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Arbeiten im Nachbarland - Ein FAQ für Grenzpendler zwischen Deutschland und den Niederlanden

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Arbeiten im Nachbarland kann viele Fragen aufwerfen – insbesondere zu Steuern, Sozialversicherung und Leistungen. In diesem FAQ finden Sie die wichtigsten Informationen für Grenzpendler zwischen Deutschland und den Niederlanden.

DNHK Grenzpendler

Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden - FAQ

In welchem Land zahle ich Steuern?

Arbeitslohn wird in der Regel im Land besteuert, in dem Sie arbeiten. Ihr Wohnland verlangt meist trotzdem eine Steuererklärung. Die Niederlande und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, wodurch vermieden wird, dass Sie für Ihren Lohn in beiden Ländern Steuern abführen müssen.

 

Weil Sie in Deutschland wohnen, aber in den Niederlanden arbeiten, gelten Sie als ausländisch steuerpflichtig (beschränkt steuerpflichtig). Sie versteuern dann in der Regel Ihr Einkommen in den Niederlanden. Das passiert, wenn Ihr Jahreseinkommen zu mehr als 90% in den Geltungsbereich der niederländischen Steuern fällt. Sie gelten dann als qualifiziert ausländisch steuerpflichtig. Weitere Informationen zu dieser Einteilung finden Sie hier: Privatpersonen | Steuerbehörde.

 

Anders als in Deutschland wird in den Niederlanden auch der Beitrag für Ihre Sozialversicherung von der niederländischen Steuerbehörde abgezogen. Die „Loonheffing“ ist also nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch der Beitrag der niederländischen Volksversicherung. Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auch in dieser Übersicht: Grensarbeiders :: Nettolohn.

Muss ich in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben?

Meist müssen Sie mindestens im Wohnland eine Steuererklärung abgeben. Ob zusätzlich im Arbeitsland eine Erklärung nötig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

 

Mit einem Wohnsitz in Deutschland sind Sie in diesem Land steuerpflichtig und müssen jedes Jahr in Deutschland eine Steuererklärung machen. Da Sie in den Niederlanden arbeiten, aber nicht wohnen, sind Sie ausländisch steuerpflichtig (beschränkt steuerpflichtig). Eine Erklärung dazu finden Sie auf der Website des Finanzamt Neubrandenburg: Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht. Fällt Ihr Jahreseinkommen zu 90% in den Geltungsbereich der niederländischen Steuer, können Sie dort eine Steuererklärung abgeben. Das nennt sich qualifizierte ausländische Steuerpflicht. Dadurch können Sie möglicherweise Ihre Hypothekenzinsen von der Steuer abziehen (siehe mehr unter Frage 5).

Gelten für alle Berufsgruppen die gleichen Steuerregeln?

Nein. Auf bestimmte Berufsgruppen treffen bezüglich der Steuern Ausnahmeregelungen zu.  Dies gilt beispielsweise für Beamte, internationale Kraftfahrer und Personal im Flugverkehr. Kontaktieren Sie für eine Beratung im Zweifel einen Grenzinfopunkt in Ihrer Nähe oder das Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten (Team GWO) | Steuerbehörde.

Wo bin ich kranken- und sozialversichert?

Sie sind grundsätzlich in dem Land sozialversichert, in dem Sie arbeiten. Bei Tätigkeiten in mehreren Ländern gelten Sonderregelungen.

 

Arbeiten in nur einem Land

  • Arbeiten Sie ausschließlich in den Niederlanden, sind Sie dort pflichtversichert
    (u. a. nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege – Wlz).
    Sie müssen eine Krankenversicherung (Zorgverzekeraar) bei einem anerkannten niederländischen Krankenversicherungsträger (Zorgverzekering) abschließen.
  • Arbeiten Sie ausschließlich in Deutschland, müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen (gesetzlich: Aktuelle Liste aller gesetzlichen Krankenkassen oder privat: Die Mitglieder des PKV-Verbandes).

