Um Schwarzarbeit und Missbrauch von Arbeitskräften zu bekämpfen, hat das niederländische Ministerium für Soziales und Arbeit den Gesetzesentwurf zur Zulassung von Arbeitnehmerüberlassung (Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten (Wtta)) eingereicht, der derzeit im niederländischen Parlament verhandelt wird. Mit diesem Gesetz wird ein Zulassungssystem eingeführt, das Zeitarbeitsagenturen verpflichtet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, um ihre Dienstleistungen anbieten zu dürfen.
Inhalt des neuen Gesetzes
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Zeitarbeitsagenturen nur tätig sein dürfen, wenn sie strenge Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Zu den Kernanforderungen gehören:
- Finanzielle Sicherheitsleistung: Zeitarbeitsagenturen müssen eine Kaution in Höhe von EUR 100.000,- hinterlegen.
- Auskunft Gewerbezentralregister (Verklaring omtrent gedrag (VOG)): Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Agenturen keine strafrechtlichen Vergehen aufweisen, die der Sorgfaltspflicht gegenüber Arbeitnehmern schaden könnten.
- Einhaltung des Normenkatalogs: Dies bedeutet unter anderem, dass Zeitarbeitsagenturen angemessene Löhne zahlen und ihren Steuerverpflichtungen nachkommen.
Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte beschäftigen (sogenannte Entleiher), dürfen nach dem neuen Gesetz nur noch Personal über zugelassene Agenturen beziehen. Das bedeutet, dass Unternehmen haftbar gemacht werden, wenn sie mit Zeitarbeitsagenturen zusammenarbeiten, die nicht registriert sind.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde überwacht, die ihre Kapazitäten zur Durchsetzung der Vorschriften ausweiten wird.
Übergangsregelung
Der Gesetzesentwurf sieht eine Übergangsregelung für SNA-zertifizierte Unternehmen vor, die zunächst ohne direkte Prüfung in das neue Zulassungssystem aufgenommen werden können. Die SNA-Zertifizierung dient dabei als gute Vorbereitung auf die abschließende Prüfung.
Unternehmen ohne SNA-Zertifizierung wird geraten, sich bereits jetzt um diese Zertifizierung zu bemühen, da der Erwerb sehr zeitaufwendig ist und nur die Hälfte der Antragsteller die erste Inspektion besteht. Aufgrund des erwarteten Zulaufes könnte sich der Zertifizierungsprozess noch zusätzlich verzögern.
Umsetzung
Ursprünglich sollte das neue Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten. In diesem Szenario hätte die Zulassung spätestens am 1. Juli 2026 beantragt werden müssen und nur Unternehmen die vor dem 30. Juni 2026 SNA-zertifiziert wären, könnten die Übergangsregelung nutzen.
Der Gesetzentwurf wurde jedoch verschoben, um die Zulassungsstelle optimal zu organisieren und eine wirksame Durchführung des Gesetzes sicherzustellen. Das genaue Datum, an dem das Gesetz definitiv in Kraft treten soll, wird Anfang 2025 bekannt gegeben.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Text: Sonja van Sloten