Was bringen Sie in den Niederlanden in Umlauf?
Wählen Sie den Bereich, der auf Sie zutrifft. Sie kommen direkt zu den Regeln, Fristen und zuständigen Stellen. Wichtig: Eine EPR-Registrierung deckt die andere nicht ab. Ein Elektrogerät mit fest verbauter Batterie, versendet im Karton, kann drei Meldungen bei zwei Stellen auslösen. Betrifft Sie mehr als ein Bereich, prüfen wir sie getrennt.
Gelangen Sie über die Buttons direkt zu Ihrer Kategorie.
Drei Faktoren entscheiden, ob Sie melden müssen
Diese drei Fragen stellen sich bei jeder Produktgruppe neu. Die Antwort kann für Ihre Verpackungen anders ausfallen als für Ihre Elektrogeräte oder Textilien.
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01 Ihr Firmensitz
Ein deutscher Sitz schließt niederländische Pflichten nicht aus. Entscheidend ist, wo Ihre Ware auf den Markt kommt.
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02 Ihre Produktgruppe
Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien und Textilien haben je eigene Stellen, Schwellen und Meldefrequenzen.
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03 Ihr Vertriebsweg
Lieferung an Händler und Direktverkauf an Endverbraucher werden unterschiedlich behandelt. Was das für Sie bedeutet, sehen Sie direkt darunter.
Wer meldet: Sie oder Ihr niederländischer Abnehmer?
Viele Mittelständler liefern über beide Wege, und oft in mehreren Produktgruppen zugleich. Dann gilt die Einordnung je Kanal und je Produktgruppe getrennt. Genau diese Trennung nehmen wir in der Ersteinschätzung vor.
Dieses Muster gilt in allen vier Produktgruppen, auch wenn die zuständige Stelle jeweils eine andere ist.
Schreiben erhalten oder Lieferungen zurückgehalten?
Dann hat Ihr Fall Vorrang. Buchen Sie direkt einen Termin oder schicken Sie uns das Schreiben. Wir klären zuerst die Unterlagen, die Ihr Abnehmer braucht, damit Ihre Ware wieder ausgeliefert werden darf. Alles Weitere danach.
Was passiert, wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt werden?
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Lieferungen werden abgelehnt
Fehlen die produktbezogenen Nachweise, darf Ihr Abnehmer nicht verkaufen. Bestellungen werden storniert, bevor eine Behörde aktiv wird.
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Bußgelder und Vertriebsverbot
Die Aufsicht liegt unter anderem bei der Inspectie Leefomgeving en Transport. Bei Verstoßen drohen Bußgelder, im äußersten Fall ein Vertriebsverbot.
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Oder Sie zahlen zu viel
Viele Unternehmen melden und zahlen, obwohl ihr niederländischer Abnehmer dieselben Mengen bereits meldet. Das läuft oft jahrelang unbemerkt.
Sie entscheiden, wie weit wir gehen
Von der kostenfreien Prüfung bis zur vollständigen Übernahme.
Besteht keine Pflicht oder brauchen Sie uns nicht, sagen wir Ihnen auch das.
Was kostet mich das?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Entstehen danach Kosten, sind es höchstens zwei Posten:
- Der gesetzliche Beitrag geht an die zuständige Stelle Ihrer Produktgruppe. Bei Verpackungen berechnet Verpact ihn je Kilogramm nach Materialart und Verpackungstyp; bei Elektrogeräten und Batterien richtet sich der Entsorgungsbeitrag über Stichting OPEN nach den gemeldeten Mengen; bei Textilien wird ein Preis pro Kilogramm berechnet.
- Unsere Unterstützung stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Mitglieder erhalten 20 Prozent Rabatt. Bestimmte Leistungen sind für Mitglieder sogar kostenlos.
Fristen je Produktgruppe
Wichtige Änderung im Jahr 2026: Für Verpackungen gilt seit dem 12. August die PPWR (Details im Abschnitt Verpackungen).
Die Regeln je Produktgruppe
Prüfen Sie die Gruppe, die auf Sie zutrifft. Schwellen, Fristen und zuständige Stellen unterscheiden sich deutlich.
Verpackungen und PPWR
Seit dem 12. August 2026 gilt die europäische Verpackungsverordnung PPWR. Sie verteilt die Rollen in der Lieferkette neu. Wer bisher gemeldet hat, ist es künftig womöglich nicht mehr, und umgekehrt. Bestehende Registrierungen bei Verpact sollen erneut geprüft werden.
