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Grenzkontrollen: Statement der DNHK zum Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz

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Günter Gülker: „Das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, wonach die bestehenden Grenzkontrollen in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft wurden, bestätigt aus unserer Sicht die Notwendigkeit eines Umdenkens in der europäischen Grenzpolitik.

Grenzkontrolle Deutschland Niederlande

"Als Deutsch-Niederländische Handelskammer setzen wir uns seit der Einführung der Grenzkontrollen im September 2024 und ihrer inzwischen dreimaligen Verlängerung für pragmatische, wirtschaftsfreundliche und zugleich sichere Lösungen im grenzüberschreitenden Verkehr ein. Starre, stationäre Grenzkontrollen führen in der Praxis zu erheblichen Belastungen für Unternehmen, Pendlerinnen und Pendler sowie für integrierte Lieferketten in unserer Grenzregion. Sie stehen damit nicht nur im Spannungsverhältnis zu europäischen Grundfreiheiten, sondern auch zu den realen Anforderungen eines eng verflochtenen Wirtschaftsraums.

 

Das Urteil unterstreicht, dass es an der Zeit ist, verstärkt auf flexible, gemeinsame und technologiebasierte Ansätze zu setzen. Intelligente, risikobasierte Kontrollen und eine enge Zusammenarbeit der Behörden beider Länder bieten die Möglichkeit, Sicherheit zu gewährleisten, ohne den freien Waren- und Personenverkehr unnötig einzuschränken.

 

Wir appellieren daher an die politischen Entscheidungsträger, das Urteil als Chance zu begreifen: für eine moderne Grenzpolitik, die Sicherheit und wirtschaftliche Dynamik in Einklang bringt und den europäischen Gedanken stärkt. Die Deutsch-Niederländische Handelskammer steht bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten.“

 

Hintergrund

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am Montag entschieden entschieden, dass die Grenzkontrollen an der deutsch-luxemburgischen Grenze rechtswidrig war, nachdem ein im Zuge der Mann gegen seine Kontrolle im Juni 2025 geklagt hatte. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Verlängerung der deutschen Grenzkontrollen nicht mit EU-Recht vereinbar gewesen sei. Der Schengener Grenzkodex erlaube einem Mitgliedstaat Grenzkontrollen an den eigenen Außengrenzen nur, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit bedroht sei, etwa durch eine „plötzlich sehr hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen von Drittstaatsangehörigen zwischen den Mitgliedsstaaten“. 

 

Deutschland habe allerdings nicht ausreichend nachgewiesen, dass eine ernsthafte Bedrohung für öffentliche Ordnung oder Sicherheit bestand. Insbesondere fehlte eine solide Grundlage, um zu belegen, dass Behörden durch Migration überlastet waren oder dass es sich um eine plötzliche Entwicklung handelte. Auch einzelne Straftaten reichten laut Gericht nicht aus, um eine generelle Gefährdungslage zu begründen. Insgesamt seien die Maßnahmen daher nicht ausreichend begründet und unverhältnismäßig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung ist möglich.

 

Text: Janine Damm

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