bewachungsgewerbe)
- Aufenthalts- & Arbeitserlaubnis/Visum
Merkblätter zum niederländischen Wirtschaftsrecht
Die folgenden Merkblätter geben Ihnen einen ersten Überblick über das niederländische Wirtschaftsrecht.
Hier herunterladenFAQ zum Wirtschafsrecht in den Niederlanden
Allgemeines & Vertragsrecht / AGB
1. Was gilt, wenn deutsche und niederländische AGB gleichzeitig auf einen Vertrag angewendet werden sollen?
Im niederländischen Recht kommt häufig die First-Shot-Regel zur Anwendung: Wer zuerst wirksam seine AGB zur Anwendung bringt, hat Vorrang — sofern keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt.
Es ist ratsam, bereits im Vertragssatz klar zu regeln, welche AGB gelten sollen, und eine ausdrückliche Ablehnung oder Bestätigung in Schriftform zu sichern.
2. Wann gelten AGB im niederländischen Vertrag?
- AGB können wirksam einbezogen werden, wenn sie vor oder bei Vertragsschluss ausgehändigt werden oder der Vertragspartner deutlich darauf hingewiesen wird, wo sie einsehbar sind (z. B. Handelsregister, Gericht, Webseite).
Bei elektronischen Verträgen ist es wichtig, dass die AGB so zur Verfügung gestellt werden, dass sie gespeichert und reproduziert werden können.
3. Welche Pflicht, Informationspflichten & Transparenzanforderungen gelten für AGB?
Der Verwender der AGB muss sicherstellen, dass der Vertragspartner Kenntnis von ihnen erlangt und sie ihnen zugänglich sind.
Unfaire oder unangemessene Klauseln (z. B. Ausschluss wesentlicher Rechte) können nach niederländischem Recht unwirksam sein — manche Klauseln stehen auf sogenannten „grauen“ oder „schwarzen“ Listen.
4. Sind Haftungsbeschränkungen in AGB in den Niederlanden zulässig?
- Ja, grundsätzlich sind Haftungsbeschränkungen möglich; jedoch dürfen sie nicht gegen den Schutz des Vertragspartners (insbesondere Verbraucher) verstoßen.
In B2C-Verhältnissen sind strengere Grenzen gesetzt: Klauseln, die typische Verbraucherrechte ausschließen, werden oft als unangemessen angesehen und können für nichtig erklärt werden.
5. Welche Besonderheiten gelten beim Vertragsrecht (z. B. Gerichtsstand, Leistungsort, Sprache)?
- Es sollte klar sein, welches Recht anwendbar ist (Niederlande oder Deutschland).
- Gerichtsstand und Erfüllungsort sollten vertraglich festgelegt werden.
- Sprache des Vertrags und Übersetzungen: Es empfiehlt sich oft eine deutsch-niederländische Fassung mit verbindlicher Klarheit über die jeweils gültige Version.
- Bei grenzüberschreitenden Geschäften ist zu prüfen, ob das UN-Kaufrecht (CISG) anwendbar ist und ob dies Teile der AGB verdrängt.
E-Commerce / Widerrufsrecht / Onlinehandel
1. Gibt es in den Niederlanden ein Widerrufsrecht bei Onlineverträgen?
Ja, das Widerrufsrecht ist im niederländischen Verbraucherrecht verankert und entspricht weitgehend europäischen Vorgaben (Richtlinie 2011/83/EU umgesetzt).
Jedoch gilt das Widerrufsrecht nicht uneingeschränkt: etwa bei maßgefertigten Waren oder dringlichen Dienstleistungen kann es Ausnahmen geben.
2. Welche Informationspflichten hat ein Onlinehändler gegenüber niederländischen Kunden?
Er muss vor Vertragsabschluss deutliche Informationen bereitstellen, z. B. zu Identität, wesentlichen Eigenschaften der Ware/Dienstleistung, Preis, Zahlungs-, Liefer-, Widerrufsmodalitäten.
Auch nach Vertragsschluss müssen diese Informationen in dauerhafter Form (z. B. E-Mail oder Download) bestätigt werden.
3. Darf ich für Verträge mit niederländischen Kunden deutsches Recht wählen?
Ja, grundsätzlich können die Parteien eine Rechtswahl treffen — solange dadurch nicht zwingende Verbraucherrechte beschnitten werden.
Allerdings darf der Verbraucher dadurch nicht schlechter gestellt werden, als nach zwingendem niederländischem Verbraucherrecht.
4. Was ist bei mehrsprachigen Webseiten / AGB zu beachten?
Es ist ratsam, AGB und Vertragsbedingungen zumindest in Deutsch und Niederländisch anzubieten.
Die verbindliche Fassung (z. B. die niederländische Version) sollte klar benannt werden, und eine Übersetzung kann ergänzend genutzt werden.
5. Was ist ein „Battle of Forms“ und wie verhält es sich in den NL?
Wenn beide Parteien eigene AGB einbringen, kann ein sogenannter Battle of Forms auftreten. In den Niederlanden gilt oft die Regel des „First Shot“ (wer zuerst wirksam AGB erklärt), sofern keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt.
Es ist wichtig, solche Situationen im Vertrag vorher klar zu regeln, um Unklarheiten zu vermeiden.
