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EPR-Pflichten in den Niederlanden an Experten auslagern

Sie liefern verpackte Waren, Elektrogeräte, Batterien oder Textilien in die Niederlande? Dann gelten für Sie je nach Produktgruppe eigene Registrierungs- und Meldepflichten. Für Verpackungen gelten seit dem 12. August 2026 neue Regeln durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Wir prüfen kostenfrei, welche Pflichten Sie betreffen, und übernehmen anschließend Registrierung und Meldungen für Sie. In zwei Werktagen wissen Sie, woran Sie sind.

Sonnenuntergang in einer ruhigen Straße: Rechts stehen mehrere Mülltonnen am Straßenrand, während im Hintergrund Reihen von Häusern und geparkte Autos im warmen Licht des Abends zu sehen sind.

Was bringen Sie in den Niederlanden in Umlauf?

Über die Buttons gelangen Sie direkt zu Ihrer Kategorie und den geltenden Anforderungen, Fristen und zuständigen Stellen. Sie gelangen direkt zu den geltenden Anforderungen, Fristen und zuständigen Stellen. Wichtig: Eine EPR-Registrierung ersetzt keine andere Registrierung. Ein Elektrogerät mit fest verbauter Batterie, das im Karton versandt wird, kann separate Meldungen bei zwei unterschiedlichen Stellen erfordern. Betrifft Sie mehr als ein Bereich, prüfen wir jeden Bereich separat.
 

Drei Faktoren entscheiden über Ihre Meldepflicht

Bei jeder Produktgruppe müssen Sie die folgenden drei Fragen prüfen. Die Antwort kann dabei für Ihre Verpackungen anders ausfallen als für Ihre Elektrogeräte oder Textilien.

  • 01 Ihr Firmensitz

    Ein deutscher Sitz schließt niederländische Pflichten nicht aus. Entscheidend ist, wo Ihre Ware auf den Markt kommt.

  • 02 Ihre Produktgruppe

    Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien und Textilien haben je eigene Meldestellen, Schwellen und Meldefrequenzen.

  • 03 Ihr Vertriebsweg

    Die Lieferung an Händler und der Direktverkauf an Endverbraucher unterliegen unterschiedlichen Anforderungen. Welche Regelungen für Ihren Fall gelten, erfahren Sie direkt im folgenden Abschnitt.

Wer ist meldepflichtig: Sie oder Ihr niederländischer Abnehmer?

Viele mittelständische Unternehmen nutzen beide Vertriebswege und sind gleichzeitig in mehreren Produktgruppen aktiv. In diesen Fällen muss die Meldepflicht für jeden Vertriebskanal und jede Produktgruppe separat geprüft werden. Genau diese Differenzierung nehmen wir in der Ersteinschätzung vor.

 

Dieses Prinzip gilt für alle vier Produktgruppen – auch wenn jeweils eine andere zuständige Stelle verantwortlich ist.

Infografik mit der Überschrift „Ihr Vertriebsweg entscheidet“: Links „Über Händler oder Importeure“ mit dem Hinweis „Ihr Abnehmer meldet“ und rechts „Direkt an Endverbraucher“ mit dem Hinweis „Sie melden selbst“ sowie „Registrierung, Meldung und Beitrag liegen bei Ihnen“.

Welche Folgen haben inkorrekt ausgeführte oder fehlende Meldungen?

  • Lieferungen werden abgelehnt

    Fehlen die produktbezogenen Nachweise, darf Ihr Abnehmer nicht verkaufen. Bestellungen werden storniert, bevor eine Behörde aktiv wird.

  • Bußgelder und Vertriebsverbot

    Die Aufsicht liegt unter anderem bei der Inspectie Leefomgeving en Transport. Bei Verstoßen drohen Bußgelder, im äußersten Fall ein Vertriebsverbot.

