Wie in Deutschland auch, sind auch für die Wirtschaft in den Niederlanden Regulierungen, Vorschriften und Dokumentationspflichten eine der meist genannten Frustrationen und mitverantwortlich für den Verlust der Standortattraktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Investitionsfreude und Innovationskraft.
Politik mit klaren Zielen, verbindlicher Deadline und messbaren KPI´s wie in der Wirtschaft – das gibt es nicht oft. Dass der Bürokratieabbau nicht als abstraktes Vorhaben formuliert, sondern entlang konkreter Maßnahmen, Zuständigkeiten und Zeitpläne gesteuert wird, inklusive einer Zwischenbilanz, könnte auch für Deutschland ein Vorbild sein.
Vor den Weihnachtsferien wurde bereits der erste Meilenstein verkündet: Bis Mitte Dezember wurden laut Karremans bereits 218 konkrete Vorschriften identifiziert, wurden bereits abgeschafft oder befinden sich in der Umsetzung der Abschaffung. Dies gab Karremans auf einem Unternehmergipfel in Amersfoort bekannt.
„Der Reflex des Staates ist es oft, Risiken bis auf die letzte Nachkommastelle mit neuen Regeln abzusichern“, sagte Karremans. „Für viele Unternehmer nimmt das die Lust am Unternehmertum. Das erstickt unser Geschäfts- und Innovationsklima – und damit auch unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“
Systematischer Ansatz mit klaren Zielen
Bemerkenswert beim derzeitigen Bürokratieabbau sind dabei nicht nur die KPIs, sondern auch der Ansatz der Regierung: Seit der Ankündigung der Bürokratieabbau-Offensive am 5. September haben alle Ministerien systematisch Regelungen erfasst, die Unternehmen unverhältnismäßig belasten. Grundlage waren Rückmeldungen von Unternehmern und Branchenverbänden, Analysen in neun Wirtschaftssektoren, Untersuchungen bei mittelständischen Referenzunternehmen sowie Hinweise des Beratungsgremiums zur Regulierungskontrolle (ATR).
Konkrete Entlastungen für Unternehmen
Zu den bereits beschlossenen Vereinfachungen zählen unter anderem:
Wegfall der jährlichen Mobilitätsberichterstattung für Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
Kleine und mittlere Unternehmen müssen nicht mehr erfassen und melden, wie ihre Beschäftigten zur Arbeit kommen. Das spart Zeit und reduziert Verwaltungsaufwand.
Befreiung von der Tachografenpflicht für leichte elektrische Nutzfahrzeuge
Unternehmer, die elektrische Liefer- oder kleinere Lkw einsetzen, müssen keine zusätzlichen Geräte installieren und keine Arbeits- und Ruhezeiten manuell dokumentieren.
Weniger Pflichtfragebögen des Statistikamts CBS
Unternehmen werden seltener und weniger umfangreich zu statistischen Erhebungen verpflichtet – ein spürbarer Abbau administrativer Lasten.
Verwarnung statt Geldbuße bei verspäteter Krankmeldung an das UWV
Arbeitgeber erhalten bei formalen Versäumnissen zunächst eine Warnung, was Kosten, Rechtsstreitigkeiten und bürokratische Folgeprozesse reduziert.
Verbindlichkeit des Betriebsarzturteils bei Reintegrationsprüfungen
Das Urteil des Betriebsarztes ist künftig maßgeblich, ohne dass Unternehmen nachträglich mit abweichenden Bewertungen durch das UWV rechnen müssen.
Auch EU-Regeln im Fokus
Ein erheblicher Teil der Bürokratie entsteht auf europäischer Ebene. Die Niederlande beteiligen sich daher aktiv an der Vereinfachungsinitiative der EU-Kommission und bringen eigene Vorschläge ein, um bestehende EU-Regelungen praxisnäher zu gestalten.
Zugleich setzt das Kabinett auf Kooperation mit Wirtschaft und Vollzugsbehörden. Ein Beispiel ist die gemeinsame Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-Vorgaben, bei der Staat, Aufsichtsbehörden und Unternehmen gemeinsam daran arbeiten, die administrativen Pflichten zu reduzieren, ohne den Schutzzweck zu gefährden.
Signal an den Standort
Mit dem strukturierten Bürokratieabbau sendet die niederländische Regierung ein klares Signal an den Wirtschaftsstandort: Regulierung soll Schutz bieten, aber nicht lähmen. Indem Politik – ähnlich wie Unternehmen – mit klaren Zielen, Fristen und überprüfbaren Ergebnissen arbeitet, soll Vertrauen geschaffen und unternehmerische Dynamik gestärkt werden.
Ob das ambitionierte Ziel von 500 überprüften Regeln bis 2026 erreicht wird, bleibt abzuwarten. Der erste Zwischenschritt jedoch zeigt: Der Bürokratieabbau wird nicht nur angekündigt, sondern messbar umgesetzt.
Das Original-Dokument der Regierung zum Zwischenstand des Bürokratieabbaus vom 15. Dezember 2025 finden Sie hier. Die Ankündigung des Bürokratieabbaus vom 5. September 2025 mit Brief an die Zweite Kammer finden Sie hier.
Text: Janine Damm