Inkasso / Forderungseinzug / Mahnverfahren
1. Wie funktioniert das Inkassoverfahren in den Niederlanden?
Der Prozess beginnt typischerweise mit einer Mahnung oder Zahlungsaufforderung (außergerichtlich). Wenn der Schuldner nicht reagiert, können gerichtliche Schritte folgen (z. B. Mahnverfahren, Eilverfahren, Zwangsvollstreckung).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein summarisches (Eilverfahren) möglich, insbesondere bei klarer, unbestrittener Forderung.
Es ist entscheidend, die niederländischen Verfahrensregeln zu kennen, um Prozessrisiken zu minimieren.
2. Was hat sich seit dem Inkassogesetz (Wki) geändert?
Seit dem 1. April 2024 gilt in den Niederlanden das Gesetz zur Qualität von Inkassodienstleistungen („Wet kwaliteit incassodienstverlening“.
Inkassodienstleister müssen sich registrieren lassen und bestimmte Qualitäts- und Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllen.
Verstöße gegen diese Anforderungen können Sanktionen durch die Aufsichtsbehörde nach sich ziehen.
3. Welche Kosten und Zinsen können in einem Inkassoverfahren geltend gemacht werden?
Verzugszinsen: Bei Geschäftskunden (B2B) sind z. B. 8 % Verzugszinsen üblich (sofern vertraglich oder gesetzlich vorgesehen).
Inkassokosten: Sie dürfen angemessen sein und müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen; überhöhte Gebühren können zurückgewiesen werden.
Weitere Kosten wie Adressermittlung oder gerichtliche Gebühren müssen transparent aufgeführt werden.
4. Kann ich eine vorläufige Pfändung (Sicherungsmaßnahme) beantragen?
Ja, in bestimmten Fällen ist eine vorläufige Pfändung möglich, z. B. von Bankkonten, Immobilien oder Forderungen, um sicherzustellen, dass die Forderung später vollstreckbar bleibt.
Dies sollte frühzeitig beantragt werden (oft im Rahmen eines Eilverfahrens).
5. Was ist ein Eilverfahren im niederländischen Inkasso?
Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren, das bei klaren, unbestrittenen Forderungen eingesetzt wird, um zeitnah ein Urteil zu erhalten.
Voraussetzungen: klare Forderung, keine oder wenig Streitigkeiten, dringender Zahlungsbedarf.
Wird der Schuldner nicht angehört, kann ein Versäumnisurteil erlassen werden.
6. Wie vollstrecke ich ein deutsches Urteil in den Niederlanden?
Ein ausländisches Urteil kann in den Niederlanden vollstreckt werden, wenn es die formalen Anforderungen erfüllt. Dazu ist in der Regel ein Exequatur oder eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung notwendig, abhängig vom EuGV-Verfahren.
Die niederländischen Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbehörden übernehmen dann die Ausführung der Maßnahme im NL-Recht.
Gewerbliches Mietrecht / Mietverträge
1. Wann greift das niederländische Mietrecht für gewerbliche Objekte?
Wenn das Mietobjekt in den Niederlanden liegt, findet grundsätzlich niederländisches Mietrecht Anwendung. Man kann aber im Vertrag abweichende Bestimmungen (z. B. Kündigungsfristen) aufnehmen, sofern sie zulässig sind.
2. Welche Pflichten hat der Vermieter bzw. Mieter im niederländischen Gewerbemietrecht?
- Instandhaltung & Reparaturen: Es sollte klar geregelt sein, wer für welchen Teil verantwortlich ist.
- Kündigung / Vertragsende: Wirksame Kündigung, Übergabe, Renovierungsaufwand – häufig vertraglich geregelt.
- Mietzins / Nebenkosten: Anpassung, Zahlungsmodalitäten, Abrechnungen.
3. Kann eine Mieterhöhung in NL vertraglich festgelegt werden?
Ja, sofern vertraglich zuvor vereinbart und in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben bezüglich Transparenz und Angemessenheit.
Produkt- / Dienstleistungsrecht & Kennzeichnung
1. Welche Anforderungen gelten für Produktkennzeichnung & Haftung in den Niederlanden?
Produkte müssen klar gekennzeichnet sein (z. B. CE-Kennzeichnung, Hersteller- & Importeurangaben).
Bei mangelhaften Produkten greift Produkthaftung — Hersteller, Importeure oder Händler können haften.
2. Kann ich Garantien oder Gewährleistungen in AGB einschränken?
Eingeschränkte Garantien sind zulässig, sofern sie rechtlich zulässig und nicht irreführend sind.
Allerdings dürfen gesetzliche Verbrauchergarantien nicht unterlaufen werden.
3. Was muss ich bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsangebot in NL beachten?
- Dienstleistungspflichten unterliegen oft niederländischem Dienstleistungsrecht, besonders wenn die Leistung in NL erbracht wird.
- Es ist ratsam, die jeweiligen Anforderungen von Berufsrecht, Lizenz- oder Genehmigungsrecht zu prüfen.
Mitgliedschaft
Werden Sie wie mehr als 1600 Unternehmen Mitglied und somit Teil des größten deutsch-niederländischen Netzwerks. Als Mitglied...
Mehr ansehen