  • Sie zahlen zu viel

    Viele Unternehmen melden und zahlen, obwohl ihr niederländischer Abnehmer bereits dieselben Mengen erfasst und meldet. Solche Doppelmeldungen bleiben oft jahrelang unbemerkt.

Sie entscheiden, welche Aufgaben wir übernehmen

Von der kostenfreien Prüfung bis zur vollständigen Abwicklung.

Wenn kein Handlungsbedarf besteht oder Sie keine Unterstützung von uns benötigen, sagen wir Ihnen das auch.

Was kostet mich das?

Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Falls im Anschluss Kosten entstehen, beschränken sie sich auf höchstens zwei Posten:

  • Der gesetzliche Beitrag: Dieser wird an die für Ihre Produktgruppe zuständige Stelle entrichtet. Bei Textilien und Verpackungen wird der Beitrag immer je Kilogramm berechnet. Für Elektrogeräte und Batterien berechnet sich der Entsorgungsbeitrag entweder per Kilogramm oder nach der Stückzahl.
  • Unsere Unterstützung: Den Umfang und die Kosten unserer Leistungen stimmen wir transparent und vorab mit Ihnen ab. Mitgliedsunternehmen der Deutsch-Niederländischen Handelskammer erhalten 20 Prozent Rabatt; bestimmte Leistungen sind für Mitglieder sogar vollständig kostenlos.

Fristen je Produktgruppe

KriteriumZuständige StelleMeldungFrist
VerpackungenVerpactJährlich, dazu Planmengen und Quartalsvorschüsse31. März für das Vorjahr
Elektrogeräte und BatterienStichting OPENJährlich; vierteljährlich ab einem Jahresbeitrag von 12.000 Euro (Elektrogeräte) bzw. 6.000 Euro (Batterien)Von Stichting OPEN vorgegeben
TextilienRijkswaterstaat oder HerstellerorganisationJährlich für das zurückliegende Kalenderjahr31. März für das Vorjahr

 

Wichtige Änderung im Jahr 2026: Für Verpackungen gilt seit dem 12. August die PPWR (Details im Abschnitt Verpackungen).

Die Regeln je Produktgruppe

Prüfen Sie die Gruppe, die auf Sie zutrifft. Schwellen, Fristen und zuständige Stellen unterscheiden sich deutlich.

Verpackungen und PPWR

Seit dem 12. August 2026 gilt die europäische Verpackungsverordnung (PPWR). Sie verändert die Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette. Unternehmen, die bislang meldepflichtig waren, sind es künftig womöglich nicht mehr – und umgekehrt. Daher sollten bestehende Registrierungen bei der Herstellerorganisation Verpact erneut überprüft werden.

 

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt in den Niederlanden ein Schwellenwert von 50.000 Kilogramm Verpackungsmaterial pro Kalenderjahr. Wird diese Menge überschritten, sind in der Regel eine Registrierung und die Teilnahme am Verpact-System erforderlich. Dieser Schwellenwert wird voraussichtlich im Jahr 2028 entfallen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sich ihre Pflichten durch die neuen Vorgaben ändern.

Set aus Kosmetikverpackungen: ein braunes Standboden-Beutelchen, eine weiße Pumpflasche und ein weißer Behälter mit braunem Etikett vor hellem Hintergrund.
Zuständige StelleVerpact
Wer meldetBei Lieferung an Händler in der Regel Ihr Abnehmer, bei Direktvertrieb Sie selbst
RhythmusJährlich, Frist 31. März

 

Für pfandpflichtige Getränkeverpackungen und Einwegkunststoffprodukte gilt die Schwelle von 50.000 Kilogramm nicht. Sie sind immer zu melden.

Hintergrund: Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) im Überblick

Wir übernehmen: Rollenklärung je Vertriebsweg, Prüfung der Materialeinstufung, Registrierung bei Verpact sowie Mengen- und Planmeldungen.

Noch unter der Schwelle von 50.000 Kilogramm?

Dann brauchen Sie jetzt nichts zu tun. Registrieren Sie sich für Updates, und wir informieren Sie, sobald für Sie Handlungsbedarf entsteht.