 

Sonderregelungen:

  • 25%-Regel: Üben Sie in beiden Ländern eine Arbeitnehmertätigkeit aus und sind Sie mindestens 25% Ihrer Arbeitszeit in den Niederlanden oder Deutschland tätig? In diesem Fall sind Sie verpflichtet dort eine Krankenversicherung abzuschließen. In den Niederlanden bedeutet dies, dass Sie eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen, und in Deutschland melden Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung an.
  • Selbstständigkeit: Wenn Sie beispielsweise in Deutschland eine Arbeitnehmertätigkeit und in den Niederlanden eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, sind Sie in Deutschland versicherungspflichtig. Sie melden sich also in Deutschland bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
  • Sonderfälle können insbesondere bei Tätigkeiten in zwei oder mehr Ländern zutreffen und bei verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit (z.B. Selbständigkeit, Beamten-Tätigkeit, Home Office). In diesem Fall besprechen Sie Ihre individuelle Situation am besten mit einem Experten.

Kann ich medizinische Leistungen in beiden Ländern nutzen?

Ja. Grenzpendler können in der Regel medizinische Leistungen im Wohn- und Arbeitsland in Anspruch nehmen, häufig benötigen Sie dazu Ihre europäische Versicherungskarte (EHIC). Sie bestimmen selbst in welchem Land Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten.

 

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten, sind Sie in der Regel über Ihren Arbeitgeber, also in den Niederlanden, krankenversichert. Durch eine Anmeldung bei der deutschen Krankenkasse können Sie auch Krankenversicherungsleistungen in Deutschland wahrnehmen. Dazu beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse das Formular S1 und melden sich damit bei Ihrer deutschen Krankenkasse als Vertragsversicherter beitragsfrei an.

 

Wenn Sie eine private Krankenversicherung in Deutschland haben oder haben möchten, müssen Sie beachten, dass Sie die Gesundheitsversorgung in den Niederlanden nicht über die Vertragspolice von CZ nutzen. Wenn Gesundheitskosten in den Niederlanden anfallen, müssen Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse besprechen, wie diese abgerechnet und welche Kosten erstattet werden können.

Kann ich Hypothekenzinsen in NL absetzen, wenn ich in DE arbeite?

In bestimmten Fällen können Sie in den Niederlanden die Hypothekenzinsen, die Sie auf Ihr Wohneigentum aufgenommen haben, von Ihrem Einkommen abziehen. Das führt zu geringeren Steuerabgaben in den Niederlanden. Wenn Ihr Einkommen nicht in den Niederlanden, sondern in Deutschland versteuert wird, kann das Auswirkungen auf den Hypothekenzinsabzug in den Niederlanden haben.

Habe ich Anspruch auf Rente und Sozialleistungen?

Rentenansprüche entstehen in dem Land, in dem Sie sozialversichert sind. Falls Sie mehrere (europäische) Rentenansprüche haben, setzen sich die jeweiligen Behörden miteinander in Verbindung.

 

Sind Sie in den Niederlanden sozialversichert, haben Sie einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente (AOW). Die Höhe der Leistung ist abhängig von Ihrer Wohnsituation und der Anzahl Ihrer Versicherungsjahre. Sie erhalten eine Leistung, wenn Sie mindestens 12 Monate versichert waren. Als Angestellter bauen Sie in den Niederlanden in der Regel zwei verschiedene Renten auf. Die gesetzliche AOW sowie die Betriebsrente. Letztere ist abhängig vom Einkommen und kann von Selbständigen nicht aufgebaut werden. Das AOW-Renteneintrittsalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Es wurde auf 67 Jahre angehoben, ist aber seit 2025 and die Lebenserwartung gekoppelt. Weitere Informationen zur AOW finden Sie hier: Online-Services der Deutschen Rentenversicherung.

 

Informationen über weitere Sozialleistungen wie die Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente, finden sie unter: GrenzInfoPunkte – Beratung zum Wohnen & Arbeiten im Nachbarland - GrensInfoPunten.

