Niederlande: Neue Zulassungspflicht für Arbeitnehmerüberlassung – Übergangsregelung nutzen
Am 1. Januar 2027 tritt in den Niederlanden die Wet Toelating Terbeschikkingstelling van Arbeidskrachten (Wtta) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität in der Zeitarbeitsbranche zu verbessern und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Ab diesem Datum benötigen alle Unternehmen, die Arbeitnehmer in den Niederlanden überlassen, eine behördliche Zulassung – einschließlich deutscher Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2028 ist das Überlassen ohne Zulassung verboten. Verleiher ohne Zulassung dürfen dann keine Arbeitnehmer mehr einsetzen, und auch Auftraggeber, die nicht zugelassene Verleiher beauftragen, machen sich strafbar.