Elektrogeräte und Batterien

Maßgeblich ist, ob Sie Elektrogeräte, Lampen oder Batterien erstmals in den Niederlanden bereitstellen und direkt an Endverbraucher verkaufen. Elektrogeräte und Batterien werden dabei getrennt betrachtet, auch bei derselben Stelle: Wer Elektrogeräte mit fest verbauten Batterien liefert, kann in beiden Kategorien meldepflichtig sein. Eine WEEE-Registrierungsnummer wie in anderen Ländern gibt es in den Niederlanden nicht. Maßgeblich ist, ob Sie Elektrogeräte, Lampen oder Batterien erstmals in den Niederlanden bereitstellen und direkt an Endverbraucher verkaufen.

Weißes Haushaltsgerät mit Frontlader-Waschmaschine und integrierter Tür, daneben ein kleiner Ventilator sowie weitere Küchen-/Haushaltsgeräte auf einem weißen Schrank vor einer hellgrünen Wand.
Zuständige StelleStichting OPEN
Wer meldetBei Vertrieb über einen niederländischen Importeur dieser, bei Direktverkauf (Konsumenten, aber auch professionelle Endverbraucher) Sie selbst
RhythmusJährlich; vierteljährlich ab einem Jahresbeitrag von 12.000 Euro (Elektrogeräte) bzw. 6.000 Euro (Batterien)


Elektrogeräte und Batterien werden dabei getrennt betrachtet, auch bei derselben Stelle: Wer Elektrogeräte mit fest verbauten Batterien liefert, kann in beiden Kategorien meldepflichtig sein. Eine WEEE-Registrierungsnummer wie in anderen Ländern gibt es in den Niederlanden nicht.

Die WEEE-Produktkategorien

ProduktkategorieProduktarten
1. Wärme- oder KältetauscherElektrogeräte, bei denen kein Wasser zum Wärme- oder Kälteaustausch verwendet wird, wie beispielsweise Kühlschränke, Tiefkühltruhen und Wärmepumpen.
2. Bildschirme, Monitore und Elektrogeräte mit Bildschirmen, deren Oberfläche mehr als 100 cm² beträgtFernseher, LCD-Bilderrahmen, Notebooks
3. LampenLeuchtstoffröhren, Leuchtstofflampen
4. Großgeräte (Außenmaße > 50cm)Waschmaschinen, Wäschetrockner, Solarkollektoren, Großformatdrucker
5. Kleingeräte (ohne Außenmaße > 50cm)Staubsauger, Bügeleisen
6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (ohne Außenmaße > 50cm)Mobiltelefone, GPS-Geräte, Taschenrechner

Wir übernehmen: Einordnung in die WEEE-Kategorien, Abgrenzung zwischen Elektrogeräte- und Batteriemeldung sowie Registrierung und Mengenmeldungen über myOPEN. Stichting OPEN tritt automatisch als Ihr bevollmächtigter Vertreter auf.

Textilien

Betroffen sind neue Kleidung, Arbeitskleidung und Haushaltstextilien im Direktverkauf, auch online. Nicht alles aus Stoff zählt dazu: Schuhe, Taschen, Vorhänge und Planen sind ausgenommen. Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung müssen Unternehmen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Textilprodukte entsprechende Verantwortung für deren Sammlung, Wiederverwendung und Recycling übernehmen. Dies betrifft Hersteller, Importeure und Händler, die Textilien auf dem niederländischen Markt anbieten. Unternehmen sollten daher prüfen, ob und in welchem Umfang sie unter die EPR-Vorgaben fallen und welche Registrierungs- und Meldepflichten sich daraus ergeben.

