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FAQ Packaging and Packaging Waste Regulation in den Niederlanden: Was deutsche Unternehmen wissen müssen

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Seit Inkrafttreten der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) erreichen uns zahlreiche Fragen von deutschen Unternehmen, die verpackte Produkte in den Niederlanden auf den Markt bringen. Wer muss sich bei Verpact registrieren? Ab wann gelten die neuen Pflichten? Ist ein bevollmächtigter Vertreter erforderlich? Und welche Unterstützung bietet die Deutsch-Niederländische Handelskammer? Unsere FAQs geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen und zeigen, was deutsche Unternehmen jetzt beachten sollten.

Illustration mit recycelbaren Verpackungen und Glasflaschen auf blauem Hintergrund, mit Niederlande-Fahne und grünen Recycling-Symbolen.

PPWR in den Niederlanden: Häufig gestellte Fragen

Die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) bringt für Unternehmen, die verpackte Produkte in den Niederlanden auf den Markt bringen, neue Anforderungen mit sich. Seit Inkrafttreten der Verordnung erreichen die Deutsch-Niederländische Handelskammer zahlreiche Anfragen zur praktischen Umsetzung. 

 

Dabei ist insbesondere wichtig, zwischen den europäischen Vorgaben und deren Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten zu unterscheiden. Für deutsche Unternehmen stellt sich daher nicht nur die Frage, welche Pflichten die PPWR vorsieht, sondern auch, welche konkreten Anforderungen in den Niederlanden gelten. Hier kommen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen: 

1. Bei welcher Organisation muss ich mich in den Niederlanden registrieren?

In den Niederlanden gibt es für die Sammlung und das Recycling von Verpackungen eine zentrale, von der niederländischen Regierung benannte Organisation: Verpact. Anders als in Deutschland gibt es keinen Markt mit mehreren dualen Systemen, zwischen denen Unternehmen wählen können. Für Unternehmen, die unter die entsprechenden niederländischen Verpackungsverpflichtungen fallen, ist Verpact die zentrale Anlaufstelle. Auch die entsprechenden Gebühren sind daher nicht von der Wahl zwischen verschiedenen Systemen abhängig.

2. Muss ich mich bereits jetzt bei Verpact registrieren?

Das hängt insbesondere von der Menge der Verpackungen und vom Vertriebsweg ab. Derzeit können sich bei Verpact nur Unternehmen registrieren, die jährlich mehr als 50.000 Kilogramm Verpackungsmaterial in den Niederlanden auf den Markt bringen. Diese Mengenschwelle soll nach derzeitiger Planung 2027 oder 2028 entfallen.

 

Darüber hinaus ist entscheidend, an wen das deutsche Unternehmen seine Produkte liefert. Bei einer direkten Lieferung an Endverbraucher (Konsumenten) oder an gewerbliche Endverbraucher besteht eine Registrierungspflicht. Als gewerbliche Endverbraucher gelten beispielsweise Unternehmen, die ein Produkt für den eigenen Bedarf erwerben oder es zur Herstellung eines eigenen Endprodukts verwenden – etwa in einer Betriebskantine, im Krankenhaus oder als industrieller Verarbeiter.

 

Bei Lieferungen an Einzelhändler, Großhändler oder andere Unternehmen innerhalb der Lieferkette ist der Abnehmer für die Meldung bei Verpact verantwortlich.

Für die Beurteilung der konkreten Verpflichtungen sind daher sowohl die jährliche Verpackungsmenge als auch die jeweilige Vertriebsstruktur relevant.

3. Benötige ich einen bevollmächtigten Vertreter in den Niederlanden?

Nach aktuellem Stand ist voraussichtlich ein bevollmächtigter Vertreter erforderlich, wenn ein ausländisches Unternehmen seine Verpackungsverpflichtungen in den Niederlanden selbst erfüllen muss. Allerdings sind hierzu noch Fragen auf europäischer Ebene offen. Bei der Europäischen Kommission liegt ein Antrag vor, die entsprechende Verpflichtung bis 2035 auszusetzen. Eine Entscheidung hierzu wird erst im Herbst erwartet.