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt in den Niederlanden ein Schwellenwert von 50.000 Kilogramm Verpackungsmaterial pro Kalenderjahr. Wird dieser überschritten, ist in der Regel eine Registrierung sowie die Teilnahme am System von Verpact erforderlich. Dieser Schwellenwert wird voraussichtlich 2027 oder 2028 entfallen.
Für pfandpflichtige Getränkeverpackungen und Einwegkunststoffprodukte gilt die Schwelle von 50.000 Kilogramm nicht. Sie sind immer zu melden.
Hintergrund: Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) im Überblick
Wir übernehmen: Rollenklärung je Vertriebsweg, Prüfung der Materialeinstufung, Registrierung bei Verpact sowie Mengen- und Planmeldungen.
Noch unter der Schwelle von 50.000 Kilogramm?
Dann brauchen Sie jetzt nichts zu tun. Registrieren Sie sich für Updates, und wir informieren Sie, sobald für Sie Handlungsbedarf entsteht.
Elektrogeräte und Batterien
Maßgeblich ist, ob Sie Elektrogeräte, Lampen oder Batterien erstmals in den Niederlanden bereitstellen und direkt an Endverbraucher verkaufen. Elektrogeräte und Batterien werden dabei getrennt betrachtet, auch bei derselben Stelle: Wer Elektrogeräte mit fest verbauten Batterien liefert, kann in beiden Kategorien meldepflichtig sein. Eine WEEE-Registrierungsnummer wie in anderen Ländern gibt es in den Niederlanden nicht. Maßgeblich ist, ob Sie Elektrogeräte, Lampen oder Batterien erstmals in den Niederlanden bereitstellen und direkt an Endverbraucher verkaufen.
Elektrogeräte und Batterien werden dabei getrennt betrachtet, auch bei derselben Stelle: Wer Elektrogeräte mit fest verbauten Batterien liefert, kann in beiden Kategorien meldepflichtig sein. Eine WEEE-Registrierungsnummer wie in anderen Ländern gibt es in den Niederlanden nicht.
Die WEEE-Produktkategorien
Wir übernehmen: Einordnung in die WEEE-Kategorien, Abgrenzung zwischen Elektrogeräte- und Batteriemeldung sowie Registrierung und Mengenmeldungen über myOPEN. Stichting OPEN tritt automatisch als Ihr bevollmächtigter Vertreter auf.
Textilien
Betroffen sind neue Kleidung, Arbeitskleidung und Haushaltstextilien im Direktverkauf, auch online. Nicht alles aus Stoff zählt dazu: Schuhe, Taschen, Vorhänge und Planen sind ausgenommen. Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung müssen Unternehmen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Textilprodukte entsprechende Verantwortung für deren Sammlung, Wiederverwendung und Recycling übernehmen. Dies betrifft Hersteller, Importeure und Händler, die Textilien auf dem niederländischen Markt anbieten. Unternehmen sollten daher prüfen, ob und in welchem Umfang sie unter die EPR-Vorgaben fallen und welche Registrierungs- und Meldepflichten sich daraus ergeben.
Welche Produkte sind betroffen?
Unter die EPR für Textilien fallen
Bekleidung
- Kleidung für Konsumenten
- Arbeitskleidung
Heimtextilien
- Bettwäsche
- Tischwäsche
- Haushaltswäsche, zum Beispiel Handtücher und Geschirrtücher
Nicht unter die EPR für Textilien fallen
- Taschen und Gürtel
- Schuhe
- Kopfbedeckungen
- Decken
- Vorhänge
- Gardinen und Rollos
- Bettüberwurf
- Säcke
- Abdeckplanen
- Planen und Zelte
- Putz- und Reinigungstücher
Diese Liste ist nicht vollständig und nur ein Beispiel von Produkten, die nicht unter die EPR für Textilien fallen.
Wir übernehmen: Prüfung, ob Ihr Sortiment betroffen ist, sowie Registrierung und jährliche Meldung.