Nahaufnahme eines gestreiften Stoffes mit vertikalen, unterschiedlich breiten Streifen in Grau, Beige, Orange, Gelb und Rosa.
Zuständige StelleRijkswaterstaat oder eine von drei Herstellerorganisationen
Wer meldetIn der Regel nur bei Direktverkauf (Konsumenten, aber auch Endverbraucher im Bereich B2B); bei Lieferung an Händler oder Importeure meist deren Pflicht
RhythmusJährlich für das Vorjahr

Welche Produkte sind betroffen?

Unter die EPR für Textilien fallen

Bekleidung

  • Kleidung für Konsumenten
  • Arbeitskleidung
     

Heimtextilien

  • Bettwäsche
  • Tischwäsche
  • Haushaltswäsche, zum Beispiel Handtücher und Geschirrtücher

Nicht unter die EPR für Textilien fallen

  • Taschen und Gürtel
  • Schuhe
  • Kopfbedeckungen
  • Decken
  • Vorhänge
  • Gardinen und Rollos
  • Bettüberwurf
  • Säcke
  • Abdeckplanen
  • Planen und Zelte
  • Putz- und Reinigungstücher
     

Diese Liste ist nicht vollständig und nur ein Beispiel von Produkten, die nicht unter die EPR für Textilien fallen. 

Wir übernehmen: Prüfung, ob Ihr Sortiment betroffen ist, sowie Registrierung und jährliche Meldung.

Warum Unternehmen uns die Abwicklung anvertrauen

Die Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK) ist die bilaterale Handelskammer für den deutsch-niederländischen Wirtschaftsverkehr und Teil des weltweiten Netzwerks der Deutschen Auslandshandelskammern. Als Mitgliederorganisation sind wir keine klassische Beratungsfirma. Unser Auftrag ist es, den grenzüberschreitenden Handel zwischen Deutschland und den Niederlanden zu erleichtern und Unternehmen bei ihren Aktivitäten im jeweils anderen Markt zu unterstützen. Im Bereich Recycling und erweiterte Herstellerverantwortung begleiten wir Unternehmen bereits seit 1991 mit unserer Expertise.

  • Unabhängige Einordnung

    Wir sind keiner Herstellerorganisation und keinem Systemanbieter verpflichtet. Deshalb empfehlen wir Ihnen den für Ihre Situation richtigen Weg – auch dann, wenn Sie dafür keine Unterstützung durch uns benötigen.

  • Eine Ansprechpartnerin für alle Produktgruppen

    Betrifft Sie nur eine Produktgruppe, bleibt Ihre Betreuung darauf fokussiert. Kommen weitere Produktgruppen hinzu, koordiniert dieselbe Ansprechpartnerin die erforderlichen Stellen und Prozesse für Sie. Auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch.

  • Wenig Aufwand für Sie

    Für die erste Prüfung reichen ungefähre Angaben aus. Sie müssen weder Mengen exakt wiegen noch ein eigenes Projekt aufsetzen.

Schreiben erhalten oder Lieferungen zurückgehalten?

Dann hat Ihr Fall Priorität. Buchen Sie direkt einen Termin oder senden Sie uns das Schreiben zu. Wir prüfen zunächst, welche Unterlagen Ihr Abnehmer benötigt, damit Ihre Ware wieder ausgeliefert werden kann. Alles Weitere klären wir danach.

Blick in ein Lager mit Regalen beidseitig voller Kartons und Behältern; in der Mitte steht eine auf einer Palette verpackte Lieferung aus mehreren Kartons.

Was Mittelständler uns am häufigsten fragen

Gilt EPR ohne niederländischen Firmensitz?

Ja. Ein deutscher Unternehmenssitz schließt niederländische Pflichten nicht aus. Entscheidend sind Ihre Rolle in der Lieferkette, Ihre Produktgruppe und Ihr Vertriebsweg. Wer direkt an niederländische Endverbraucher liefert, kann dort als Hersteller gelten, ganz gleich ob es um Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien oder Textilien geht.

Wer unterstützt mich bei den Meldungen?