 

Auch für Kleinstunternehmen ist die Situation noch nicht abschließend geklärt. Diskutiert wird unter anderem eine Ausnahme für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme.

 

Die Deutsch-Niederländische Handelskammer empfiehlt daher allen Unternehmen, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Die konkreten Anforderungen können sich im Zuge der weiteren Umsetzung noch verändern.

4. Wird die Deutsch-Niederländische Handelskammer als bevollmächtigter Vertreter tätig?

Die Deutsch-Niederländische Handelskammer prüft derzeit die Möglichkeit, als Bevollmächtigter in den Niederlanden aufzutreten. Ob und in welcher Form wir diese Funktion übernehmen können, hängt aber auch davon ab, wie Verpact die Rolle des bevollmächtigten Vertreters künftig organisiert. Die Deutsch-Niederländische Handelskammer hat hierzu bereits Kontakt mit Verpact aufgenommen und wartet derzeit auf eine entsprechende Rückmeldung.

 

Grundsätzlich gibt es in den Niederlanden bereits vergleichbare Modelle. So übernimmt beispielsweise Stichting OPEN im Bereich Elektrogeräte und Batterien entsprechende Aufgaben für ausländische Unternehmen. Auch im Textilbereich treten Herstellerorganisationen als bevollmächtigte Vertreter auf. Sobald hierzu belastbare Informationen vorliegen, werden wir über die weiteren Möglichkeiten informieren. 

5. Was sollten deutsche Unternehmen jetzt tun?

Für viele deutsche Unternehmen, mit denen die Deutsch-Niederländische Handelskammer derzeit spricht, besteht zunächst noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Ein Grund dafür: Viele Unternehmen bringen derzeit weniger als 50.000 Kilogramm Verpackungsmaterial pro Jahr in den Niederlanden auf den Markt. Sie fallen damit aktuell noch nicht unter die entsprechende Registrierungsschwelle bei Verpact und müssen auch noch keinen Bevollmächtigten benennen. Das verschafft diesen Unternehmen zusätzlichen zeitlichen Spielraum. 

 

Dennoch ist es sinnvoll, die eigenen Verpackungsmengen, Vertriebswege und Kundenstrukturen bereits jetzt zu prüfen. Denn mit dem Wegfall der Mengenschwelle werden künftig voraussichtlich deutlich mehr Unternehmen von den Registrierungspflichten betroffen sein.

6. Wie kann die Deutsch-Niederländische Handelskammer deutsche Unternehmen unterstützen?

Die Umsetzung der PPWR stellt viele Unternehmen vor praktische Herausforderungen. Neben den europäischen Vorgaben müssen insbesondere die nationalen Anforderungen des niederländischen Marktes berücksichtigt werden. Die Deutsch-Niederländische Handelskammer unterstützt deutsche Unternehmen dabei, ihre Verpackungsverpflichtungen in den Niederlanden zu erfüllen. 

 

Dabei profitieren Unternehmen von unserer langjährigen Erfahrung auf dem niederländischen Markt: Wir kennen den niederländischen Markt, sprechen beide Sprachen und verfügen über langjährige Fachkompetenz. Je nach Bedarf unterstützen wir unter anderem bei:

 

  • der Prüfung der konkreten Verpackungsverpflichtungen,
  • der Registrierung bei Verpact,
  • den erforderlichen Meldungen und Nachweisen,

 

Unsere Unterstützung beschränkt sich dabei nicht auf Verpackungen: Wir begleiten Unternehmen auch bei den entsprechenden Verpflichtungen für Elektrogeräte, Batterien und Textilien auf dem niederländischen Markt.

Sie verkaufen Produkte in den Niederlanden und sind unsicher, welche Verpflichtungen für Ihr Unternehmen gelten? Wir unterstützen Sie gerne!

Die Packaging and Packaging Waste Regulation

Am 12. August 2026 ist die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) wirksam...

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