Wirtschaftsrecht in den NL

Sammelklagen in den Niederlanden

27.02.2020

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung von Massenforderungen in Sammelklagen (Wet afwikkeling massaschade in collectieve actie (WAMCA)) in den Niederlanden soll in Zukunft das Chaos vieler Einzelforderungen und Rechtsstreitigkeiten unterschiedlicher Interessengruppen, die jedoch dasselbe Ergebnis verfolgen, verhindert werden.

Seit dem 01. Januar 2020 können Bürger und Unternehmen, die massive Schäden, zum Beispiel durch manipulierte Fahrzeuge oder unzulängliche Medikamente, erleiden, gemeinsam vor Gericht auftreten, um Schadensersatz zu verlangen.

Bisher war es lediglich möglich, das Gericht um eine (rechtliche) Erklärung zu bitten, dass ein Unternehmen unrechtmäßig gehandelt hat. Ein kollektiver Anspruch auf Entschädigung war jedoch bislang nicht möglich. Wenn es den Interessengruppen nicht gelang, eine kollektive Einigung zu erzielen, mussten die Kläger einzeln vor Gericht ziehen, um Schadenersatzansprüche einzuklagen. Die Erfahrung lehrt, dass dies oft ein langer und steiniger Weg ist. Manchmal stehen die Kosten einzelner Verfahren nicht im Verhältnis zu dem erlittenen Schaden. Teilweise kann eine Interessengruppe in einem solchen Fall einer Gruppe von Geschädigten zwar dabei helfen, sich mit dem Verursacher des Schadens über eine Entschädigung zu einigen, wenn der Verursacher des Schadens jedoch  nicht kooperiert, bleiben die Betroffenen mit leeren Händen zurück.

Das neue Gesetz ändert dies. Dabei hat sich der Gesetzgeber bemüht, einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Betroffenen an der Durchsetzung ihrer Rechte und dem Interesse der verklagten Parteien am Schutz vor unbegründeten oder leichtfertigen Massenforderungen zu finden. Ziel des Gesetzes ist es, den Geschädigten die kollektive Schadensersatzforderung zu erleichtern, ohne die Position der beklagten Partei zu beeinträchtigen.

Ein gemeinsames Verfahren der Geschädigten ist einfacher und spart Zeit und Geld. Zudem wird endlosen Gerichtsverfahren sowie der Überlastung der Gerichte entgegengewirkt.

Zusätzlich wird auch ein öffentliches und daher für jedermann zugängliches zentrales Register für kollektive Ansprüche eingerichtet. Auf diese Weise können die Geschädigten und die sie vertretenden Interessengruppen entscheiden, ob sie eine Sammelklage für dasselbe Schadensereignis einreichen oder sich einem eventuell bereits anhängigen Verfahren anschließen wollen. Der Justizverwaltungsrat wird das Zentralregister verwalten

Alles in allem scheint die neue Gesetzgebung eine positive Ergänzung des bestehenden Regelwerks für Massenschäden und Sammelklagen zu sein, die in Zukunft vor allem den Geschädigten zugutekommen wird.

Die Zukunft wird zeigen müssen, ob die neue Gesetzgebung in der gewünschten Weise Früchte tragen wird.

Donata Lex, DNHK

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