Wirtschaftsrecht in den NL

Gesetzesänderung: Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien

17.07.2019

Gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung: Die Niederlande schaffen die anonymen Inhaberaktien ab.

Die niederländische Aktiengesellschaft, „Naamloze Vennootschap“, war, wie das Wort schon sagt, traditionell eine Gesellschaft mit anonymen Aktionären. Die Aktien waren daher leicht zu verhandeln. Heutzutage will der Staat jedoch wissen, wer die Aktionäre sind. Im Februar 2019 wurde daher in den Niederlanden das Gesetz „Wet omzetting aandelen aan toonder“ verabschiedet, wodurch Inhaberaktien bis Ende 2019 der Vergangenheit angehören sollen. Auch Zertifikate sind nicht länger gestattet.

Was hat sich geändert?

Aufgrund des neuen Gesetzes müssen ab dem 1. Juli alle niederländischen nicht börsennotierten Aktiengesellschaften Inhaberaktien ausgegeben. Personen, die Inhaberaktien besitzen, müssen diese in Namensaktien umwandeln lassen. Dadurch soll fortan stets bekannt sein, wer der Aktionär ist. Das Inhaberaktienumwandlungsgesetz („Wet omzetting aandelen aan toonder“) soll verhindern, dass Aktien für Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können.

Die von den Aktionären selbst gehaltenen physischen Inhaberpapiere (Eigentumsnachweis) werden abgeschafft. Damit wird es den Aktionären nicht mehr möglich sein, Inhaberaktien anonym auf eine andere Person zu übertragen. Aktien dürfen nur noch über ein Depot bei einer Zwischenperson gehandelt werden, wie zum Beispiel bei einer Bank oder einer Wertpapierfirma. Inhaber von Inhaberaktien können über ihr Handelskonto identifiziert werden.

Nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, die Inhaberaktien ausgegeben haben, müssen die Satzung ihrer Aktiengesellschaft spätestens bis zum 31. Dezember 2019 beim Notar ändern lassen. Ändert eine niederländische „Naamloze Vennootschap“ rechtzeitig vor dem 01. Januar 2020 die Satzung, werden die Inhaberaktien automatisch in Namensaktien umgewandelt.

Falls Sie Inhaberaktien besitzen, dann haben Sie bis zum 01. Januar 2021 Zeit, Ihre Inhaberaktie bei der Gesellschaft einzureichen und sich als Aktionär zu registrieren; sollte dies versäumt werden, dann verfällt der Anteil.

Donata Lex, DNHK

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