Die Deutsch-Niederländische Handelskammer unterstützt Unternehmen in den Niederlanden bei der Umsetzung ihrer Meldepflicht für alle vier Produktgruppen. Dazu gehören die Registrierung bei der jeweils zuständigen Stelle, die Erstellung und Einreichung von Mengenmeldungen und Planmengen sowie die laufende administrative Begleitung. Darüber hinaus informieren wir Sie über gesetzliche Änderungen und aktuelle Entwicklungen.

Welche Konsequenzen hat eine Anfrage?

Eine Anfrage bei der Deutsch-Niederländischen Handelskammer (DNHK) löst keine behördlichen Maßnahmen aus. Die DNHK ist keine Behörde und behandelt Ihre Angaben vertraulich. Zunächst prüfen wir, ob und in welchem Umfang eine Verpflichtung besteht oder bestand.

 

Je nach Vertriebskanal kann die Verantwortung auch beim niederländischen Abnehmer gelegen haben. Sollte sich Handlungsbedarf ergeben, erläutern wir Ihnen die erforderlichen nächsten Schritte und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Was kostet die Unterstützung?

Die Ersteinschätzung Ihrer Situation und die Angebotserstellung sind kostenfrei. Für weitere Unterstützung stimmen wir den Umfang und den erwarteten Aufwand vorab mit Ihnen ab. DNHK-Mitglieder erhalten 20 Prozent Rabatt; bestimmte Leistungen können für Mitglieder kostenfrei sein.

Was brauchen Sie für die Prüfung?

Für den Anfang genügen eine kurze Produktbeschreibung, Ihre Vertriebswege, die wichtigsten Materialien oder Produktarten und, falls vorhanden, eine grobe Jahresmenge. Haben Sie ein Schreiben eines Kunden oder einer zuständigen Stelle erhalten, können Sie es direkt mitsenden.

Verpackungen

Gibt es mehrere duale Systeme?

Nein. Anders als in Deutschland gibt es keine konkurrierenden dualen Systeme. Für Verkaufs- und Transportverpackungen ist Verpact die zuständige Anlaufstelle. Das niederländische System ist zentral organisiert.

Brauche ich einen Bevollmächtigten?

Das hängt von Ihrer Unternehmensstruktur ab und sollte nicht pauschal beantwortet werden. Ein Bevollmächtigter kann erforderlich sein, wenn Sie nicht in den Niederlanden ansässig sind und als Hersteller gelten. Nach aktueller Information von Verpact können Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat jedoch grundsätzlich direkt registrieren. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Unter 50.000 kg: Besteht wirklich kein Handlungsbedarf?

Das Unterschreiten des Schwellenwerts bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Verpflichtungen entfallen. Die Schwelle betrifft insbesondere den Verpact-Beitrag und bestimmte Meldepflichten.

 

Weitere Anforderungen – etwa an Produkte und Nachweise – sowie Sonderregelungen für Pfand- und Einwegkunststoffverpackungen können dennoch gelten. Zudem sollten Sie nachvollziehbar dokumentieren können, wie Sie die relevante Verpackungsmenge ermittelt haben.

Was sind die aktuellen Tarife?

Verpact legt die Höhe des Abfallentsorgungsbeitrags jährlich fest. Die Tarife unterscheiden sich je nach Materialart und Verpackungstyp. Für Kunststoffverpackungen gilt: Je schwieriger eine Verpackung zu recyceln ist, desto höher fällt der Beitrag aus. Die Tarife veröffentlicht Verpact in seiner Tarifübersicht.

Muss ich alle Verpackungen anmelden?

Für bestimmte Verpackungen müssen Hersteller keinen Abfallentsorgungsbeitrag entrichten. Dabei handelt es sich vor allem um Logistikhilfsmittel, also Verpackungen, die als Hilfsmittel für den Transport dienen. Beispiele sind Fässer, Paletten, Rollcontainer und Big Bags. Eine vollständige Übersicht führt Verpact in seiner Liste der Logistikhilfsmittel. Der Hersteller muss Verpact jedoch mitteilen, wie viele dieser Logistikhilfsmittel er pro Jahr verwendet.