Bekomme ich Kindergeld oder Familienleistungen?

In der EU gibt es die Regelung, dass immer nur ein Land für Ihre Sozialversicherung zuständig ist. Es gilt für Sie die Sozialversicherung des Landes, in dem Sie arbeiten. Das kann sich auch auf Ihre Familienmitglieder auswirken. Grenzgänger haben häufig Sonderrechte. Sie gelten als solcher, wenn Sie täglich oder mindestens einmal pro Woche nach Hause zurückkehren.

 

In den Niederlanden gibt es wie auch in Deutschland Regelungen für Urlaub bzw. Zuschläge im Zusammenhang mit der Geburt Ihres Kindes. Es gibt einen Kinderbijslag, der mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar ist. Zusätzlich gibt es den Kinderbetreuungszuschlag, den Sie unter bestimmten Bedingungen auch mit Wohnsitz in Deutschland beanspruchen können. Wer in Deutschland wohnt, kann auch Elterngeld in Deutschland beantragen.

 

Für Beschäftigte, die im Home Office oder aus anderen Gründen (auch) im Wohnland arbeiten, kann es abweichende Regelungen geben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an einen Grenzinfopunkt in Ihrer Nähe.

Was sind BSN und DigiD und wofür brauche ich sie?

Die BSN ist Ihre persönliche Identifikationsnummer in den Niederlanden. Mit DigiD können Sie Online-Dienste niederländischer Behörden nutzen.

 

BSN steht für Burgerservicenummer. Sie benötigen eine BSN, um in den Niederlanden arbeiten zu können, eine Krankenversicherung abzuschließen, Ihre Rente aufzubauen und Steuern zu zahlen bzw. zurückzufordern. Ihre BSN können Sie bei einigen niederländischen Gemeinden beantragen. Weitere Informationen zur BSN erhalten Sie hier: Hoe krijg ik een burgerservicenummer (BSN) als ik in het buitenland woon? | NederlandWereldwijd.

 

DigiD steht für digitale Identität und wird in den Niederlanden verwendet, um sich im Internet auszuweisen. Die DigiD ist das persönliche Online-Zugangsmittel zu niederländischen Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Sie wird von Stellen genutzt, die einen staatlichen Auftrag haben und mit der Burgerservicenummer (BSN) arbeiten. Dazu gehören unter anderem Krankenhäuser, Hausärzte und Krankenkassen sowie Behörden wie der Belastingdienst (Steuerbehörde), die Sociale Verzekeringsbank (SVB) und das UWV (Arbeits- und Sozialversicherungen).

 

Damit können Sie unter anderem Ihre Steuererklärung machen, Kindergeld beantragen und sich um Ihre Krankenversicherung kümmern. Um eine DigiD beantragen zu können, müssen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes besitzen. Zudem ist es möglich, wenn Sie jetzt oder in Kürze eine AOW-Leistung von der Sociale Verzekeringsbank erhalten. Hier können Sie Ihre DigiD beantragen: Ik woon in Caribisch Nederland of in het buitenland | DigiD.

Brauche ich eine Aufenthaltsgenehmigung oder Ausweise?

Wenn Sie keine EU-Nationalität haben und in den Niederlanden arbeiten wollen, muss Ihr Arbeitgeber in der Regel eine Beschäftigungsgenehmigung (TWV) beantragen. Abhängig von Ihrer Nationalität, Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeit benötigen Sie auch eine Aufenthaltsgenehmigung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IND Werken | IND.

Darf ich im Wohnland im Homeoffice arbeiten?

Seit Januar 2026 gilt eine neue Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden. Demnach dürfen Grenzpendler künftig bis zu 34 Tage pro Jahr in ihrem Wohnland im Homeoffice arbeiten, ohne dass es zu einer doppelten Besteuerung kommt. Ein Arbeitstag wird als Homeoffice Tag gezählt, sobald jemand mehr als 30 Minuten am Tag von zu Hause aus arbeitet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler DE–NL ab 2026.

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