Das Elterngeld der niederländischen Arbeitsagentur ist von dem Arbeitgeber des jeweiligen Elternteils zu beantragen. Es gibt zwei wesentliche Voraussetzungen für die Leistung. Die erste Voraussetzung ist, dass die bezahlte Elternzeit von neun Wochen innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes genommen wird. Die zweite Voraussetzung ist, dass der Anspruch auf Elternzeit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes noch nicht vollständig erfüllt worden ist. Für Adoptiv- und Pflegekinder gilt eine Ausnahme: Die bezahlte Elternzeit kann bei diesen Kindern innerhalb des ersten Jahres, nachdem das Adoptiv- oder Pflegekind in den Haushalt des Adoptiv- oder Pflegeelternteils aufgenommen worden ist, in Anspruch genommen werden, solange das Kind noch nicht 8 Jahre alt ist.
Umfang der Elternzeit
Der Umfang der Elternzeit bleibt von der Gesetzesänderung unberührt. Die Elternzeit beträgt danach weiterhin das 26fache der wöchentlichen Arbeitszeit der jeweiligen Arbeitskraft. Die Elternzeit wird in den Niederlanden häufig in der Form in Anspruch genommen, dass Arbeitskräfte ihre Arbeitszeit vorübergehend verringern.
Die Höhe der Leistung der niederländischen Arbeitsagentur entspricht 50% des Gehalts. Soweit das Gehalt eine bestimmte sozialversicherungsrechtliche Rechnungsgröße überschreitet, entspricht die Leistung 50% dieser sozialversicherungsrechtlichen Rechnungsgröße. Zurzeit würde das Elterngeld der niederländischen Arbeitsagentur daher höchstens EUR 2.453,08 monatlich betragen.
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