Warum Unternehmen die Abwicklung an uns geben
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK) ist die bilaterale Handelskammer für den deutsch-niederländischen Wirtschaftsverkehr und Teil des weltweiten AHK-Netzwerks der Deutschen Auslandshandelskammern. Wir sind keine Beratungsfirma, sondern eine Mitgliederorganisation mit dem Auftrag, den Handel zwischen beiden Ländern zu erleichtern. Bei Recycling und erweiterter Herstellerverantwortung begleiten wir deutsche Unternehmen seit 1991, von unserem Sitz in Den Haag aus.
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Unabhängige Einordnung
Wir sind keiner Herstellerorganisation und keinem Systemanbieter verpflichtet. Wir empfehlen den Weg, der für Sie der richtige ist, auch wenn Sie uns dafür nicht brauchen.
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Eine Ansprechpartnerin, so viele Gruppen wie nötig
Betrifft Sie nur eine Produktgruppe, bleibt es dabei. Kommen später weitere dazu, koordiniert dieselbe Person alle Stellen. Auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch.
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Wenig Aufwand für Sie
Ungefähre Angaben genügen für die erste Prüfung. Sie müssen nichts wiegen und kein Projekt aufsetzen.
Was Mittelständler uns am häufigsten fragen
Gilt EPR ohne niederländischen Sitz?
Ja. Ein deutscher Unternehmenssitz schließt niederländische Pflichten nicht aus. Entscheidend sind Ihre Rolle in der Lieferkette, Ihre Produktgruppe und Ihr Vertriebsweg. Wer direkt an niederländische Endverbraucher liefert, kann dort als Hersteller gelten, ganz gleich ob es um Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien oder Textilien geht.
Wer unterstützt bei den Meldungen?
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen in den Niederlanden, für alle vier Produktgruppen. Dazu gehören die Registrierung bei der jeweils zuständigen Stelle, die Erstellung und Einreichung von Mengenmeldungen und Planmengen sowie die laufende administrative Begleitung. Darüber hinaus informieren wir Sie über gesetzliche Änderungen und aktuelle Entwicklungen.
Löst eine Anfrage etwas aus?
Nein. Die DNHK ist keine Behörde. Wir behandeln Ihre Angaben vertraulich und prüfen zunächst, ob überhaupt eine Pflicht bestand. Je nach Vertriebskanal kann die Verantwortung beim niederländischen Abnehmer gelegen haben. Wenn Handlungsbedarf besteht, besprechen wir mit Ihnen das geordnete weitere Vorgehen.
Was kostet die Unterstützung?
Die Ersteinschätzung Ihrer Situation und die Angebotserstellung sind kostenfrei. Für weitere Unterstützung stimmen wir den Umfang und den erwarteten Aufwand vorab mit Ihnen ab. DNHK-Mitglieder erhalten 20 Prozent Rabatt; bestimmte Leistungen können für Mitglieder kostenfrei sein.
Was brauchen Sie für die Prüfung?
Für den Anfang genügen eine kurze Produktbeschreibung, Ihre Vertriebswege, die wichtigsten Materialien oder Produktarten und, falls vorhanden, eine grobe Jahresmenge. Haben Sie ein Schreiben eines Kunden oder einer zuständigen Stelle erhalten, können Sie es direkt mitsenden.
Verpackungen
Gibt es mehrere duale Systeme?
Nein. Anders als in Deutschland gibt es keine konkurrierenden dualen Systeme. Für Verkaufs- und Transportverpackungen ist Verpact die zuständige Anlaufstelle. Das niederländische System ist zentral organisiert.
Brauche ich einen Bevollmächtigten?
Das hängt von Ihrer Unternehmensstruktur ab und sollte nicht pauschal beantwortet werden. Ein Bevollmächtigter kann erforderlich sein, wenn Sie nicht in den Niederlanden ansässig sind und als Hersteller gelten. Nach aktueller Information von Verpact können Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat jedoch grundsätzlich direkt registrieren. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Unter 50.000 kg: wirklich nichts tun?
Nein, daraus folgt keine vollständige Befreiung. Die Schwelle betrifft vor allem den Verpact-Beitrag und bestimmte Meldepflichten. Produktanforderungen, Nachweise und Sonderregeln für Pfand- und Einwegkunststoffverpackungen können trotzdem gelten. Außerdem sollten Sie dokumentieren können, wie Sie Ihre Menge ermittelt haben.
Was sind die aktuellen Tarife?
