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Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler tritt in Kraft

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Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden bis zu 34 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne steuerliche Nachteile. Die Regelung schafft mehr Rechtssicherheit und entlastet damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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Was bedeutet das konkret?

Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens sorgt für mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie und bessere Planbarkeit – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Gerade in Grenzregionen wie Aachen, Heinsberg, Kleve oder dem Kreis Viersen hatten die bisherigen Regelungen häufig zu Unsicherheiten geführt, weil Einkommen aufwendig zwischen beiden Staaten aufgeteilt werden musste.


Der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk begrüßt das Inkrafttreten ausdrücklich. Die neue Regelung trage der Realität moderner Arbeitsformen Rechnung und sei ein wichtiges Signal für die Menschen in der Grenzregion. Nordrhein-Westfalen hatte sich bereits früh dafür eingesetzt, die während der Corona-Pandemie geltenden Übergangsregelungen nicht ersatzlos auslaufen zu lassen.

Ein erster Schritt - Weitere Verbesserungen sind geplant

Trotz der Entlastung bleibt die 34-Tage-Regelung aus Sicht des Landes ein Zwischenschritt. Sowohl Nordrhein-Westfalen als auch die niederländische Seite sprechen sich für weitergehende Lösungen aus. Ziel ist es, Grenzpendlern perspektivisch zu ermöglichen, regelmäßig ein bis zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.


Unterstützt wird dieses Vorhaben durch die Ankündigung der niederländischen Regierung, das Thema auch auf Ebene der OECD, der Europäische Union sowie im Rahmen der Benelux weiter voranzutreiben.


Ein spürbarer Fortschritt, der den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsraum in der deutsch-niederländischen Grenzregion stärkt. 

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