Kündigung von Dauerschuldverhältnissen im niederländischen Recht
Im niederländischen Recht gilt grundsätzlich, dass befristete Dauerschuldverhältnisse nur dann vorzeitig gekündigt werden können, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei unbefristeten Verträgen ist die Kündigung grundsätzlich jederzeit möglich, solange keine gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen dem widersprechen. Dauerschuldverhältnisse, wie Franchise- oder Lieferverträge, sind ein zentraler Bestandteil der niederländischen Vertragslandschaft. Für die Kündigung solcher Verträge gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, weshalb die Rechtsprechung des Hoge Raad (des höchsten niederländischen Gerichts) eine entscheidende Rolle spielt.