Verpact legt die Höhe des Abfallentsorgungsbeitrags jährlich fest. Die Tarife unterscheiden sich je nach Materialart und Verpackungstyp. Für Kunststoffverpackungen gilt: Je schwieriger eine Verpackung zu recyceln ist, desto höher fällt der Beitrag aus. Die Tarife veröffentlicht Verpact in seiner Tarifübersicht.
Muss ich alle Verpackungen anmelden?
Für bestimmte Verpackungen müssen Hersteller keinen Abfallentsorgungsbeitrag entrichten. Dabei handelt es sich vor allem um Logistikhilfsmittel, also Verpackungen, die als Hilfsmittel für den Transport dienen. Beispiele sind Fässer, Paletten, Rollcontainer und Big Bags. Eine vollständige Übersicht führt Verpact in seiner Liste der Logistikhilfsmittel. Der Hersteller muss Verpact jedoch mitteilen, wie viele dieser Logistikhilfsmittel er pro Jahr verwendet.
Elektrogeräte und Batterien
Gibt es mehrere duale Systeme?
Nein. Auch hier gibt es anders als in Deutschland keine konkurrierenden dualen Systeme. Für Elektrogeräte und Batterien ist Stichting OPEN die zuständige Anlaufstelle. Das System ist zentral organisiert.
Brauche ich einen Bevollmächtigten?
Falls notwendig, wird Stichting OPEN automatisch als Ihr Bevollmächtigter auftreten.
Was ist eine WEEE-Registrierungsnummer?
In einigen europäischen Ländern wird eine WEEE-Registrierungsnummer vergeben. In den Niederlanden existiert eine solche Nummer in dieser Form nicht. Als Nachweis der Registrierung können Sie auf das nationale (W)EEE-Register sowie auf die Übersicht der Importeure und Hersteller von Stichting OPEN verweisen.
Was ist myOPEN?
myOPEN ist das Online-Portal von Stichting OPEN. Über dieses Portal werden Registrierungen verwaltet, Mengenmeldungen eingereicht und administrative Vorgänge abgewickelt.
Zählt ein fest verbauter Akku doppelt?
Möglicherweise ja. Elektrogeräte und Batterien werden getrennt betrachtet, auch wenn dieselbe Stelle zuständig ist und die Batterie fest im Produkt verbaut ist. Wir grenzen die beiden Meldungen für Ihr Sortiment voneinander ab.
Textilien
Gibt es mehrere duale Systeme?
Ja. Bei Textilien ist das System anders organisiert als bei Verpackungen oder Elektrogeräten. Unternehmen können sich einer von drei Herstellerorganisationen anschließen: Stichting UPV Textiel, European Recycling Platform Netherlands B.V. und Collectief Circulair Textiel.
Brauche ich einen Bevollmächtigten?
Lieferanten von neu hergestellter Bekleidung und Heimtextilien mit Sitz außerhalb der Niederlande, die direkt an niederländische Endverbraucher liefern, auch über Online-Kanäle, sind verpflichtet, eine in den Niederlanden ansässige natürliche oder juristische Person als Bevollmächtigte zu benennen. Alternativ kann sich ein Unternehmen einer Herstellerorganisation anschließen; dann muss kein Bevollmächtigter benannt werden.
Welche Pflichten gelten für Textilien?
Zu den zentralen Verpflichtungen gehören eine einmalige Registrierung bei den zuständigen Behörden, die Teilnahme an einem geeigneten Sammelsystem sowie eine jährliche Meldung der in Umlauf gebrachten Mengen.
Was fällt nicht darunter?
Nicht alles aus Stoff zählt dazu. Ausgenommen sind unter anderem Schuhe, Taschen und Gürtel, Kopfbedeckungen, Decken und Bettüberwürfe, Vorhänge, Gardinen und Rollos, Säcke, Abdeckplanen und Zelte sowie Putz- und Reinigungstücher. Die Liste ist nicht vollständig; im Zweifelsfall prüfen wir Ihr Sortiment.
Lassen Sie Ihre Situation kostenfrei einordnen
Sie beschreiben Produkte und Vertriebswege. Innerhalb von zwei Werktagen sagen wir Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht, und erledigen auf Ihren Auftrag hin Registrierung und Meldungen. Unverbindlich, und ohne dass Ihre Anfrage etwas bei einer Behörde auslöst.
Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus.
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Die Packaging and Packaging Waste Regulation
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