Elektrogeräte und Batterien

Gibt es mehrere duale Systeme?

Nein. Auch hier gibt es anders als in Deutschland keine konkurrierenden dualen Systeme. Für Elektrogeräte und Batterien ist Stichting OPEN die zuständige Anlaufstelle. Das System ist zentral organisiert.

Brauche ich einen Bevollmächtigten?

Falls notwendig, wird Stichting OPEN automatisch als Ihr Bevollmächtigter auftreten.

Was ist eine WEEE-Registrierungsnummer?

In einigen europäischen Ländern wird eine WEEE-Registrierungsnummer vergeben. In den Niederlanden existiert eine solche Nummer in dieser Form nicht. Als Nachweis der Registrierung können Sie auf das nationale (W)EEE-Register sowie auf die Übersicht der Importeure und Hersteller von Stichting OPEN verweisen.

Was ist myOPEN?

myOPEN ist das Online-Portal von Stichting OPEN. Über dieses Portal werden Registrierungen verwaltet, Mengenmeldungen eingereicht und administrative Vorgänge abgewickelt.

Zählt ein fest verbauter Akku doppelt?

Möglicherweise ja. Elektrogeräte und Batterien werden getrennt betrachtet, auch wenn dieselbe Stelle zuständig ist und die Batterie fest im Produkt verbaut ist. Wir grenzen die beiden Meldungen für Ihr Sortiment voneinander ab.

Textilien

Gibt es mehrere duale Systeme?

Ja. Bei Textilien ist das System anders organisiert als bei Verpackungen oder Elektrogeräten. Unternehmen können sich einer von drei Herstellerorganisationen anschließen: Stichting UPV Textiel, European Recycling Platform Netherlands B.V. und Collectief Circulair Textiel.

Brauche ich einen Bevollmächtigten?

Lieferanten von neu hergestellter Bekleidung und Heimtextilien mit Sitz außerhalb der Niederlande, die direkt an niederländische Endverbraucher liefern, auch über Online-Kanäle, sind verpflichtet, eine in den Niederlanden ansässige natürliche oder juristische Person als Bevollmächtigte zu benennen. Alternativ kann sich ein Unternehmen einer Herstellerorganisation anschließen; dann muss kein Bevollmächtigter benannt werden.

Welche Pflichten gelten für Textilien?

Zu den zentralen Verpflichtungen gehören eine einmalige Registrierung bei den zuständigen Behörden, die Teilnahme an einem geeigneten Sammelsystem sowie eine jährliche Meldung der in Umlauf gebrachten Mengen.

Was fällt nicht darunter?

Nicht alles aus Stoff zählt dazu. Ausgenommen sind unter anderem Schuhe, Taschen und Gürtel, Kopfbedeckungen, Decken und Bettüberwürfe, Vorhänge, Gardinen und Rollos, Säcke, Abdeckplanen und Zelte sowie Putz- und Reinigungstücher. Die Liste ist nicht vollständig; im Zweifelsfall prüfen wir Ihr Sortiment.

Lassen Sie Ihre Situation kostenfrei prüfen

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Produkte und Vertriebswege. Innerhalb von zwei Werktagen erhalten Sie eine erste Einschätzung dazu, wo Handlungsbedarf besteht. Wenn Sie uns anschließend beauftragen, übernehmen wir für Sie die erforderlichen Registrierungen und Meldungen. Die Ersteinschätzung ist unverbindlich und löst keine behördlichen Maßnahmen aus.
 


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Am 12. August 2026 ist die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) wirksam geworden. Diese europäische Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Auf dieser Seite informieren wir Sie gerne über die PPWR und die wichtigsten Änderungen.

Illustration mit recycelbaren Verpackungen und Glasflaschen auf blauem Hintergrund, mit Niederlande-Fahne und grünen Recycling-Symbolen.
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